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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09 (https://dejure.org/2010,23730)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2010 - 60 PV 11.09 (https://dejure.org/2010,23730)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 60 PV 11.09 (https://dejure.org/2010,23730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 Abs 1 PersVG BE 2004, § 22 Abs 1 PersVG BE 2004, § 94 PersVG BE 2004
    Anfechtung der Personalratswahl bei einem Amtsgericht; Nachreichung der Vollmacht; Verschluss der Wahlurne; Fristüberschreitung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 Abs 1 PersVG BE, § 22 Abs 1 PersVG BE, § 94 PersVG BE, § 5 Abs 1 S 1 PersVGWahlO BE, § 15 Abs 3 PersVGWahlO BE, § 15 Abs 5 PersVGWahlO BE, § 23 Abs 1 PersVGWahlO BE, § 89 Abs 2 ZPO
    Personalvertretung; Personalratswah; Wahlanfechtung; Amtsgericht Pankow/Weißensee; Antragsbefugnis; Gewerkschaft; Berufsverband; Spitzenorganisation; Durchsetzungskraft; Bekanntmachung der Wahlvorschläge; Frist zwischen Wahlausschreiben und Wahltag; Transport der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung vom Nachweis der hinreichenden Durchsetzungskraft für Berufsverbände; Heilende Wirkung der Nachreichung einer Vollmacht im Wahlanfechtungsverfahren; Einflussnahme der Unterschreitung der Mindestfrist von sieben Wochen zwischen Wahlausschreiben und Wahltag im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung vom Nachweis der hinreichenden Durchsetzungskraft für Berufsverbände; Heilende Wirkung der Nachreichung einer Vollmacht im Wahlanfechtungsverfahren; Einflussnahme der Unterschreitung der Mindestfrist von sieben Wochen zwischen Wahlausschreiben und Wahltag im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Für die Auffassung des Beteiligten zu 1 gibt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Substantiierungspflicht des Antragstellers im Wahlanfechtungsverfahren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16 ff. und vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27 ff.) ebenfalls nichts her.

    Die Erklärung der Ungültigkeit der Wahl kann auch auf Gründe gestützt werden, die erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27, m.w.N.).

    Allerdings widerspricht es der auch das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren kennzeichnenden, durch Dispositionsmaxime und Mitwirkungspflicht der Beteiligten geprägten Tendenz, wenn die Verwaltungsgerichte ohne erkennbaren und aktenkundigen Anlass die Wahlunterlagen beiziehen, um nach Gründen zu forschen, aus denen sich die Ungültigkeit der Wahlergebnisse ergeben könnte (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998, a.a.O., Rn. 31 f.).

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Hinzukommen muss, ebenso wie bei Gewerkschaften, eine gewisse Durchsetzungskraft, die es rechtfertigt, dem Berufsverband die Antragsbefugnis zuzuerkennen, obwohl er innerhalb der Dienststelle nicht über drei Mitglieder verfügt, die für einen Wahlanfechtungsantrag an seiner Stelle notwendig wären (vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -, juris Rn. 18 ff.).

    Da andererseits die "Spitzenorganisationen" nie in der Dienststelle vertreten sein können, weil sie, wie auch der Deutsche Beamtenbund, satzungsgemäß keine natürlichen Mitglieder haben, ist die Vorschrift dahingehend zu verstehen, dass als Gewerkschaften mit hinreichender Durchsetzungskraft auch die in den Dachverbänden organisierten Einzelberufsverbände gelten (vgl. Germelmann/Binkert/Germelmann, PersVG Berlin, 3. Aufl., Rn. 2a zu § 94 und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -, juris Rn. 36 ff. für die ähnlich gefasste Regelung in § 125 PersVG NW 1974).

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Der dort vorgeschriebenen Sieben-Wochen-Frist kommt nämlich insofern keine eigenständige Bedeutung zu, als die Regelung nur die Einhaltung der übrigen möglicherweise in Anspruch zu nehmenden Fristen gewährleisten soll (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1959 - BVerwG VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357 ff., 360 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungs[wahl]recht).

    Ein isolierter Verstoß gegen die Frist des § 5 Abs. 1 WOPersVG Berlin reicht nicht aus, um die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses einzuräumen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1959, a.a.O., S. 360).

  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Für die Auffassung des Beteiligten zu 1 gibt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Substantiierungspflicht des Antragstellers im Wahlanfechtungsverfahren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16 ff. und vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -, juris Rn. 27 ff.) ebenfalls nichts her.

    Damit soll verhindert werden, dass durch unsubstantiierte Angriffe die Gültigkeit der Wahl und der Bestand des Wahlergebnisses über einen längeren Zeitraum offen bleiben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für deren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. Beschlüsse des BVerwG vom 11. August 2009 - BVerwG 6 PB 16.09 -, juris Rn. 5, und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 PB 16.09

    Abgabeort für Wahlvorschläge.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für deren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. Beschlüsse des BVerwG vom 11. August 2009 - BVerwG 6 PB 16.09 -, juris Rn. 5, und vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 1 A 878/97

    Personalratswahl; Wahlvorstand; Vertretung durch Ersatzmitglied; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Ein nicht ordnungsgemäßer Verschluss der Wahlurne stellt in jedem Fall einen Verstoß gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift dar (vgl. Beschluss OVG Münster vom 27. November 1997 - 1 A 878/97.PVB -, juris Rn. 16 ff. zur vergleichbaren Vorschrift in der WOPersVG NW).
  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 P 16.94

    Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Zwei-Wochen-Frist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, innerhalb derer der Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses eines Jugendvertreters beim Verwaltungsgericht beantragen kann, das vom Gesetz fingierte Arbeitsverhältnis aufzulösen, als ein im materiellen Recht wurzelndes Gestaltungsrecht bewertet und zusätzlich zur fristgerechten Vollmachterteilung die fristgerechte Vorlage der Originalvollmacht bei Gericht gefordert (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1996 - BVerwG 6 P 16.94 -, juris Rn. 20 ff. und vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Zwei-Wochen-Frist nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, innerhalb derer der Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses eines Jugendvertreters beim Verwaltungsgericht beantragen kann, das vom Gesetz fingierte Arbeitsverhältnis aufzulösen, als ein im materiellen Recht wurzelndes Gestaltungsrecht bewertet und zusätzlich zur fristgerechten Vollmachterteilung die fristgerechte Vorlage der Originalvollmacht bei Gericht gefordert (vgl. Beschlüsse vom 18. September 1996 - BVerwG 6 P 16.94 -, juris Rn. 20 ff. und vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 4.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09
    Zu den wahlanfechtungsbefugten Gewerkschaften im Sinne von § 22 PersVG Berlin zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsverbände der Beamten (vgl. grundlegend Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1962 - BVerwG VII P 4.62 - BVerwGE 15, 168, 169).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist grundsätzlich auch gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.05.1998 - 6 P 9.97 -, BVerwGE 106, 378; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 05.04.2016 - OVG 62 PV 9.15 -, und vom 07.10.2010 - OVG 60 PV 11.09 -, jeweils Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 2.17

    Feststellung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Honorarkräfte u.ä.

    Damit soll verhindert werden, dass durch unsubstantiierte Angriffe die Gültigkeit der Wahl und der Bestand des Wahlergebnisses über einen längeren Zeitraum offen bleiben (vgl. Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2010 - OVG 60 PV 11.09 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Berlin, 06.01.2022 - 62 K 9.20
    Ob er nach der Satzungsänderung, die auch die hier entscheidenden Regelungen betraf, die Anforderungen an einen Berufsverband erfüllt, ist ebenso unerheblich, wie die Frage, ob der Antragsteller die nötige gewisse Durchsetzungskraft besitzt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - OVG 60 PV 11.09 -, Abdruck Seite 10 f. mit Bezug auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2006).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2022 - 60 PV 1.22

    Zu der Frage, wann ein eingetragener Verein die Anforderungen an eine

    Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings dahingehend zu verstehen, dass als Gewerkschaften mit hinreichender Durchsetzungskraft auch die in den Dachverbänden organisierten Einzelberufsverbände gelten (Beschluss vom 7. Oktober 2010 - OVG 60 PV 11.09 - juris Rn. 28 m. w. Nachw.; vgl. auch - zum nordrhein-westfälischen Recht - BVerwG a.a.O. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2022 - 60 PV 5.21

    Anfechtung der Wahl des Personalrats; in der Dienststelle vertretener

    Mit Blick auf den Vortrag in der Beschwerdeinstanz ist ergänzend auszuführen, dass es sich bei dem BDR um einen Berufsverband im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 1 PersVG Berlin handelt (so bereits Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2010 - OVG 60 PV 11.09 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Aachen, 27.10.2016 - 16 K 1515/16

    Amt; Anfechtung; Antrag; Beamte; Beeinflussung; Bekanntgabe; Beruf; Beschäftigte;

    Ein isolierter Verstoß gegen die Frist des § 6 Abs. 1 Satz 1 WO-LPVG NRW reicht nicht aus, um die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses einzuräumen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 60 PV 11.09 -, ZfPR 2012, 45; juris Rn. 35 m. w. N. für die vergleichbaren Fristenregelungen des Berliner Personalvertretungsgesetzes.
  • VG Berlin, 04.05.2016 - 62 K 18.15

    Anfechtung einer Personalratswahl durch den Dienststellenleiter; Bestellung des

    Indes soll diese Frist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 7. Oktober 2010 - OVG 60 PV 11.09 -, Abdruck Seite 15) ausschließlich der Sicherstellung der einzuhaltenden Zwischenfristen dienen, nicht aber der Vorbereitung der Wahlberechtigten.
  • VG Magdeburg, 19.04.2022 - 17 A 5/20

    Anfechtung von Wahlen nach Verselbständigung von Dienststellen nach § 6 Abs 3

    Die schriftliche Vollmacht kann mit heilender Wirkung nachgereicht werden; auf das Ausstellungsdatum der Vollmacht kommt es dabei nicht an (OVG BB, Beschluss vom 07.10.2010 - OVG 60 PV 11.09 -, juris Rn. 17).
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