Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - 11 M 36.14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 11 Abs 1 AufenthG, § 55 Abs 1 AufenthG, § 56 Abs 1 AufenthG, Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80, Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80
Türkei; Ausweisung; Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Drogenhandel; assoziationsrechtlicher Schutz; besonderer Ausweisungsschutz; deutsche Ehefrau und Kinder; (früher) Zeitpunkt der Ausweisung; Einzelfallabwägung; Schutz durch die KRK; Prozesskostenhilfe für das ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2019 - 11 N 123.16
Zeitpunkt der Ausweisung lange vor Ablauf der Strafverbüßung
Das gebietet es aber weder, die Ausländerbehörde für verpflichtet zu halten, mit einer Ausweisung bis zum voraussichtlichen Ende des Straf- oder Maßregelvollzugs zuzuwarten, noch hindert dies das Verwaltungsgericht an einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 9. Mai 2014 -OVG 11 M 36.14-, juris Rz. 10).