Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8792
OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16 (https://dejure.org/2019,8792)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2019 - 6 A 12.16 (https://dejure.org/2019,8792)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2019 - 6 A 12.16 (https://dejure.org/2019,8792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG
    Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für Wohnräume an Flughafen BER; Bestimmung der lichten Raumhöhe

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 2 VwGO, Art 3 GG, § 47 Abs 1 BauO BE, § 47 Abs 1 BauO BE 2016, § 67 Abs 1 BauO BE
    Flughafen BER; Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen; Einfamilienhaus; Entschädigungsanspruch nach Teil A II 5.1.7 Nr. 2 PFB; 30 % des Verkehrswertes von Grundstücken und Gebäuden mit zu schützenden Räumen; gestiegene Baukosten; Anspruch auf Lüftungsplanung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    BER: Einzelfragen zum Schallschutz

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    BER: Schallschutz-Klagen von vier Anwohnern abgewiesen

  • Jurion (Kurzinformation)

    BER - Einzelfragen zum Schallschutz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 6 A 14.16

    Flughafen Berlin-Brandenburg; Schallschutzprogramm; Kosten der Lüftungsplanung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Der Ausgleich nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ist ein Surrogat für Lärmschutzeinrichtungen und nicht als Äquivalent für Maßnahmen konzipiert, die einer grundlegenden Gebäudesanierung gleich- oder nahekommen mit der Folge, dass das Gebäude praktisch seine ursprüngliche Identität verlöre (Senatsurteil vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 -, LKV 2018, S. 230 ff., Rn. 19 bei juris unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ff., Rn. 422 bei juris; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 209 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 29 bei juris).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 - zu dieser Frage festgestellt, dass im Rahmenleistungsverzeichnis die bis Ende des Jahres 2017 zu erwartenden Preissteigerungen bereits berücksichtigt worden sind (Rn. 22 bei juris).

    Der Senat hat hierzu mit Urteil vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 - (LKV 2018, S. 230 ff.) ausgeführt, die Lüftungsplanung erfolge bereits im Zusammenhang mit der schalltechnischen Objektbeurteilung, die Grundlage der Anspruchsermittlung durch die Beklagte sei.

    Der Senat hat mit Urteil vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 - ausgeführt, dass die technische Ausstattung und Funktionsweise des Schalldämmlüfters die Funktion eines gekippten Fensters erfülle und es einer gesonderten Prüfung, ob nach schalltechnischer Ertüchtigung eines Gebäudes und einer damit in der Regel einhergehenden höheren Luftdichtigkeit eine ausreichende Abluftführung vorhanden sei, daher im Regelfall nicht bedürfe (Rn. 34 bei juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 3.17

    Schallschutzvorkehrungen für kombiniert genutzte Wohn- und Schlafräume, für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, Rn. 24 bei juris).

    Im Übrigen haben die Lärmbetroffenen die Möglichkeit, einen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechenden Raum entweder durch Einholung einer Genehmigung der Abweichung im Nachhinein zu legalisieren oder für den Fall, dass die Unterschreitung der (ursprünglich vorhandenen) lichten Raumhöhe lediglich auf nachträgliche, die Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigende Einbauten wie etwa einen Fußbodenaufbau zurückzuführen ist, eine schriftliche Bescheinigung der zuständigen Bauordnungsbehörde vorzulegen, aus der sich - auch für die Flughafengesellschaft - verbindlich ergibt, dass die Nichteinhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben nicht zum Anlass für ein bauordnungsrechtliches Einschreiten genommen wird (vgl. Urteil des Senats vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 - Rn. 28 bei juris).

    Die Kläger haben keinerlei Unterlagen oder Fotografien vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass die Zwischendecke jederzeit ohne Beeinträchtigung der Statik des Gebäudes wieder beseitigt werden könnte und ihr daher keine maßgebliche Bedeutung zukäme (vgl. zu diesem Aspekt hinsichtlich eines nachträglich eingebauten Fußbodens: Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, Rn. 28 bei juris).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Der Ausgleich nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ist ein Surrogat für Lärmschutzeinrichtungen und nicht als Äquivalent für Maßnahmen konzipiert, die einer grundlegenden Gebäudesanierung gleich- oder nahekommen mit der Folge, dass das Gebäude praktisch seine ursprüngliche Identität verlöre (Senatsurteil vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 -, LKV 2018, S. 230 ff., Rn. 19 bei juris unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ff., Rn. 422 bei juris; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 209 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 29 bei juris).
  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Der Ausgleich nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ist ein Surrogat für Lärmschutzeinrichtungen und nicht als Äquivalent für Maßnahmen konzipiert, die einer grundlegenden Gebäudesanierung gleich- oder nahekommen mit der Folge, dass das Gebäude praktisch seine ursprüngliche Identität verlöre (Senatsurteil vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 -, LKV 2018, S. 230 ff., Rn. 19 bei juris unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 ff., Rn. 422 bei juris; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 209 - 1 BvR 1606/08 -, Rn. 29 bei juris).
  • VGH Hessen, 22.12.1988 - 3 TG 4486/88
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Soweit die Kläger geltend machen, zur Bestimmung der lichten Raumhöhe sei die Zwischendecke außer Betracht zu lassen, ist ihnen entgegenzuhalten, dass für die Beurteilung der lichten Raumhöhe auf den Abstand zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante fertige Decke abzustellen ist (Dageförde, in Wilke u.a., BauO Bln, 5. Auflage 2008, § 44 Rn. 7, auch wenn es sich um eine nachträglich eingezogene Zwischendecke handelt, VGH Kassel, Beschluss vom 22. Dezember 1988 - 3 TG 4486/88 -, Rn. 28 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Denn nur in diesem Fall hat der Betroffene bei Außerkrafttreten der Verordnung (am 1. August 1990) bereits eine schützenswerte Rechtsposition erreicht, die ihm nicht nachträglich wieder genommen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 - Rn. 43 bei juris).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 6 A 8.18

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Ausweislich der von der Beklagten in Auftrag gegebenen schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung beträgt der Verkehrswert des Hauses der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Antrags auf Durchführung von Schallschutzmaßnahmen (Senatsurteile vom 22. November 2018 - OVG 6 A 1.16 -, Rn. 24 bei juris, vom 15. Oktober 2018 - OVG 6 A 7.18 -, und - OVG 6 A 8.18 - jeweils Rn. 21 bei juris) 191.000 Euro (Gutachten der S... vom 8. Juni 2005).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 6 A 1.16

    Entschädigungszahlung an private Eigentümer für notwendigen, durch den Flughafen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Ausweislich der von der Beklagten in Auftrag gegebenen schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung beträgt der Verkehrswert des Hauses der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Antrags auf Durchführung von Schallschutzmaßnahmen (Senatsurteile vom 22. November 2018 - OVG 6 A 1.16 -, Rn. 24 bei juris, vom 15. Oktober 2018 - OVG 6 A 7.18 -, und - OVG 6 A 8.18 - jeweils Rn. 21 bei juris) 191.000 Euro (Gutachten der S... vom 8. Juni 2005).
  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
    Ausweislich der von der Beklagten in Auftrag gegebenen schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung beträgt der Verkehrswert des Hauses der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Antrags auf Durchführung von Schallschutzmaßnahmen (Senatsurteile vom 22. November 2018 - OVG 6 A 1.16 -, Rn. 24 bei juris, vom 15. Oktober 2018 - OVG 6 A 7.18 -, und - OVG 6 A 8.18 - jeweils Rn. 21 bei juris) 191.000 Euro (Gutachten der S... vom 8. Juni 2005).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 6 A 7.21

    Anerkennung von Ansprüchen auf passiven Schallschutz gegen Fluglärm

    Überdies hat der Senat entschieden, dass sich die Frage, ob ein Gebäude rechtmäßig errichtet ist, zwar zunächst nach dem Inhalt der Baugenehmigung bzw. den dieser zugrunde liegenden Angaben in den Bauvorlagen beurteilt, dass in Ermangelung einer Baugenehmigung aber darauf abzustellen ist, ob das Gebäude im Zeitpunkt der Errichtung genehmigungsfähig gewesen wäre (Urteile vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, Rn. 34, und vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 13.17 -, Rn. 26).

    Diese Regelung nimmt nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteile vom 9. April 2019 n- OVG 6 A 12.16 -, Rn. 29 und vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, Rn. 24).

    Für ihre gegenteilige Ansicht können sich die Kläger nicht auf das Senatsurteil vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 - berufen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2023 - 6 A 4.23

    Flughafen BER - Lärmschutz - Verzögerung bei der Umsetzung baulichen

    Auch dies ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht zu beanstanden (Senatsurteile vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 22 ff. und vom 21. März 2018 - OVG 6 A 14.16 -, LKV 2018, 230 ff., juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2023 - 6 A 10.22

    Flughafen Schallschutzprogramm BER - Kein Schallschutz für abweichend von der

    Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, juris Rn. 24 und vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22

    Baulicher Schallschutz bei abweichend von der Baugenehmigung errichteten, zu

    Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, juris Rn. 24 und vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht