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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10   

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https://dejure.org/2011,5851
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10 (https://dejure.org/2011,5851)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2011 - 11 B 24.10 (https://dejure.org/2011,5851)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 11 B 24.10 (https://dejure.org/2011,5851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 RVermG, § 5 Abs 2 RVermG, § 5 Abs 5 RVermG, § 6 Abs 1 RVermG, § 7 RVermG
    Inkrafttreten der Rückfallregelungen in Berlin; Geltendmachung von Rückfallansprüchen binnen Jahresfrist; Auswirkungen eines Irrtums über die Präklusionsregelung; Nachsichtgewährung wegen Versäumung der materiellen Ausschlussfrist; Ansprüche auf Herausgabe von Erlösen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 134 Abs 3 GG, Art 134 Ab... s 4 GG, § 5 Abs 1 RVermG, § 5 Abs 2 RVermG, § 5 Abs 5 RVermG, § 6 Abs 1 RVermG, § 7 RVermG, § 19 Abs 1 RVermG, § 21 RVermG, § 1 Abs 1 BImAG, § 2 Abs 1 BImAG, § 2 Abs 2 BImAG, § 2 Abs 6 BImAG, § 14 BImAG, § 1 S 1 ÜblG 6
    Berliner Rückfallvermögen; Berlin-Vorbehalt; Alliierter Einspruch gegen Inkrafttreten; Inkrafttreten der Rückfallregelungen in Berlin; Geltendmachung von Rückfallansprüchen; Präklusionsregelung; Kenntnis vom Rückfallrecht; Versäumung der Anmeldefrist; Nachsichtgewährung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berliner Rückfallvermögen; Geltendmachung von Rückfallansprüchen; Präklusionsregelung; Kenntnis vom Rückfallrecht; Versäumung der Anmeldefrist; zwischenzeitliche Veräußerungen; Nachsichtgewährung; Surrogatliste; Erlösauskehr; Kassenprinzip; Passivlegitimation der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des Landes Berlin auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rückübertragung von Grundstücken an das Land Berlin nach dem Reichsvermögen-Gesetz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79

    Staatsverträge - Zustimmung des Landtags - Gesetzgebung - Kündigung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dementsprechend ist von einer den Grundsatz der Bundestreue missachtenden unzulässigen Rechtsausübung nur dann auszugehen, wenn die fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage von der anderen Seite verursacht oder deren Beseitigung verhindert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - 7 A 2/79 -, BVerwGE 60, 201 ff. = juris Rz. 114 - Kündigung des NDR-Staatsvertrags).

    Anders ist dies wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben bzw. des Grundsatzes der Bundestreue nur dann zu beurteilen, wenn der andere die fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage verursacht oder deren rechtzeitige Beseitigung verhindert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - 7 A 2/79 -, juris Rz. 112, 114 - Kündigung des NDR-Staatsvertrags).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dass die Nachsichtgewährung im Fall der Versäumung materieller Ausschlussfristen zumindest auch ein zur Fristversäumung führendes, mithin kausales (staatliches) Fehlverhalten voraussetzt, belegt nicht nur die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 30a VermG (hierauf Bezug nehmend auch der zu § 7 Abs. 3 VZOG ergangene Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 -, juris Rz 6), vielmehr entspricht dies auch sonst dessen ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, juris Rz. 17 m.w.N., bzw. - für den Grundsatz der Verwirkung und der notwendigen kausalen Verknüpfung - Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, juris Rz. 28).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dass die Nachsichtgewährung im Fall der Versäumung materieller Ausschlussfristen zumindest auch ein zur Fristversäumung führendes, mithin kausales (staatliches) Fehlverhalten voraussetzt, belegt nicht nur die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 30a VermG (hierauf Bezug nehmend auch der zu § 7 Abs. 3 VZOG ergangene Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 -, juris Rz 6), vielmehr entspricht dies auch sonst dessen ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, juris Rz. 17 m.w.N., bzw. - für den Grundsatz der Verwirkung und der notwendigen kausalen Verknüpfung - Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, juris Rz. 28).
  • BVerwG, 13.07.2002 - 3 B 100.02

    Zulassung einer Revision zwecks Erhaltung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dass die Nachsichtgewährung im Fall der Versäumung materieller Ausschlussfristen zumindest auch ein zur Fristversäumung führendes, mithin kausales (staatliches) Fehlverhalten voraussetzt, belegt nicht nur die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 30a VermG (hierauf Bezug nehmend auch der zu § 7 Abs. 3 VZOG ergangene Beschluss vom 13. Juli 2002 - 3 B 100.02 -, juris Rz 6), vielmehr entspricht dies auch sonst dessen ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, juris Rz. 17 m.w.N., bzw. - für den Grundsatz der Verwirkung und der notwendigen kausalen Verknüpfung - Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, juris Rz. 28).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Schon im Hinblick hierauf kommt entgegen klägerischer Auffassung auch ein Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Beginn der Verjährung im Falle unklarer bzw. ungeklärter Rechtslage (Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rz. 15 ff.) nicht in Betracht, wonach Rechtsunkenntnis bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage im Einzelfall wegen Unzumutbarkeit einer Klageerhebung den Verjährungsbeginn hinausschieben kann.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Januar 2008 auf den Normenkontrollantrag des Landes Berlin im Verfahren 2 BvF 4/05 festgestellt (BVerfGE 119, 394, 412 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Revisionszulassungsgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Im Bereich des Vermögensrechts ist dies anzunehmen, wenn erstens die Versäumung der Anmeldefrist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahrnehmen kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30a VermG nicht verfehlt würde (BVerwG, a.a.O., juris Rz. 11; im gleichen Sinne auch die Beschlüsse vom 29. Juni 2005 - 8 B 43/06 -, juris Rz. 3 f., und vom 29. Juli 2009 - 8 B 8/08 -, juris Rz. 26 zu dieser Norm).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dass die Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben auch für materielle Ausschlussfristen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit nur in einem sehr beschränkten Umfang angewandt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1966 - VII C 139.64 -, BVerwGE 24, 154, 156) und insoweit die Nachsichtgewährung selbst dann in Betracht kommt, wenn eine entsprechende gesetzliche Regelung - wie in § 30a VermG - fehlt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade auch für den Bereich des - dem vorliegenden Regelungsbereich des RVermG nahekommenden - Vermögensrechts (vgl. etwa Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 -, BVerwGE 101, 39 ff. = juris Rz. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10
    Dass die Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben auch für materielle Ausschlussfristen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit nur in einem sehr beschränkten Umfang angewandt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1966 - VII C 139.64 -, BVerwGE 24, 154, 156) und insoweit die Nachsichtgewährung selbst dann in Betracht kommt, wenn eine entsprechende gesetzliche Regelung - wie in § 30a VermG - fehlt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade auch für den Bereich des - dem vorliegenden Regelungsbereich des RVermG nahekommenden - Vermögensrechts (vgl. etwa Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 -, BVerwGE 101, 39 ff. = juris Rz. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051

    Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines

    Im Übrigen verbleibt es dabei, dass die Folgen eines Rechtsirrtums grundsätzlich denjenigen treffen, der diesem Irrtum unterliegt und für dessen Handeln bzw. Unterlassen er ursächlich ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 8.12.2011 - OVG 11 B 24.10 - ZOV 2012, 102 = juris Rn. 108; vgl. auch BVerwG, U.v. 28.5.1980 - 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 = juris Rn. 112).
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