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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18   

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https://dejure.org/2019,5104
OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18 (https://dejure.org/2019,5104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2019 - 9 S 23.18 (https://dejure.org/2019,5104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 9 S 23.18 (https://dejure.org/2019,5104)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Danach ist unter höherer Gewalt ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris Rn. 53).

    Sie sind für den vorliegenden Fall schon deshalb unergiebig, weil der Begriff der höheren Gewalt in § 60 Abs. 3 VwGO enger ist als der Begriff "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris Rn. 53).

  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Danach ist unter höherer Gewalt ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris Rn. 53).

    Sie sind für den vorliegenden Fall schon deshalb unergiebig, weil der Begriff der höheren Gewalt in § 60 Abs. 3 VwGO enger ist als der Begriff "ohne Verschulden" in § 60 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, juris Rn. 53).

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Angesichts der nicht ausschließbaren Möglichkeit des Nichtzugangs eines Briefes hätte es - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - die vom Antragsteller zu erwartende und ihm zumutbare Sorgfalt vielmehr erfordert, sich vor Ablauf der Jahresfrist um eine Eingangsbestätigung des Antragsgegners zu bemühen oder sich jedenfalls nach dem Stand der Angelegenheit zu erkundigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 -, juris Rn. 29).
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Aus diesem Grund gehen Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend davon aus, dass es bei zur Post gegebenen Briefen keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung gibt (vgl. OVG Weimar, a. a. O., Rn. 9; BGH, Urteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95 -, juris Rn. 18; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Auflage 2019, § 130 Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 37/05

    Beweislast für Zugang bei nachgewiesener Aufgabe des Widerspruchsschreibens zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Dies gilt zunächst für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsteller als Widerspruchsführer das Risiko des rechtzeitigen Zugangs des Rechtsbehelfs trage, ihm der Nachweis über den (rechtzeitigen) Zugang des Widerspruchsschreibens obliege und die Absendung des Widerspruchs auf dem Postweg noch keinen Nachweis für dessen Zugang beim Antragsgegner erbringe (in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 S 1516/14 -, juris Rn. 48 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 3 Nc 37/05 -, juris Rn. 8; OVG Weimar, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 2 ZKO 621/09 -, juris Rn. 7; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 70 Rn. 6).
  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers steht die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht im Widerspruch zum Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 1991 (- 1 BvR 1435/89 -, juris).
  • OVG Thüringen, 07.02.2011 - 2 ZKO 621/09

    Beweislast für den Zugang des Widerspruchs bei Aufgabe des Widerspruchsschreibens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Dies gilt zunächst für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsteller als Widerspruchsführer das Risiko des rechtzeitigen Zugangs des Rechtsbehelfs trage, ihm der Nachweis über den (rechtzeitigen) Zugang des Widerspruchsschreibens obliege und die Absendung des Widerspruchs auf dem Postweg noch keinen Nachweis für dessen Zugang beim Antragsgegner erbringe (in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 S 1516/14 -, juris Rn. 48 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 3 Nc 37/05 -, juris Rn. 8; OVG Weimar, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 2 ZKO 621/09 -, juris Rn. 7; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 70 Rn. 6).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der nach den Entscheidungen des BVerfG vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u. a. - bestehende Vertrauensschutz auf die bis zum Inkrafttreten des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. am 1. Februar 2004 geltende Rechtslage voraus, dass die Anschlussmöglichkeit bis Ende 1999 geschaffen worden war (vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 2016 - OVG 9 S 27.16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Dies gilt zunächst für die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsteller als Widerspruchsführer das Risiko des rechtzeitigen Zugangs des Rechtsbehelfs trage, ihm der Nachweis über den (rechtzeitigen) Zugang des Widerspruchsschreibens obliege und die Absendung des Widerspruchs auf dem Postweg noch keinen Nachweis für dessen Zugang beim Antragsgegner erbringe (in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 S 1516/14 -, juris Rn. 48 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 3 Nc 37/05 -, juris Rn. 8; OVG Weimar, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 2 ZKO 621/09 -, juris Rn. 7; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 70 Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - 9 S 27.16

    Anschlussbeitrag; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht; Anschlussmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 9 S 23.18
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der nach den Entscheidungen des BVerfG vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u. a. - bestehende Vertrauensschutz auf die bis zum Inkrafttreten des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. am 1. Februar 2004 geltende Rechtslage voraus, dass die Anschlussmöglichkeit bis Ende 1999 geschaffen worden war (vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 2016 - OVG 9 S 27.16 -, juris).
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