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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13   

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https://dejure.org/2017,6749
OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13 (https://dejure.org/2017,6749)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2017 - 10 N 49.13 (https://dejure.org/2017,6749)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2017 - 10 N 49.13 (https://dejure.org/2017,6749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, Art 103 Abs 1 GG
    Sicherung der Erschließung eines Bauvorhabens - Verfahrensrüge

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 30 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, Art 103 Abs 1 GG
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ferienanlage; Sicherung der verkehrsmäßigen Erschließung; Herstellung einer Erschließungsstraße; Prognose; Durchsetzung eines Erschließungsanspruchs; Verfahrensrüge; rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Vorbringen; ...

  • verkehrslexikon.de

    Sicherung der verkehrsmäßigen Erschließung einer geplanten Ferienanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die wegemäßige Erschließung einer Ferienanlage gesichert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 47.99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Das geltende Recht macht in seinen Vorschriften über die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung (§§ 29 ff. BauGB, vgl. insbesondere § 30 Abs. 2 BauGB, § 35 Abs. 2 BauGB) die Sicherung der Erschließung zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit baulicher Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 47.99 -, juris Rn. 5).

    Die Erschließung eines Vorhabens ist nur dann durch eine vorhandene Straße gesichert, wenn diese den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - OVG 10 N 24.14 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 47.99 -, juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 10 N 27.12

    Kostenbescheid; Vermessungsingenieur; Zugangsfiktion; Zweifel am Zugang;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage muss im Urteil des Verwaltungsgerichts zum entscheidungstragenden Begründungsteil gehören und sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. November 2014 - OVG 10 N 27.12 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. November 2014 - OVG 10 N 27.12 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 667/13 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Gesichert ist die Erschließung eines Vorhabens, wenn - im Rahmen einer am üblicherweise zu erwartenden Gang der Dinge orientierten Prognose - damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsabnahme) funktionsfähig angelegt ist, und wenn erwartet werden kann, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7/09 -, juris Rn. 40)..(Rn.8).

    Gesichert ist die Erschließung eines Vorhabens, wenn - im Rahmen einer am üblicherweise zu erwartenden Gang der Dinge orientierten Prognose - damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsabnahme) funktionsfähig angelegt ist, und wenn erwartet werden kann, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 -, juris Rn. 40).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 35 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Die Klägerin als Bauherrin müsste daher selbst einen zu ihren Gunsten unterstellten Anspruch auf Erschließung gegen die Beigeladene erst (gerichtlich) durchsetzen, bevor hier nach Lage der Dinge die Prognose gerechtfertigt wäre, dass die Erschließung gesichert ist und sie so ihr Vorhaben weiter verfolgen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 10 N 22.13

    Baueinstellung; Photovoltaikanlage auf ehemaligem Gewächshaus; Technische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Derartige Schwierigkeiten sind dann gegeben, wenn die Rechtssache überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich diese auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall entscheidungserheblich sind, wobei zur Darlegung des Zulassungsgrundes erforderlich ist, dass die Fragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, konkret bezeichnet werden und erläutert wird, worin die besondere Schwierigkeit besteht (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. Februar 2016 - OVG 10 N 22.13 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - 10 N 24.14

    Unbeplanter Innenbereich; Sicherung der Erschließung; vorhandene Straße; im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Die Erschließung eines Vorhabens ist nur dann durch eine vorhandene Straße gesichert, wenn diese den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen kann (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - OVG 10 N 24.14 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 47.99 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Zudem ist geklärt, dass das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche nach materiellem Recht entscheidungserhebliche und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragenen Rechtsänderungen zu berücksichtigen hat, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, juris Ls).
  • BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 667/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. November 2014 - OVG 10 N 27.12 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 667/13 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - 10 N 49.13
    Die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO müssen also hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Mai 2016 - OVG 10 N 11.16 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2016 - BVerwG 2 B 66.15 -, juris Rn. 6 zum Revisionsrecht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 10 N 74.18

    Beweislast für die zulässige Errichtung eines vorhandenen Gebäudes

    Die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO müssen also hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Ent-scheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris Rn. 4; vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2016 - BVerwG 2 B 66.15 -, juris Rn. 6 zum Revisionsrecht).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris 21 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 10 N 57.17

    Baurechtliche Ordnungsverfügung auf vollständige Beseitigung eines illegalen

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 B 19.1616

    Sicherung der ausreichenden verkehrlichen Erschließung

    Unabhängig davon, dass die Klägerin keinen Erschließungsanspruch gegenüber der Beigeladenen hat, ist die Erschließung eines Vorhabens nur gesichert, wenn - im Rahmen einer am üblicherweise zu erwartenden Gang der Dinge orientierten Prognose - damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsnahme) funktionsfähig angelegt ist und wenn erwartet werden kann, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.3.2017 - OVG 10 N 49/13 - juris Rn. 11).
  • LG Cottbus, 08.07.2022 - 3 O 20/21

    Schadensersatz auf Grundlage einer behaupteten Amtspflichtverletzung im

    Gesichert ist die Erschließung, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung des Vorhabens, spätestens bis zur Gebrauchsabnahme funktionsfähig angelegt ist und diese auf Dauer zur Verfügung steht (BVerwG NVwZ 1986, 38; NVwZ-RR 2002, 770 (772); OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2017, 104414, Rn. 11).

    Vielmehr ist es erforderlich, den Anspruch auf Erschließung durchzusetzen, da ansonsten dessen Erfüllung nicht eindeutig feststeht und von einer Sicherung der Erschließung nicht ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 1997, 389 (390); OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.03.2017 - OVG 10 N 49.13 - juris).

  • OLG Brandenburg, 03.09.2015 - 5 U 159/09

    Schadenersatzanspruch: Pflichtverletzung seitens der Freiwilligen Feuerwehr bei

    Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren beim OVG unter dem Az. 10 N 49.13 anhängig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - 10 B 3.20

    Sicherung der Erschließung - wegemäßige Erschließung - Erschließung mit

    Welche Anforderungen an die Sicherung der Erschließung im Einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach dem konkreten Vorhaben, das auf einem Grundstück errichtet werden soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 10 N 29.17

    Wahrung der Nachbarrechte bei wechselseitigem Abstandsflächenverstoß

    Die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO müssen also hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris Rn. 4; vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2016 - BVerwG 2 B 66.15 -, juris Rn. 6 zum Revisionsrecht).
  • VG Würzburg, 17.04.2018 - W 4 K 17.1161

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Welche Anforderungen an die Sicherung der Erschließung im Einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach dem konkreten Vorhaben, das auf einem Grundstück errichtet werden soll (OVG Bln-Bbg, B.v. 9.3.2017 - OVG 10 N 49.13 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 6 S 18.21

    Anspruch auf Schallschutz für Haus in dem für den Flughafen Berlin-Brandenburg

    Welche Anforderungen an die Sicherung der Erschließung im Einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach dem konkreten Vorhaben, das auf einem Grundstück errichtet werden soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2022 - 10 N 76.18

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verletzung des Abstandsflächenrechts

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2017 - OVG 10 N 49.13 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 10 N 13.15

    Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafeln für Wechselwerbung im Euroformat;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 10 N 64.17

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 6 A 18.21

    Anspruch auf Schallschutz für Haus in dem für den Flughafen Berlin-Brandenburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2019 - 2 N 118.19
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