Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45931
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15 (https://dejure.org/2015,45931)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 B 4.15 (https://dejure.org/2015,45931)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 B 4.15 (https://dejure.org/2015,45931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15a Abs 4 S 1 Alt 1 AufenthG 2004, § 15a Abs 1 S 6 AufenthG 2004
    Länderübergreifende Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Auswirkungen des Einigungspapiers Oranienplatz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15a AufenthG
    Länderübergreifenden Verteilung; unerlaubt eingereister Ausländer; Aufenthaltszweck; Daueraufenthalt; zwingender Grund; "Einigungspapier Oranienplatz"; keine verbindliche Zusage, von der Verteilung abzusehen; Auslegung; Integrationsbemühungen; gebundene Entscheidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14

    Teilnehmer des Einigungspapiers Oranienplatz können einer erstmaligen Verteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streit-akte, die Streitakte im Verfahren VG 24 L 293.14 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 335/20

    Umverteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit durch

    Offenbleiben kann, ob an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf abweichende Auffassungen anderer Gerichte (vgl. OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 7 ff.; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4/15, juris Rn. 25 ff., insbes.
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist ihr ausdrücklich entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 37/17, juris Rn. 7 ff.); das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben einen ohne vorherige Vorspracheverpflichtung erlassenen Verteilungsbescheid ohne nähere Begründung für rechtmäßig gehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 6 f. und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4.15, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2019 - 8 ME 76/19

    Zwingender Grund; Haushaltsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; grenznaher

    Zwingende Gründe liegen im Allgemeinen nur dann vor, wenn eine Verteilung nach § 15a AufenthG zu ähnlich gewichtigen Nachteilen führt, wie sie im Fall eines bei einem in Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreifenden Auseinanderreißens einer ehelichen oder familiären Gemeinschaft entstehen würden (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.12.2015 - OVG 3 B 4.15 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 30.04.2021 - 19 L 2.21

    Duldung, unerlaubte Einreise, Verteilungsverfahren, Vaterschaft, örtliche

    Allein der faktische Aufenthalt des Antragstellers in Berlin begründet nicht die Zuständigkeit der örtlichen Ausländerbehörde (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - OVG 3 B 4.15 - juris, Leitsatz Nr. 2, Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht