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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2020 - 6 S 8.20   

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https://dejure.org/2020,8214
OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2020 - 6 S 8.20 (https://dejure.org/2020,8214)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2020 - 6 S 8.20 (https://dejure.org/2020,8214)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2020 - 6 S 8.20 (https://dejure.org/2020,8214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kürzung der Kostenerstattung nach der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen bei Pflichtverletzung durch einen freien Träger

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 23 KTagStG BE
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Einbehaltung monatlicher Erstattung nach der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistung Sicherstellung der Tageseinrichtungen - RV Tag -; Überschreitung des vereinbarten Höchstbetrages für Zuzahlungen der Eltern; Änderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 1 B 1024/18

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Bewerber durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2020 - 6 S 8.20
    Das hat zur Folge, dass ein - hier unterstellt - erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß durch die Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 11 S 65.18 -, Rn. 6 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 22. August 2018 - 1 B 1024/18 -, Rn. 9 je m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 S 65.18

    Gerichtlicher Hinweis; Überraschungsentscheidung; Heilung im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2020 - 6 S 8.20
    Das hat zur Folge, dass ein - hier unterstellt - erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß durch die Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 11 S 65.18 -, Rn. 6 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 22. August 2018 - 1 B 1024/18 -, Rn. 9 je m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 14.20

    Staatliche Finanzierungszusage an Träger der freien Jugendhilfe zur Finanzierung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Streitakten, der Akten des vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens OVG 6 S 8/20 / VG 18 L 454.19, der von der Klägerin im Verfahren OVG 6 B 13/20 eingereichten Unterlagen zum vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren, auf die sich die Klägerin bezogen hat, sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Aus welchem Rechtssatz sie ableitet, dass eine Schiedsstelle nicht ad-hoc gebildet werden dürfe, erschließt sich aus ihrem Vorbringen nicht (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 9. April 2020 - OVG 6 S 8/20 -, Rn. 32 ff. bei juris).

    Bei 70 Betreuungsplätzen summieren sich die unzulässigen Zuzahlungen auf 18.200 Euro pro Monat (so schon Senatsbeschluss vom 9. April 2020 - OVG 6 S 8/20 -, Rn. 17 bei juris).

    Dieser rechtliche Rahmen verdeutlicht, dass die in dem Vertrag vereinbarten Regelungen zu Zuzahlungen mit dem Willen und den Zielen des Landesgesetzgebers in Einklang stehen und das umsetzen und konkretisieren, was im KitaFöG ausdrücklich angelegt ist (s. insoweit schon Senatsbeschluss vom 9. April 2020 - OVG 6 S 8/20 -, Rn. 22 bei juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 13.20

    Kürzung der Auszahlungsraten der KiTa-Kostenerstattung aufgrund der Erhebung von

    Dieser rechtliche Rahmen verdeutlicht, dass die in dem Vertrag vereinbarten Regelungen zu Zuzahlungen mit dem Willen und den Zielen des Landesgesetzgebers in Einklang stehen und das umsetzen und konkretisieren, was im KitaFöG ausdrücklich angelegt ist (s. insoweit schon Senatsbeschluss vom 9. April 2020 - OVG 6 S 8/20 -, Rn. 22 bei juris).
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