Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32964
OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17 (https://dejure.org/2018,32964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2018 - 9 N 154.17 (https://dejure.org/2018,32964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 9 N 154.17 (https://dejure.org/2018,32964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 KAG BB, § 236 AO 1977, § 113 Abs 4 VwGO, § 12 Abs 1 Nr 5 Buchst b KAG BB
    Eintritt der Festsetzungsverjährung bei zuvor bestehender Absicht, Altanschließergrundstücke zu veranlagen.

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 8 KAG BB
    Anschlussbeitrag; Vertrauensschutz gegenüber Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG; "hypothetische Festsetzungsverjährung"; Anschlussmöglichkeit; VEB WAB-Anlagen; Übernahme; Widmung; Nutzungsüberlassung; Behandlung von Grundstücken als Altanschließungsgrundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2018 - 9 N 43.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17
    Dem kann der Beklagte nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass der Zweckverband überhaupt erst mit Bestandskraft des auf der Grundlage des Stabilisierungsgesetzes - StabG - vom 6. Juli 1998 (GVBl. I S. 162) erlassenen Stabilisierungsbescheides wirksam entstanden sei (vgl. etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. April 2018 - OVG 9 N 43.17 -, juris, Rn. 8 ff.) und dass der Zweckverband nach dem 1. Februar 2004 einen bis dahin selbstständigen anderen Zweckverband eingegliedert habe (vgl. etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. April 2018 - OVG 9 N 43.17 -, juris, Rn. 12 ff.).

    Auch deren Eigentümer konnten darauf vertrauen, dass sie nur auf der Grundlage einer wirksamem rückwirkenden Satzung zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden konnten, wenn der Zweckverband in den 1990er Jahren eine Beitragssatzung erlassen hatte, die jedenfalls auf die Heranziehung von Neuanschließern abgezielt hat (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. April 2018 - OVG 9 N 43.17 -, juris, Rn. 17 ff).

    Soweit der Beklagte meint, die Grundstückseigentümer hätten vor dem 1. Februar 2004 kein schutzwürdiges Vertrauen in eine (hypothetische) Festsetzungsverjährung von Beiträgen bilden können, weil sie wegen der Gründungmängel des Zweckverbandes nicht von einem Lauf der Festsetzungsfrist hätten ausgehen können, greift auch das nicht (vgl. dazu etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. April 2018 - OVG 9 N 43.17 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 9 N 122.16

    Prozesszinsen bei Erstattung des Schmutzwasserbeitrags

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17
    Insoweit nimmt der Senat auf die rechtlichen Erwägungen in seinen namentlich dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten bekannten Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 9 N 122.16 -, juris, Bezug.

    Ergänzend ist lediglich auf Folgendes hinzuweisen: In dem genannten Beschluss hat der Senat u. a. ausgeführt, dass ein Begehren auf Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b in Verbindung mit § 236 AO gemäß § 113 Abs. 4 VwGO neben dem Anfechtungsbegehren gegen einen Anschlussbeitragsbescheid geltend gemacht werden kann, ohne dass zuvor ein behördliches Zinsfestsetzungsverfahren und ein diesbezügliches Widerspruchsverfahren durchgeführt worden wäre (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 9 N 122.16 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17
    Schon das OVG Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 - (juris, Rn. 33, 34), festgestellt, dass Herstellungsbeitragspflichten auch für "Altanschließergrundstücke" im Gebiet des Zweckverbandes nur durch eine wirksame, auf den 1. Oktober 1993 zurückwirkende Beitragssatzung begründet werden konnten.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17
    Ein entsprechendes Annexbegehren kann wegen des prozessökonomischen Zwecks der Bestimmung auch dann nach § 113 Abs. 4 VwGO geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich der Vollzugsfolgenbeseitigung selbst (hier der Beitragserstattung) kein Annexbegehren geltend gemacht wird, weil der Beklagte die Vollzugsfolgenbeseitigung im Verlauf des Prozesses ohnehin schon vorgenommen hat (hier durch die vorsichtshalber schon erfolgte Rückzahlung) oder von einer Vollzugsfolgenbeseitigung für den Fall des Erfolges der Anfechtungsklage ohnehin auszugehen ist (vgl. hierzu u. a. BFH, Urteil vom 23. Februar 2011 - I R 20/10 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 C 38.97 -, juris, Rn. 14 am Ende).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17
    Ein entsprechendes Annexbegehren kann wegen des prozessökonomischen Zwecks der Bestimmung auch dann nach § 113 Abs. 4 VwGO geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich der Vollzugsfolgenbeseitigung selbst (hier der Beitragserstattung) kein Annexbegehren geltend gemacht wird, weil der Beklagte die Vollzugsfolgenbeseitigung im Verlauf des Prozesses ohnehin schon vorgenommen hat (hier durch die vorsichtshalber schon erfolgte Rückzahlung) oder von einer Vollzugsfolgenbeseitigung für den Fall des Erfolges der Anfechtungsklage ohnehin auszugehen ist (vgl. hierzu u. a. BFH, Urteil vom 23. Februar 2011 - I R 20/10 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 C 38.97 -, juris, Rn. 14 am Ende).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 9 N 154.17
    Das Verwaltungsgericht hat den Beitragsbescheid mit dem Argument aufgehoben, es fehle an einer tragfähigen satzungsrechtlichen Grundlage, weil § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. aus Vertrauensschutzgründen vorliegend nicht anwendbar sei (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht