Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 61.18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Antrag auf Bescheidung "übergangener" Anträge; Einwand unrichtiger Auslegung des Begehrens
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 120 VwGO
Antrag auf Bescheidung "übergangener" Anträge; Einwand unrichtiger Auslegung des Begehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 19.09.2018 - 1 L 871/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 61.18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 55.18
Anordnungen zur Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes um den Tagebau und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 61.18
Die Antragstellerin hat erstinstanzlich beantragt, über die mit Ziff. 8 und 9 ihres zum Verfahren VG 1 L 535/18 (nachfolgend OVG 11 S 55.18) übersandten Schriftsatzes vom 10. September 2018 gestellten, ihrer Auffassung nach vom Verwaltungsgericht bis dahin nicht beschiedenen Anträge auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 12. Juli 2018 zu entscheiden.Die entsprechende, von der Antragstellerin auch im parallel betriebenen Beschwerdeverfahren OVG 11 S 55.18 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. September 2018 in der Sache VG 1 L 535/18 erhobene Rüge hatte keinen Erfolg, weil auch der Senat - wie in dem in diesem Beschwerdeverfahren ergangenen Beschluss vom 8. November 2018 ausgeführt - die vom Verwaltungsgericht vorgenommene sinngemäße Auslegung der in diesem Verfahren gestellten Anträge der Antragstellerin nicht für falsch, sondern vielmehr für allein sachdienlich und geboten hält.
- BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 61.18
Denn wenn ein Rechtsschutzziel durch unrichtige Auslegung falsch bestimmt wird und die angegriffene Entscheidung deshalb hinter dem Begehren des Rechtsmittelführers zurückbleibt, liegt keine durch Nachholung bzw. Ergänzung zu korrigierende Teilentscheidung vor, sondern eine insoweit fehlerhafte Entscheidung, die nur mit dagegen gerichteten Rechtsmitteln angegriffen werden kann (i.d.S. z.B. BVerwG, Beschluss v. 27. April 2011 - 8 B 56.10 -, juris Rn 4; Urteil v. 22. März 1994 - 9 C 529.93 -, juris Rn 8, 11). - BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93
Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 61.18
Denn wenn ein Rechtsschutzziel durch unrichtige Auslegung falsch bestimmt wird und die angegriffene Entscheidung deshalb hinter dem Begehren des Rechtsmittelführers zurückbleibt, liegt keine durch Nachholung bzw. Ergänzung zu korrigierende Teilentscheidung vor, sondern eine insoweit fehlerhafte Entscheidung, die nur mit dagegen gerichteten Rechtsmitteln angegriffen werden kann (i.d.S. z.B. BVerwG, Beschluss v. 27. April 2011 - 8 B 56.10 -, juris Rn 4; Urteil v. 22. März 1994 - 9 C 529.93 -, juris Rn 8, 11).