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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20 (https://dejure.org/2022,6297)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2022 - 62 PV 11.20 (https://dejure.org/2022,6297)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 62 PV 11.20 (https://dejure.org/2022,6297)
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  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Es spricht auch einiges dafür, den Beschluss der Personalvertretung, der die Einleitung des Gerichtsverfahrens in der jeweiligen Instanz zur konkreten Klärung einer Mitbestimmungsstreitigkeit trägt, als grundsätzlich ausreichend für einen sich aus dem Anlassfall ergebenden abstrakten Feststellungsantrag anzusehen (siehe nur als Indiz BVerwG, Beschluss vom 1. April 2015 - 5 P 8/14 - juris Rn. 9; anders für den Normalfall einer Antragsänderung Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 1. Aufl. 2017, § 87 ArbGG Rn. 58).

    Es können nur solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2015 - 5 P 8/14 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Denn es ist möglich, beide Anträge gleichzeitig zu stellen; zudem hat eine abstrakte Feststellung wegen der Bindung beider Seiten in einer unbestimmten Zahl von Wiederholungsfällen eine weitergehende Wirkung als die konkrete Feststellung einer Mitbestimmungspflicht im Einzelfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - juris Rn. 17).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Eine Antragsänderung ist gemäß § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 ArbGG auch in der Beschwerdeinstanz möglich (BAG, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - juris Rn. 22; Gronimus, a.a.O., § 87 ArbGG Rn. 58).
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 40/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Ein Rechtsverhältnis ist jede durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (BAG, Beschluss vom 17. November 2021 - 7 ABR 40/19 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Bislang war zu erwägen, dass auch die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, wenn und soweit sie die Aufstellung des Urlaubsplans vorbereiten, vom Mitbestimmungstatbestand erfasst war (offen gelassen vom BVerwG im Beschluss vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 31.06

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Antrag; Anwesenheit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Das ist evident im Vergleich von § 80 Abs. 1 Nr. 13 BPersVG n.F. mit § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BPersVG a.F. Sind nach der Neuregelung Maßnahmen, die der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dienen, ausdrücklich in die Mitbestimmung einbezogen, war nach der dazu schweigenden Altregelung ein besonderer Begründungsaufwand notwendig, um zu diesem Ergebnis zu kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 C 31.06 - juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20

    Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Da die Mitbestimmung besteht, wenn sich solche Fragen einerseits bei der Aufstellung und der Einführung, andererseits bei der Anwendung von bestimmten Vorgaben stellen, könnte auch deswegen die Gesetzesnovelle als ein die gerichtliche Feststellung begrenzender Umstand ausscheiden (siehe zum Problem OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 - juris Rn. 16).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20
    Durch die Verselbständigung des Tatbestandsmerkmals der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen entsprechend der Parallelvorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes kommt nunmehr in Betracht, dass auch allgemeine Urlaubsgrundsätze, die nicht der Aufstellung des Urlaubsplans dienen, mitbestimmungspflichtig sind (anders indessen BAG, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - juris Rn. 64).
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