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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 9 B 6.17   

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https://dejure.org/2017,46379
OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 9 B 6.17 (https://dejure.org/2017,46379)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2017 - 9 B 6.17 (https://dejure.org/2017,46379)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 9 B 6.17 (https://dejure.org/2017,46379)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 9 B 6.17
    Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 GStG a. F. dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 9 C 8/07 -, juris, Rz. 18).

    Insoweit kommt es auf die Verhältnisse des Erlasszeitraums an (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 9 C 8/07 -, juris, Rz. 19).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 1.13

    Grundsteuer; Grundstück; Mietvertrag; Grundsteuererlass; Ertragsminderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 9 B 6.17
    Ist die Ertragsminderung durch einen Leerstand bedingt, hat sie der Steuerpflichtige nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 9 C 1/13 -, juris, Rz. 19; BFH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - II R 5/05 -, BStBl. II 2008, 384, juris, Rz. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2011 - 9 B 16.10

    Grundsteuer; Gewerbeimmobilie; Erlassantrag; Leerstand; Marktschwäche;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 9 B 6.17
    Insoweit besteht eine Zumutbarkeitsgrenze (zu diesem Maßstab siehe bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2011 - OVG 9 B 16.10 -, juris, Rz. 23).
  • BFH, 24.10.2007 - II R 5/05

    Grundsteuererlass bei strukturell bedingter Ertragsminderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 9 B 6.17
    Ist die Ertragsminderung durch einen Leerstand bedingt, hat sie der Steuerpflichtige nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 9 C 1/13 -, juris, Rz. 19; BFH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - II R 5/05 -, BStBl. II 2008, 384, juris, Rz. 20).
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