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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18 (https://dejure.org/2018,37512)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2018 - 4 S 37.18 (https://dejure.org/2018,37512)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2018 - 4 S 37.18 (https://dejure.org/2018,37512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG, § 20 Abs 1 S 1 BG BB 2009
    Beförderungsauwahl; Ableitung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung aus Einzelwertungen; Punktesystem

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, BeurtVV BB
    Auswahlentscheidung; Prognose; Beurteilungen; Gesamturteil; Gesamtnote der Leistungsbeurteilung; Leistungsmerkmale; Gewichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Hiervon ausgehend kann der Senat offen lassen, ob eine Gleichgewichtung der vier Leistungsmerkmale in Ziffer 5.2.1 BeurtVV angelegt ist oder Bedenken unterläge (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 46).

    Das wäre angesichts der Bedeutung des Leistungsmerkmals Arbeitsmenge (Quantität der Arbeitsergebnisse) beurteilungsfehlerhaft (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 46).

    Vielmehr muss der Dienstherr dafür Sorge tragen, dass innerhalb des Geltungsbereichs einer Beurteilungsrichtlinie (für Brandenburg: Geltungsbereich der BeurtVV) oder innerhalb einer Gruppe von Beamten, die im Geltungsbereich derselben Beurteilungsrichtlinie einer bestimmten Laufbahngruppe angehören, die Gewichtung der Einzelmerkmale dienstlicher Beurteilungen einheitlich vorgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 45; anders noch: Senatsbeschluss vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Der Vorgang der Begründung gibt dem Beurteiler nochmals Gelegenheit, dass er sich Einzelwertungen vergegenwärtigt, sie gegebenenfalls hinterfragt und erforderlichenfalls einer Korrektur unterzieht, wenn bei Abfassung des Gesamturteils Fragen aufgeworfen werden, Spannungen sichtbar werden oder sich Widersprüche ergeben (vgl. VGH München, Urteil vom 7. Mai 2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 64).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Liegt die Verletzung einer drittschützenden Auswahlvorschrift vor, hat ein Bewerber das subjektive Recht, die Beförderung des Ausgewählten zu stoppen, wenn seine Aussicht, bei einer rechtmäßigen Verfahrenshandhabung ausgewählt zu werden, offen ist, das heißt, wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 83).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Von der Möglichkeit, die Vorwirkungen der vorläufigen Dienstpostenbesetzung auf die nachfolgende Ämtervergabe zu vermeiden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 - OVG 4 S 43.17 - juris Rn. 4 im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 14 und vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 28) hat der Antragsgegner keinen Gebrauch gemacht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 S 27.17

    Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung durch Beifügung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Vielmehr muss der Dienstherr dafür Sorge tragen, dass innerhalb des Geltungsbereichs einer Beurteilungsrichtlinie (für Brandenburg: Geltungsbereich der BeurtVV) oder innerhalb einer Gruppe von Beamten, die im Geltungsbereich derselben Beurteilungsrichtlinie einer bestimmten Laufbahngruppe angehören, die Gewichtung der Einzelmerkmale dienstlicher Beurteilungen einheitlich vorgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - juris Rn. 45; anders noch: Senatsbeschluss vom 8. Januar 2018 - OVG 4 S 27.17 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Von der Möglichkeit, die Vorwirkungen der vorläufigen Dienstpostenbesetzung auf die nachfolgende Ämtervergabe zu vermeiden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 - OVG 4 S 43.17 - juris Rn. 4 im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 14 und vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 28) hat der Antragsgegner keinen Gebrauch gemacht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 S 43.17

    Nachholung der Begründung eines Gesamturteils in einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 4 S 37.18
    Von der Möglichkeit, die Vorwirkungen der vorläufigen Dienstpostenbesetzung auf die nachfolgende Ämtervergabe zu vermeiden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Mai 2018 - OVG 4 S 43.17 - juris Rn. 4 im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 14 und vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 28) hat der Antragsgegner keinen Gebrauch gemacht.
  • VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Denn die der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Anlassbeurteilungen des Antragstellers und der Beigeladenen sind bereits deshalb rechtswidrig, weil die im Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Dienst des Landes Brandenburg vom 16. November 2010, zuletzt geändert am 24. Januar 2017 (Beurteilungsrichtlinie-BeurtVV) im Beurteilungsbogen zu den vier Leistungsmerkmalen Arbeitsmenge, Arbeitsqualität, Arbeitsweise und Führungsverhalten zu vergebenden 19 Teilnoten bei der Bildung der Gesamtnote der Leistungsbeurteilung - wie hier aber bezüglich der einschlägigen elf Teilnoten ohne die bezüglich des Führungsverhaltens geschehen - nicht gleich gewichtet werden dürfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 10).

    Die Unterpunkte sollen indes nicht mehr als eine Benotung der in Ziffer 5.2.1 genannten vier Leistungsmerkmale ermöglichen, wie sich aus dem Verständnis der Vorschrift selbst, aber auch aus der Gestaltung der als Tabelle im Beurteilungsbogen enthaltenen Leistungsbeurteilung ergibt (ausführlich hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 11-12).

    Jedes Leistungsmerkmal muss daher zumindest ein nicht nur unerhebliches Gewicht in der Bildung der Gesamtnote haben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 13).

    Eine solche Gewichtung ist beurteilungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris Rn. 46; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - 4 S 37.18 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 4 K 448/21
    Ein eindringliches Beispiel ist etwa der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.11.2018 (OVG 4 S 37.18), der für eben die hier entscheidungserhebliche Beurteilungsrichtlinie in einer älteren Fassung zu genau jenem Ergebnis und in der Folge zur Neuregelung führte (vgl. dazu unter 2.).

    Im Fall OVG 4 S 37.18 erfasste dies im Wesentlichen alle Beurteilungen im Land außerhalb der Lehrer, Richter und Staatsanwälte und der Professoren.

    Schließlich erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit seinem Beschluss vom 08.11.2018 (OVG 4 S 37.18 - juris, Rn. 11ff.), die ständige Anwendungspraxis im Geltungsbereich der Beurteilungsrichtlinie a.F. stehe nicht im Einklang mit den dortigen Regelungen zur Leistungsbeurteilung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19

    Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur

    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 8. November 2018 - OVG 4 S 37.18 -, juris Rn. 6, wonach es sich auch auf die Einzelbewertungen auswirken soll, wenn es in einer dienstlichen Beurteilung an einer rechtmäßigen Begründung des Gesamturteils fehlt.
  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt wiederum dem Organisationsermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, BVerwGE 161, 240-255, zit. nach juris Rn. 44-45; ihm folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. November 2018 - OVG 4 S 37.18 - VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 2 K 17925/17 - VG Kassel, Beschluss vom 29. April 2019 - 1 L 166/19.KS -, juris).
  • VG Kassel, 03.03.2020 - 1 L 1882/19

    Fehlerhaftes "Ausschärfen" anhand der Einzelmerkmale einer dienstlichen

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt wiederum dem Organisationsermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, BVerwGE 161, 240-255, zit. nach juris Rn. 44-45; ihm folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - OVG 4 S 37.18 - VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 2 K 17925/17 - VG Kassel, Beschluss vom 29. April 2019 - 1 L 166/19.KS -, juris; Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris).
  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt wiederum dem Organisationsermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, BVerwGE 161, 240, zit. nach juris Rn. 44 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2018 - OVG 4 S 37.18 -, juris; ; VG C-Stadt, Beschluss vom 29. April 2019 - 1 L 166/19.KS -, juris; Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris).
  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt wiederum dem Organisationsermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17 -, BVerwGE 161, 240-255, zit. nach juris Rn. 44-45; ihm folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. November 2018 - OVG 4 S 37.18 - VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 2 K 17925/17 - VG Kassel, Beschluss vom 29. April 2019 - 1 L 166/19.KS -, juris).
  • VG Cottbus, 01.08.2023 - 4 K 2055/18

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung

    Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit seinem Beschluss vom 8. November 2018 (OVG 4 S 37.18 -, juris Rn. 6 m.w.N.) just für die hier interessierende BeurtVV a.F. ausgeführt, dass Einzelwertungen in einer Beurteilung keine feststehenden Tatsachen, sondern selbst Werturteile sind, die nicht isoliert vom Gesamturteil stehen.
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