Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 11 S 21.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 GG, § 28 IfSG, Art 4 GG
Berechtigung zum Besuch öffentlicher Gottesdienste unter Einhaltung verschiedener Schutzmaßnahmen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 50 Person - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 2 GG, § 28 IfSG, SARS-CoV2-IndmaßnV Bln, Art 4 GG
Corona-Pandemie; Religionsgemeinschaft; Abhaltung öffentlicher Gottesdienste; Religionsausübungsfreiheit; Verhältnismäßigkeit des Eingriffs; Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit; Bevölkerungsgesundheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Coronavirus: OVG bestätigt befristetes Verbot von Gottesdiensten in Berlin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona - und das Gottesdienstverbot
- lto.de (Kurzinformation)
Befristetes Verbot von Gottesdienste gilt weiterhin
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Coronavirus: OVG bestätigt befristetes Verbot von Gottesdiensten in Berlin - Corona-Virus
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Coronavirus: befristetes Verbot von Gottesdiensten in Berlin bestätigt
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 11 S 21.20
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20
Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht zurück (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2020 - OVG 11 S 21/20 -). - OVG Niedersachsen, 23.04.2020 - 13 MN 109/20
Keine Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen
"Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG können daher auch Untersagungen oder Beschränkungen von religiösen Zusammenkünften in Kirchengebäuden sein (…vgl. Thüringer OVG, Beschl. v. 9.4.2020, a.a.O., Rn. 52 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.4.2020 - OVG 11 S 21/20 -, juris Rn. 5 ff.).Das individuelle "stille" Gebet in der - insoweit geöffneten - Moschee bleibt ebenso zulässig (arg. e § 2 Abs. 3 der (4.) Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020) wie die Seelsorge durch einzelne Geistliche (§ 3 Nr. 13 der Verordnung) oder die Begleitung der Sterbender (§ 3 Nr. 12a der Verordnung); die Möglichkeit, nach § 2 Abs. 4 Satz 1 der (4.) Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020, eine Ausnahme vom impliziten Versammlungsverbot aus § 2 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung für Versammlungen unter freiem Himmel (gemeint in diesem Zusammenhang im Wortsinne: "im Freien") mit mehr als zwei Teilnehmern zu erteilen und diese nach § 2 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung insbesondere mit infektionsschutzbezogenen Beschränkungen und Auflagen (insbes. bzgl. der Abstands- und Hygieneregeln) zu versehen, dürfte auch für religiöse Versammlungen unter freiem Himmel gelten oder hierauf zumindest entsprechend anwendbar sein (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.4.2020, a.a.O., Rn. 12, für eine ähnliche Norm in § 1 Abs. 7 BerlSARS-CoV2-EindmaßnV).
Gottesdienste in geschlossenen Räumen bergen wegen der gezielten gemeinsamen Aktivität der Gläubigen (insbesondere im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit des Gebets und der Gesänge , bei denen ein hoher Virenausstoß auftreten kann, vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschl. v. 8.4.2020, a.a.O., Rn. 7;… Thüringer OVG, Beschl. v. 9.4.2020, a.a.O., Rn. 58) ohnehin gegenüber Veranstaltungen mit "passiverem" Publikum noch einmal ein erhöhtes Gefährdungspotential.
- OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO …
"Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG können daher auch Untersagungen oder Beschränkungen von religiösen Zusammenkünften in Kirchengebäuden sein (…vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2020 - 13 MN 109/20 -, juris Rn. 42 (insoweit unbeanstandet von BVerfG, Beschl. v. 29.4.2020 - 1 BvQ 44/20 -, juris Rn. 13 ff.);… Thüringer OVG, Beschl. v. 9.4.2020 - 3 EN 238/20 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.4.2020 - OVG 11 S 21/20 -, juris Rn. 5 ff.).