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OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 95 A 1.12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 99 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 100 VwGO, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 IFG
In-camera-Verfahren; Beweisbeschluss; Sperrerklärung; Anforderungen an die -; Tatbestand; Geheimhaltung; - dem Wesen nach; - nach einem Gesetz (verneint); Personalakten; personenbezogene Daten; Schutz des Betroffenen; Einwilligung; Prüfung der -; Ermessen; ... - lda.brandenburg.de
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Ablehnungsbegründung, Interessenabwägung, Personenbezogene Daten, Prozessuales
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO - Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen …
Da die Sperrerklärung als Erklärung des Prozessrechts auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht, in ihr lediglich auf die die Sachentscheidung tragenden Gründe des - je nach Fachgesetz im Einzelnen normierten - Geheimnisschutzes zu verweisen.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - (juris)) Dies hat der Beigeladene jedoch gerade getan, indem er auf S. 3 der Sperrerklärung vom 25.3.2015 ausgeführt hat, die seinerzeitige Begründung (für die Auskunftsverweigerung) trage auch die Sperrerklärung.Einer Streitwertfestsetzung bedarf es gleichfalls nicht, weil für dieses Zwischenverfahren eine Gerichtsgebühr nicht anfällt.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - (juris)).
- OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15
Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Vorlage der vom Verwaltungsgericht des …
Da die Sperrerklärung als Erklärung des Prozessrechts auf die Prozesslage abgestimmt sein muss, in der sie abgegeben wird, genügt es grundsätzlich nicht, in ihr lediglich auf die die Sachentscheidung tragenden Gründe des - je nach Fachgesetz im Einzelnen normierten - Geheimnisschutzes zu verweisen.Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - ([...]).Einer Streitwertfestsetzung bedarf es gleichfalls nicht, weil für dieses Zwischenverfahren eine Gerichtsgebühr nicht anfällt.Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2012 - OVG 95 A 1.12 - ([...]).
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