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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2021 - 6 M 38.21   

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https://dejure.org/2021,18081
OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2021 - 6 M 38.21 (https://dejure.org/2021,18081)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2021 - 6 M 38.21 (https://dejure.org/2021,18081)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 6 M 38.21 (https://dejure.org/2021,18081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 Abs 2 SGB 10, § 80 VwVfG
    (Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Amtlich bestellter Betreuer; Vertretung vor Behörden und Gerichten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 63 Abs 2 SGB 10
    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Amtlich bestellter Betreuer; Vertretung vor Behörden und Gerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren für einen gesetzlich Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3482
  • NVwZ-RR 2021, 1000
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Trier, 01.09.2016 - S 1 SO 21/16
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2021 - 6 M 38.21
    Es ist nicht notwendig, auf den Betroffenen selbst abzustellen (entgegen SG Trier, Urteil vom 1. September 2016 - S 1 SO 21/16 -, Rn. 17 bei juris).(Rn.4).

    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerde auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Trier (Urteil vom 1. September 2016 - S 1 SO 21/16 -, Rn. 17 bei juris), wonach selbst bei einfachen Fällen die Notwendigkeit zu bejahen sei, wenn der Widerspruchsführer ohne den Bevollmächtigten hilflos wäre, abzustellen sei dabei auf den Betroffenen und nicht auf seinen rechtlichen Betreuer.

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2021 - 6 M 38.21
    Die Klägerin lässt unberücksichtigt, dass die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 63 Abs. 2 SGB X verneint werden kann, wenn es um die Klärung tatsächlicher Fragen geht oder aus dem angegriffenen Bescheid ersichtlich ist, dass die Entscheidung auf einem Missverständnis beruft, dass vom Widersprechenden leicht aufzuklären ist (BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 97/11 -, Rn. 22 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 9 SO 568/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2021 - 6 M 38.21
    Dies entspricht im Übrigen auch obergerichtlicher Rechtsprechung, die in diesen Fällen ohne Weiteres auf die Kenntnis des Betreuers abgestellt (vgl. etwa: LSG Essen, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - L 9 SO 568/11 B -, Rn. 3 bei juris).
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