Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20922
OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10 (https://dejure.org/2012,20922)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2012 - 4 B 29.10 (https://dejure.org/2012,20922)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2012 - 4 B 29.10 (https://dejure.org/2012,20922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Absolutes Rauchverbot in Berliner Schulen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 52 Abs 4 SchulG BE, § 2 Abs 3 NRauchSchG BE, § 4 Abs 1 Nr 4 NRauchSchG BE, § 4 Abs 4 NRauchSchG BE, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 31 BeamtVG
    Grundschule; Raucherzimmer; Raucherraum; absolutes Rauchverbot; rauchfreie Schule; (keine) Ausnahme; (kein) Ermessen; allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeit; Suchtprävention; erzieherische Wirkung; negative Vorbildfunktion; Nachahmungseffekte; Deutsches ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rauchverbot - Ausnahmsloses Rauchverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein rauchender Grundschullehrer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil bestätigt: Kein Raucherzimmer in der Grundschule

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Schutz vor Gesundheitsgefahren - Grundschullehrer erhält kein Raucherzimmer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Raucherzimmer im Schulgebäude

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer - Vorbildwirkung des Lehrers: Schüler sollen vom Einstieg in das Rauchen abgehalten werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Das Rauchen von (Zigaretten-)Tabak unterfällt dem Schutzbereich des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, welcher jede Form menschlichen Handelns umfassend und ohne Rücksicht darauf schützt, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 -, juris Rn. 126; Dreier in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Art. 2 Abs. 1, Rn. 27).

    Wird der Gesetzgeber zur Verhütung von Gefahren für die Allgemeinheit tätig, so belässt ihm die Verfassung bei der Prognose und Einschätzung der in Blick genommenen Gefährdung einen Beurteilungsspielraum, der erst dann überschritten ist, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, a.a.O., Rn. 103).

    aa) Für die Eignung einer Regelung genügt es, wenn mit Hilfe des Gesetzes der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, wobei bereits die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, a.a.O., Rn. 114).

  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Auf den mit diesem Argument in Zweifel gezogenen wirksamen Gesundheitsschutz vor den Gefahren von Passivrauchen kommt es vorliegend nicht entscheidend an (vgl. hierzu aber VG Köln, Urteil vom 29. Februar 2008 - 19 K 3549/07 -, juris Rn. 50; bestätigt durch Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, juris Rn. 20).

    Rauchenden Bediensteten ist es regelmäßig zumutbar, zum Rauchen ins Freie zu gehen, was ihnen im Übrigen auch außerhalb des Dienstes in immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens zugemutet wird (vgl. VG Köln, Urteil vom 29. Februar 2008, a.a.O., Rn. 55).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08

    Vereinbarkeit der Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit von Lehrern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Dies gilt im Hinblick auf den staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG erst recht im Bereich der Schule (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008 - VGH B 21/08, VGH B 29/08 -, juris Rn. 26).

    Diese liegt hier vor, denn ein Rauchverbot in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen trägt ohne Weiteres zu einer Verminderung der für die Schüler sichtbar rauchenden Lehrern bei und minimiert das Risiko negativer Vorbildfunktion (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2008, a.a.O., Rn. 44).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 4 S 2569/01

    Dienstunfall: Unterbrechung des Heimwegs - Nahrungsaufnahme - Fortsetzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Zur Einnahme notwendiger Mahlzeiten, die der Erhaltung der Dienstfähigkeit für die sich anschließende Dienstzeit dienen, kann auch der Besuch eines außerhalb des Dienstgebäudes liegenden Imbissstandes vom Unfallschutz umfasst sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. März 2003 - 4 S 2569/01 -, juris Rn. 13 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 1 A 1268/04

    Vorliegen einer dienstlichen Veranstaltung i.S.v. § 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Andererseits weist nicht jedes Unfallgeschehen während der Dienstzeit im Dienstgebäude den erforderlichen dienstlichen Zusammenhang auf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Februar 2006 - OVG 1 A 1268/04 -, juris Rn.18 ff. zum Dienstunfallschutz bei einer Feier mit Imbiss während der Dienstzeit im Dienstzimmer; Plog/Wiedow, BBG, § 31 BeamtVG Rn. 55 d, 69 f., 74 mit weiteren Beispielen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Bei der rechtlichen Beurteilung hingegen, ob ein Unfallgeschehen im Sinn des § 31 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BeamtVG "in Ausübung des Dienstes" erfolgt ist, ist darauf abzustellen, ob die zur Anerkennung als Dienstunfall erforderliche besonders enge ursächliche Verknüpfung des Ereignisses mit dem Dienst vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 81.08 -, juris Rn. 17 mwN).
  • VG Schleswig, 13.10.2004 - 11 B 42/04

    Anordnung der Versetzung eines Lehrers an ein (anderes) Gymnasium bei Bestehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Auch die Fürsorgepflicht zwingt nicht dazu, einem Beamten das Rauchen im dienstlichen Bereich zu gestatten (vgl. VerfGH Rheinland- Pfalz, aaO, juris Rn. 47; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - 11 B 42/04, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 1 A 812/08

    Kein Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Auf den mit diesem Argument in Zweifel gezogenen wirksamen Gesundheitsschutz vor den Gefahren von Passivrauchen kommt es vorliegend nicht entscheidend an (vgl. hierzu aber VG Köln, Urteil vom 29. Februar 2008 - 19 K 3549/07 -, juris Rn. 50; bestätigt durch Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Die Suchtprävention als vorbeugender Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch den (aktiven wie passiven) Konsum von Tabak zählt zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern, ohne dass abschließend zu klären ist, inwieweit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger besteht (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 99 zur Prävention bei Spielsucht).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10
    Das gilt auch für Landesrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 1980 - 2 BvR 854/79 -, juris Rn. 3 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 295/20

    Klage eines Nachbarn gegen Waldumwandlungsgenehmigung; Recht zum Betreten des

    Die allgemeine Handlungsfreiheit umfasst auch das Gehen im Walde wie überhaupt das beliebige Verhalten an beliebigen Orten (vgl. zum Reiten im Walde: BVerfG, a.a.O. Rn. 62 ff.; zum Gehen am Strande: BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 37; zum Taubenfüttern in öffentlichen Anlagen: BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 1980 - 2 BvR 854/79 -, juris Rn. 3; zum Rauchen in der Schule: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. August 2012 - OVG 4 B 29.10 -, juris Rn. 20).
  • VG Stade, 17.10.2017 - 4 A 342/16

    Bewertung des Sozialverhaltens infolge von Verstößen gegen ein absolutes Rauch-

    Der Nds. Gesetzgeber hat seinen Beurteilungsspielraum gewahrt, indem er seiner Nichtrauchern gegenüber bestehende Pflicht, sie vor Gesundheitsschäden infolge des Passivrauchens zu schützen und seiner Aufgabe, rauchende Schüler vor von ihnen selbst nicht abschätzbaren Folgen des Rauchens zu bewahren (vgl. BVerfG, B. v. 18.05.2017 - 2 BvR 249/17, juris Rn. 4), ein höheres Gewicht beigemessen hat als der allgemeinen Handlungsfreiheit der rauchenden Schüler (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.08.2012 - OVG 4 B 29.10, juris Rn. 20, 24 f.; VGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.09.2008 - VGH B 21/08 und VGH B 29/08, juris Rn. 26; VG Gießen, Urt. v. 20.02.2013 - 5 K 455/12.Gi, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht