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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19 (https://dejure.org/2019,38058)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2019 - 3 S 111.19 (https://dejure.org/2019,38058)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2019 - 3 S 111.19 (https://dejure.org/2019,38058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60 Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 60a Abs 6 S 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 6 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 60b Abs 3 AufenthG 2004
    Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60 Abs 2 S 4 AufenthG, § 60a Abs 6 S 2 AufenthG, § 60a Abs 6 S 1 AufenthG
    Ausbildungsduldung; Versagungsgrund; Mitwirkung; Beschaffung von Heimreisedokumenten; Hinweispflicht der Ausländerbehörde; Laissez Passer; Flugbuchung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60c Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 60a Abs. 6, AufenthG
    Ausbildungsduldung, Arbeitserlaubnis, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, Ausreise, Ausländerbehörde, Hinweispflicht, Kenia, Emergency Travel Document, Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Ist die geforderte Mitwirkungshandlung jedoch objektiv unmöglich oder verspricht sie von vornherein keinen Erfolg, so kann ihre Durchführung nicht verlangt und eine Nichterfüllung dem Ausländer nicht entgegen gehalten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 5; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 54; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 3 B 4.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Neben dem Bemühen um einen Pass oder Passersatz sind daher die Beibringung sonstiger Urkunden und Dokumente unabhängig vom Aussteller, sofern sie zu dem Zweck geeignet sind, die Ausländerbehörden bei der Umsetzung einer Rückführungsmöglichkeit zu unterstützen, ebenso in den Pflichtenkreis eingeschlossen wie die Abgabe der von der Auslandsvertretung des mutmaßlichen oder tatsächlichen Heimatstaates geforderten Erklärungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 22; VGH München, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 12 S 61.16

    Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Passbeschaffung - kausale

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Auch hat es im maßgeblichen Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 - juris Rn. 11) am 24. Juli 2019 keine Anhaltspunkte für das Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung gesehen.
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 M 79/19 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 M 79/19

    Eilbedürftigkeit bei Entscheidung über Ausbildungsduldung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 M 79/19 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Neben dem Bemühen um einen Pass oder Passersatz sind daher die Beibringung sonstiger Urkunden und Dokumente unabhängig vom Aussteller, sofern sie zu dem Zweck geeignet sind, die Ausländerbehörden bei der Umsetzung einer Rückführungsmöglichkeit zu unterstützen, ebenso in den Pflichtenkreis eingeschlossen wie die Abgabe der von der Auslandsvertretung des mutmaßlichen oder tatsächlichen Heimatstaates geforderten Erklärungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 22; VGH München, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Ist die geforderte Mitwirkungshandlung jedoch objektiv unmöglich oder verspricht sie von vornherein keinen Erfolg, so kann ihre Durchführung nicht verlangt und eine Nichterfüllung dem Ausländer nicht entgegen gehalten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 - juris Rn. 5; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 54; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 - juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19

    Vertretenmüssen unterbliebener Mitwirkung bei Minderjährigkeit; Erteilung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19
    Soweit es für die Erteilung der Ausbildungsduldung einer Beschäftigungserlaubnis bedarf, die nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 BeschV nicht der Zustimmung des Bundesagentur für Arbeit bedarf, steht diese nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zwar grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde, das aber im Regelfall auf "Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2020 - 2 L 3239/19
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2019 - Az. OVG 3 S 111.19 - juris, Rn. 7 m.w.N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 S 32.20

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei geändertem Streitgegenstand

    Insbesondere kann insoweit nicht an den von der früheren Bevollmächtigten des Antragstellers mit Datum vom 18. August 2017 gestellten Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung angeknüpft werden, den die Bevollmächtigte später, mit Schreiben vom 26. März 2018 nochmals erneuert und ausdrücklich um einen Antrag auf Erteilung der für die Ausbildungsaufnahme zugleich erforderlichen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - juris Rn. 9) Beschäftigungserlaubnis ergänzt hatte.

    Ob die hierfür zugleich erforderliche Beschäftigungserlaubnis hätte erteilt werden können, wäre sodann inzident zu prüfen gewesen, wobei das insoweit grundsätzlich eröffnete behördliche Ermessen im Regelfall "auf Null" reduziert ist, wenn alle übrigen Voraussetzungen des § 60c AufenthG für die Erteilung der Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - juris Rn. 9, und vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 - juris Rn. 7 m. w. Nachw.).

  • VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die Rechtsprechung zu § 104a AufenthG und § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG, wonach die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten zur Beschaffung von Identitätspapieren (§ 48 Abs. 3 AufenthG) konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben muss, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können, vgl. zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris, Rn. 17 f.; vgl. zu § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris, Rn. 5 m.w.N., ist insofern grundsätzlich übertragbar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20

    Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob solche Maßnahmen im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 4, 1etzter Hs. AufenthG a.F. bevorstanden, war der Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - juris Rn. 2, und vom 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 - juris Rn. 9 ff.; VGH München, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 19 CE 18.1725 - juris Rn. 18; s. für die geltende Rechtslage im Übrigen nunmehr ausdrücklich auch § 60c Abs. 2 Nr. 5 AufenthG: "zum Zeitpunkt der Antragstellung").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2021 - 3 S 120.20
    Falls ja, wäre zu berücksichtigen, dass der Senat mit Beschluss vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - (juris Rn. 6 f.) im Rahmen von Passbeschaffungsbemühungen eine Verpflichtung, selbst eine Flugbuchung - sei es auf eigene Kosten oder mit finanzieller Unterstützung von dritter Seite - vorzunehmen, für nicht erkennbar gehalten hat.

    Eine Untätigkeit seither kann indessen nicht als so beharrlich angesehen werden, dass die mangelnde Mitwirkung unter Berücksichtigung der Regelbeispiele des § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG ein Gewicht erreichen würde, das es rechtfertigen würde, sie einem aktiven Handeln gleichzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Umfang der Mitwirkungspflicht bei

    Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (vgl. BayVGH, Urt. v. 15. November 2006 - 24 B 06.1700 -, juris Rn. 62 ff., und Beschl. v. 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 -, juris Rn. 32; OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 a. a. O.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris Rn. 5).
  • VG Aachen, 10.11.2020 - 4 L 660/20

    Duldungsbescheinigung; Identität; Staatsangehörigkeit; Konkretisierung der

    Gegebenenfalls muss sie gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können, vgl. zu § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 - juris, Rn. 5; Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 10 CE 18.464 - juris, Rn. 11; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2018 - 22 L 429/18 - juris, Rn. 37 ff.; sowie zu § 104a AufenthG: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris, Rn. 17.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 13 ME 30/21

    Duldung; Duldung mit ungeklärter Identität; Flugbuchung; Flugticket;

    Es ist als offen anzusehen und bedarf deshalb im vorliegenden Beschluss keiner Entscheidung, ob die Mitwirkungspflichten des Ausländers zur Erlangung von Reisedokumenten auch die Vorbereitung einer freiwilligen Ausreise in Form einer verbindlichen Flugbuchung einschließen (dagegen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.11.2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris Rn. 6 f.).
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