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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17 (https://dejure.org/2023,2749)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.01.2023 - 10 A 3.17 (https://dejure.org/2023,2749)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Januar 2023 - 10 A 3.17 (https://dejure.org/2023,2749)
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  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 34.18

    Darlegen der Abwägungsgründe der Gemeinde durch Dokumentation bei Erlass einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB, die auf das gleichlautende sanierungsrechtliche Abwägungsgebot des § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB übertragbar ist (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - BVerwG 4 BN 34/18 -, juris Rn. 10), ist das Gebot gerechter Abwägung verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss.

    Hierbei kommt den vorbereitenden Untersuchungen, die gemäß § 141 Abs. 1 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchzuführen oder zu veranlassen sind, eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - BVerwG 4 BN 34/18 -, juris Rn. 10; Mitschang in Battis/ Krautzberger/ Löhr [BKL], BauGB, 15. Aufl. 2022, § 142 Rn. 6).

    Insoweit ist eine vertiefte Abwägung regelmäßig noch nicht möglich, da die Ziele und Zwecke der Sanierung im Zeitpunkt des Erlasses der Sanierungssatzung noch nicht konkretisiert sein und die einzelnen Maßnahmen noch nicht feststehen müssen, sondern der Einzelfallentscheidung im Rahmen der Anwendung der jeweiligen Sanierungsinstrumente vorbehalten bleiben dürfen (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - BVerwG 4 BN 34/18 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2011 - 5 S 163/09 -, juris Rn. 24; Krautzberger in: EZBK, Stand April 2022, BauGB § 136 Rn. 143; Schmitz in: Spannowsky/ Uechtritz, BeckOK BauGB, Stand Dezember 2022, § 136 Rn. 67 f.).

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Das Normenkontrollverfahren dient nicht - wie etwa ein behördliches Anzeige- oder Genehmigungsverfahren gemäß §§ 216, 246 Abs. 1a BauGB - einer umfassenden Prüfung der Rechtslage unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - juris Rn. 12).

    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können demgemäß das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - BVerwG 4 BN 8.11 - juris Rn. 6; vgl. dazu Senatsurteil vom 2. März 2021 - OVG 10 A 17.17 - juris Rn. 134).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Ein solcher Eingriff des einen Hoheitsträgers in die Funktion und das Vermögen eines anderen Hoheitsträgers stellt einen Kompetenzkonflikt im weiteren Sinne dar, der auf der Grundlage der Bundes- und Länderverfassungen und der sie ausfüllenden Rechtsnormen zu lösen ist und für den, vorbehaltlich besonderer verfassungsgerichtlicher Verfahren, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1967 - 1 BvR 578/63 -, juris Rn. 25).

    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kann die BImA sich insoweit zwar nicht auf das Grundrecht des Art. 14 GG berufen, welches nur das Eigentum Privater schützt (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1967 - 1 BvR 578/63 -, juris Rn. 23 und Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, juris Rn. 72).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Eine solche Rechtsschutzmöglichkeit des betroffenen Hoheitsträgers ist das notwendige Korrelat des Umstandes, dass der handelnde Hoheitsträger einseitig entscheidungsbefugt ist, obwohl das Verhältnis beider Körperschaften des öffentlichen Rechts von Gleichordnung und gegenseitigen Treuepflichten geprägt ist (sog. Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens, der Bund und Länder wechselseitig verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen die gebotene und ihnen zumutbare Rücksicht auf das Gesamtinteresse des Bundesstaates und auf die Belange der Länder zu nehmen, vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 -, juris Rn. 98).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist der Fehler, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 4 BN 47.03 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen führt nach den allgemeinen Grundsätzen über die teilweise Nichtigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften (vgl. § 139 BGB) dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und hinzukommt, dass die Gemeinde nach ihrem im Rechtsetzungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - BVerwG 4 CN 4.14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Weder Antragsteller noch Antragsgegner können demgemäß das Normenkontrollgericht prozessual zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - BVerwG 4 BN 8.11 - juris Rn. 6; vgl. dazu Senatsurteil vom 2. März 2021 - OVG 10 A 17.17 - juris Rn. 134).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er zur äußeren Seite des Planungsvorgangs gehört, also auf objektiv feststellbaren Umständen wie Akten, Protokollen und Planbegründungen beruht und ohne Ausforschung der inneren Seite des Planungsvorgangs, also der subjektiven Planungsvorstellungen der beteiligten Mitglieder des Planungsträgers, für den Rechtsanwender erkennbar ist (BVerwG, Urteile vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 - juris Rn. 24 f. und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 4 CN 1/11 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er zur äußeren Seite des Planungsvorgangs gehört, also auf objektiv feststellbaren Umständen wie Akten, Protokollen und Planbegründungen beruht und ohne Ausforschung der inneren Seite des Planungsvorgangs, also der subjektiven Planungsvorstellungen der beteiligten Mitglieder des Planungsträgers, für den Rechtsanwender erkennbar ist (BVerwG, Urteile vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 - juris Rn. 24 f. und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 4 CN 1/11 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 1 B 23.12

    Sondernutzungsgebühren für die Baustelle zum Rückbau des Palastes der Republik

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Die wohl überwiegende Ansicht geht hingegen davon aus, dass Träger öffentlicher Belange die ihnen eröffneten rechtlichen und finanziellem Unterstützungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen haben (Schmidt-Eichstaedt in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2022, § 139 Rn. 12; Roeser in: BerlK BauGB, Stand August 2022, § 139 Rn. 3 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. April 2015 - OVG 1 B 23.12 -, juris Rn 54).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 163/09

    Abwägungserheblichkeit des Interesses eines Grundeigentümers, dass ein Grundstück

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 174/15

    Normenkontrolle gegen Sanierungssatzung; Antragsbefugnis des Inhabers einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 2 D 10/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

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