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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26155
OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11 (https://dejure.org/2012,26155)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2012 - 12 B 40.11 (https://dejure.org/2012,26155)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 12 B 40.11 (https://dejure.org/2012,26155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG, § 5 Abs 2 IFG
    Informationsanspruch; Abgeordnete des Deutschen Bundestages; Amtsausstattung; Sachleistungspauschale; Ausschlussgrund; Schutz personen-bezogener Daten; überwiegendes Informationsinteresse; Einwilligung des Betroffenen; Schutz mandatsbezogener Informationen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 5 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG, § 5 Abs 2 IFG
    Informationsanspruch; Abgeordnete des Deutschen Bundestages; Amtsausstattung; Sachleistungspauschale; Ausschlussgrund; Schutz personen-bezogener Daten; überwiegendes Informationsinteresse; Einwilligung des Betroffenen; Schutz mandatsbezogener Informationen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Auskunftsverlangen von Journalisten bezüglich Schreibgeräte

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11
    Wie der Kläger selbst zugesteht, begründet dieses Recht keinen Anspruch auf Zugänglichmachung von Informationen, die noch nicht öffentlich zugänglich sind (BVerfGE 103, 44 (59 f.); Bethge, in: Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl. 2009, Art. 5 Rn. 54; Schulze-Fielitz, in: Dreier GG, 2. Aufl. 2004, Art. 5 Rn. 79).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11
    Insofern erscheint es grundsätzlich möglich, Informationen mit einem ursprünglich personenbezogenen Charakter so aufzubereiten, dass sie ihren Charakter als personenbezogene Daten verlieren (so in BFH NJW 1994, 2246).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11
    Das Bundesverfassungsgericht behandelt die Schutzbereiche von Pressefreiheit und Informationsfreiheit einheitlich (BVerfGE 91, 125 (134)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

    Die konkret begehrten Informationen müssen einen Zusammenhang mit diesen beruflichen Verhältnissen aufweisen; Amts- und Mandatsträger sollen durch die Ansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zur Preisgabe personenbezogener Informationen verpflichtet werden, die sie zur Ausübung ihres Amtes mitteilen müssen (vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 40.11 - juris, Rdnr. 27, und vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 -, juris, Rdnr. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 6 S 46.13

    Einstweilige Anordnung; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Beschwerde;

    Im Übrigen verweist der Senat insoweit auf die Urteile des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 40.11 und OVG 12 B 34/10 -, in denen auf das IFG gestützte Auskunftsansprüche über die Verwendung der Sachaufwandspauschalen durch Mitglieder des Bundestages für die Anschaffung von iPods bzw. von sog. Luxusschreibgeräten im Streit waren.
  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

    Insoweit ist im vorliegenden Fall Art. 4 BayPrG eine abschließende Regelung, eine Begründung eines Auskunftsanspruchs kann nicht unmittelbar auf Art. 5 GG oder Art. 111 BV gestützt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.6.2012 - OVG 12 B 40.11 - juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12

    Zugang zu vertraulich erhobenen Informationen des Auswärtigen Amtes -

    Vielmehr müssen die konkret begehrten Informationen einen Zusammenhang mit diesen beruflichen Verhältnissen aufweisen; Amts- und Mandatsträger sollen durch die Ansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zur Preisgabe personenbezogener Informationen verpflichtet werden, die sie zur Ausübung ihres Amtes mitteilen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 40.11 - juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 22.08.2013 - 27 L 185.13

    Bundestag muss Auskunft gegeben

    Soweit der Deutsche Bundestag die Ausgaben von Abgeordneten verwaltet, liegt eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit durch eine Behörde des Bundes vor (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7. Juni 2012, Az. 12 B 40.11, Rn. 19 - juris); die Antragsgegnerin ist damit auch Anspruchsverpflichtete.
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