Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32395
OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18 (https://dejure.org/2018,32395)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2018 - 5 S 13.18 (https://dejure.org/2018,32395)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 5 S 13.18 (https://dejure.org/2018,32395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 2 TierSchG, § 15 Abs 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 2 TierSchG, § 929 BGB
    (Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die sofort vollziehbare Anordnung der Veräußerung von nicht artgerecht gehaltenen Tieren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 28 Abs 2 Nr 1 VwVfG, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG, § 2 TierSchG, § 15 Abs 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 2 TierSchG, § 929 BGB, § 932 BGB, § 935 BGB
    Beschwerde; sofort vollziehbare Anordnung der Veräußerung von Tieren; (gutgläubiger) Erwerb durch Dritte; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; sofort vollziehbare Anordnung der Fortnahme von Tieren; unterbliebene Anhörung; Gefahr im Verzug; beamtete Tierärztin; vorrangige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00

    Gutgläubiger Erwerb einer Motorjacht nach Sicherstellung durch die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18
    Die Beschwerde übersieht zum einen, dass die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen lässt und das Verwaltungsgericht vor diesem Hintergrund keine Anlass hatte, den guten Glauben der Erwerber in das Eigentum des Veräußerers in Frage zu stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14, juris Rn. 4 m.w.N.), und verkennt zum anderen, dass die Wegnahme einer Sache auf Grund eines Hoheitsaktes selbst bei dessen erfolgreichen Anfechtung kein Abhandenkommen nach § 935 BGB begründet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 97/00 -, OLGR 2004, S. 89, 90; Palandt-Bassenge, BGB, 77. Auflage 2018, § 935 Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 S 3.13

    Untersagung des Haltens und Betreuens von Pferden; vorrangige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18
    Ein amtlicher, wenngleich nicht im statusrechtlichen Sinne "verbeamteter" Tierarzt gehört zu den beamteten Tierärzten im Sinne des § 15 Abs. 2 TierSchG, da beamtete Tierärzte gemäß § 2 Abs. 2 Tierseuchengesetz solche sind, die in einem Anstellungsverhältnis zur zuständigen Behörde stehen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2013 - OVG 5 S 3.13 -, juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13

    Untersagung der Tierhaltung und Fortnahme der Tiere wegen Unterernährung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18
    Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Januar 2014 - 3 K 3444/13 -, juris, Rn. 67 ff., weckt daran keinen Zweifel, weil sie auf der hier nicht zutreffenden Annahme beruht, dass die gegenwärtigen Halter der Tiere möglicherweise zivilrechtlich kein Eigentum erworben hätten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 5 S 26.14

    Veräußerungsanordnung betreffend Schafe, Ziegen und Hunde; Verbot der Haltung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18
    Die Beschwerde übersieht zum einen, dass die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen lässt und das Verwaltungsgericht vor diesem Hintergrund keine Anlass hatte, den guten Glauben der Erwerber in das Eigentum des Veräußerers in Frage zu stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14, juris Rn. 4 m.w.N.), und verkennt zum anderen, dass die Wegnahme einer Sache auf Grund eines Hoheitsaktes selbst bei dessen erfolgreichen Anfechtung kein Abhandenkommen nach § 935 BGB begründet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 97/00 -, OLGR 2004, S. 89, 90; Palandt-Bassenge, BGB, 77. Auflage 2018, § 935 Rn. 6).
  • VG Potsdam, 06.04.2022 - 3 L 179/22
    Dabei kann dahinstehen, ob der Eigentumserwerb gemäß § 929 Satz 1 BGB durch Übergabe und Übereignung erfolgte, weil der Antragsgegner als Berechtigter anzusehen ist (vgl. Berger in Jauernig, 18. Aufl. 2021, BGB § 932 Rn. 1, 10; Kindl in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2022, § 929 Rn. 39), oder hier unter den Voraussetzungen des §§ 929, 932 BGB gutgläubig geschah (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14 -, juris, Rn. 4; VG Potsdam, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VG 3 L 415/21 -, S. 2 f. d. EA, n.v.; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juli 2018 - W 8 E 18.927 -, juris, Rn. 24).

    Die für sofort vollziehbar erklärte Veräußerungsanordnung des Antragsgegners vom 4. März 2022 lässt als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14 -, juris, Rn. 4).

    Auch begründet die Wegnahme der Hunde aufgrund der gegenüber der Mutter der Antragstellerin am 3. Februar 2022 verfügten Fortnahmeanordnung kein dem gutgläubigen Eigentumserwerb entgegenstehendes Abhandenkommen, vgl. § 935 Satz 2 BGB (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 3, m.w.N.; VG Bayreuth, Urteil vom 2. Februar 2021 - B 1 K 19.449 -, juris, Rn. 105).

    Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit dem Tierschutzverein ... e.V. einvernehmlich rückabwickelt, reicht für die Annahme des Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4).

  • VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19
    Die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt lässt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris Rn. 3).

    Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, reicht für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (so bereits die erkennende Kammer in ihrem Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, Seite 2 des Urteilsumdrucks, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris Rn. 4).

  • VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20

    Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Schweinen und Tieren

    Schließlich reicht die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, Rn. 6 f.; Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, BeckRS 2018, 24238, beck-online; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4; vgl. auch VG Augsburg, Beschluss vom 18. September 2009 - Au 5 S 09.985 -, juris, Rn. 20).
  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1040

    Tierschutzwidrige Haltung von Pferden durch Dritte

    Eine Rückabwicklung der Veräußerung der Tiere kommt nicht mehr in Betracht (vgl. auch OVG Bln-Bbg, B.v. 08.10.2018 - OVG 5 S 13.18 - juris).
  • OVG Sachsen, 17.02.2023 - 6 B 204/22

    Tierbestand; Fortnahmeanordnung; Veräußerungsanordnung; unmittelbarer Zwang;

    Die Wegnahme einer Sache auf Grund eines Hoheitsaktes begründet selbst bei dessen späteren erfolgreichen Anfechtung kein Abhandenkommen nach § 935 BGB, das einen gutgläubigen Erwerb ausschließen würde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 5 S 13.18 -, juris Rn. 3; OLG Schleswig, Urt. v. 1. März 2018, - 11 U 40/17 -, juris Rn. 25; VG Mainz, Beschl. v. 10. Juli 2020 - 1 L 441/20 -, Rn. 29 m. w. N.; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16a TierSchG Rn. 35).
  • VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4198

    Passivlegitimation, tierschutzrechtliche Anordnungen, hoher Tierbestand,

    Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages dürfte schon aufgrund des gutgläubigen Erwerbs nicht mehr in Betracht kommen (vgl. hierzu VG Schleswig, B.v. 6.5.2020 - 1 B 53/20 - juris Rn. 5 mit Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.10.2018 - OVG 5 S 13.18 - juris; Hirt in Hirt/Maisack/Moritz/Felde a.a.O. § 16a TierSchG Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2022 - 4 MB 20/22

    Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Veräußerungsverfügung

    In dem Übernahmevertrag wird zudem darauf hingewiesen, dass das Tier fortgenommen und eingezogen worden war, so dass am gutgläubigen Erwerb des Pferdes durch den Verein gem. §§ 929 Satz 1, 932 Abs. 1 BGB keine durchgreifenden Zweifel bestehen (vgl. zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis eines Eilantrages gegen eine Veräußerungsverfügung bei gutgläubigem Erwerb der fortgenommenen Tiere durch Dritte auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris).
  • VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.1040

    Duldungsanordnung gegenüber Eigentümer von Tieren wegen tierschutzwidriger

    Eine Rückabwicklung der Veräußerung der Tiere kommt nicht mehr in Betracht (vgl. auch OVG Bln-Bbg, B.v. 08.10.2018 - OVG 5 S 13.18 - juris).
  • VG Potsdam, 14.05.2021 - 3 L 327/21
    Bei Durchführung der sich bislang als rechtswidrig darstellenden Veräußerung droht dem Antragsteller, auch soweit er lediglich Halter und nicht Eigentümer der Tiere ist, ein endgültiger Rechtsverlust (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, Rn. 3, juris), der es erfordert, den Antragsgegner vorerst von einer Veräußerung abzuhalten.
  • VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, reicht für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, Rn. 6 f.; Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, BeckRS 2018, 24238, beck-online; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4).
  • VG Schleswig, 06.05.2020 - 1 B 53/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine vorläufige Fortnahme und

  • OVG Sachsen, 17.02.2023 - 6 B 213/22

    Veräußerung von Tieren; Einstweilige Anordnung auf Herausgabe von Tieren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht