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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 1 B 33.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9778
OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 1 B 33.14 (https://dejure.org/2015,9778)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 1 B 33.14 (https://dejure.org/2015,9778)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 1 B 33.14 (https://dejure.org/2015,9778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 StVO, Anl 2 Zeichen 283 StVO
    Umsetzung; Gebührenbescheid; temporäres Haltverbot; wirksame Bekanntgabe; Sorgfalts- und Informationspflicht; Sichtbarkeitsgrundsatz; Reichweite im ruhenden Verkehr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 StVO, Anl 2 Zeichen 283 StVO
    Umsetzung; Gebührenbescheid; temporäres Haltverbot; wirksame Bekanntgabe; Sorgfalts- und Informationspflicht; Sichtbarkeitsgrundsatz; Reichweite im ruhenden Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Besondere Pflicht zur Nachschau bei Halteverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Halteverbot - Sichtbarkeit des Verkehrszeichens und die Pflicht zur Nachschau

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobile Halteverbotsschilder waren nicht zu erkennen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beim Parken auf mobile Halteverbotsschilder achten!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besondere Pflicht zur Nachschau bei Halteverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Parken Verbotsschild übersehen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Bei Abstellen eines Fahrzeuges muss auf mobile Halteverbotsschilder geachtet werden

  • weka.de (Kurzinformation)

    Sichtbarkeit von Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer müssen sich beim Abstellen eines Fahrzeugs sorgfältig nach aufgestellten mobilen Halteverbotsschildern umsehen - OVG Berlin-Brandenburg zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Versteckte Halteverbote

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 08.06.2015 - 33 K 105.15

    Heranziehung zur Zahlung der Gebühr für eine Umsetzung seines Fahrzeugs.

    Der vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers zitierte "Sichtbarkeitsgrundsatz" ist situationsbezogen zu verstehen (dazu und zum Folgenden OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2015 - OVG 1 B 33.14 -, S. 8 ff., zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Cottbus, 19.09.2017 - 1 K 2164/16

    Abschleppen seines Personenkraftwagens

    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urt. v. 08. April 1970 - III ZR 167/68 -, NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem sogenannten "Sichtbarkeitsgrundsatz" ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr., zuletzt: BVerwG, Urt. v. 06. April 2016 - BVerwG 3 C 10.15 -, juris Rn. 20 im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07. Mai 2015 - OVG 1 B 33.14 -, juris).
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