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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14   

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https://dejure.org/2018,12659
OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14 (https://dejure.org/2018,12659)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2018 - 4 B 36.14 (https://dejure.org/2018,12659)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 4 B 36.14 (https://dejure.org/2018,12659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 50 BeamtStG
    Entfernung einer Aufstellung zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in Verbindung mit der Angabe des behandelnden Arztes und der Fachrichtung aus seiner Personalakte

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Feststellungsantrag; Personalakte; Aufstellung krankheitsbedingter Fehlzeiten ("Ärzteliste"); Name und Fachrichtung behandelnder Ärzte; Personalaktendaten; für den Beamten ungünstig oder nachteilig werdend; objektiv pflichtwidriges Verhalten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Antrag eines Beamten auf Entfernung einer Aufstellung zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in Verbindung mit der Angabe des behandelnden Arztes und der Fachrichtung aus einer Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.06.2013 - 4 B 24.13

    Darlegungserfordernisse bei der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Anders als der Kläger meint, steht die Verwendung der in den ärztlichen Attesten enthaltenen Personalaktendaten bei der Erstellung der streitbefangenen Liste mit § 50 Satz 4 BeamtStG im Einklang und ist auch nicht unverhältnismäßig (s. dazu näher Senatsbeschluss vom 8. Mai 2018 - OVG 4 B 24.13 - S. 9 ff. des dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannten Beschlussabdrucks - BA -, der zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ist).

    Ungeachtet dessen sind weder die Aufstellung noch die ihr zugrundeliegenden Dienstunfähigkeitsbescheinigungen Unterlagen, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 8. Mai 2018, a.a.O., S. 11 BA).

    Zusätzlich nimmt er - bezogen auf die zu verneinende Frage, ob die streitbefangene Aufstellung unter Verstoß gegen § 85 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b PersVG Bln erfolgt ist, auf seinen Beschluss vom 8. Mai 2018 (a.a.O., S. 7 f.) Bezug.

  • VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13

    Vorbereitung einer polizeiärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Die Kammer mache sich insoweit die überzeugenden Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil der 7. Kammer vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 - zu Eigen.

    Im Übrigen teile die Kammer die Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts im Urteil vom 17. April 2013 - VG 7 K 7.13 -, wonach es sich bei den der Aufstellung zugrundeliegenden Dienstunfähigkeitsbescheinigungen nicht um Unterlagen handelte, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich sei.

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Insoweit nimmt der Kläger Bezug auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 -, dessen Maßstäbe auch in seinem Falle zu beachten seien.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Dabei handelt es sich um konkrete, nachprüfbare und dem Beweis zugängliche Handlungen und Vorkommnisse (vgl. dazu Lemhöfer, a.a.O., § 90b BBG a.F. Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 22), die sich in Vorgängen finden, die vom Dienstherrn im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis veranlasst (s. zu diesem Aspekt mit Blick auf gleichlautende landesrechtliche Regelungen Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, Loseblatt-Kommentar, § 122 SächsBG Ziff. 4, Stand: August 1995; Zängl, in: Zängl, in: Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Loseblatt-Kommentar, Art. 109 BayBG Rn. 16, Stand: April 2010) oder von anderen Behörden übermittelt worden sind (vgl. Kathke, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrechtenrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt-Kommentar, § 86 LBG NW Rn. 21, Stand: Juli 2011).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Um als Hilfsmittel des Dienstherrn dienstrechtliche Geschehnisse vorbereiten und nachvollziehen zu können, müssen Personalakten ein möglichst lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablauf geben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 5.78 - BVerwGE 59, 355, 356; s. dazu auch die allgemeine Gesetzesbegründung zu den Personalaktenregelungen des LBG a.F. AbgH-Drs. 12/5309, S. 7).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Die Nutzlosigkeit muss nicht eindeutig sein; im Zweifel ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (so etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 B 74.10 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2018 - 4 B 36.14
    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verbindlichen Sinn ergibt (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 4 B 31.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
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