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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05   

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https://dejure.org/2007,22770
OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05 (https://dejure.org/2007,22770)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2007 - 3 B 32.05 (https://dejure.org/2007,22770)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 3 B 32.05 (https://dejure.org/2007,22770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsmäßigkeit einer anteiligen Anrechnung der für eine Tätigkeit als Hochschullehrer bezogenen Vergütung auf eine Abgeordnetenentschädigung; Geltendmachung einer doppelten Anrechnung der aus einer Tätigkeit als Hochschullehrer bezogenen Vergütung; Begriff der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AbgG § 9 Abs. 2 Satz 3; ; AbgG § 29 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    In der modernen Verfassungswirklichkeit hat die Tätigkeit des Abgeordneten im Bund den Charakter eines den vollen Einsatz seiner Arbeitskraft fordernden Berufes gewonnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1971, BVerfGE 32, 157 = NJW 1972, 285; Urteil vom 5. November 1975, BVerfGE 40, 296, 312 - 314).

    Dieses Verbot ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung fehlt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987, NVwZ 1988, 329, 337; Beschluss vom 21. Oktober 1971, a.a.O., S. 286; Beschluss vom 21. Juni 2006, NJW 2006, 2757).

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    Dass Regierungsmitglieder zugleich ein Bundestagsmandat innehaben dürfen, entspricht der Staatspraxis der Bundesrepublik Deutschland und dem traditionellen deutschen Verfassungsverständnis seit der Weimarer Zeit (vgl. HessStGH, Urteil vom 7. Januar 1970, DÖV 1970, 243, 245 f.; Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl. 2006, Rz. 25 a zu Art. 38; Morlok in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Rz. 141 zu Art. 38; Versteyl in: v. Münch/Kunig, GG, 5. Aufl. 2003, Rz. 17 zu Art. 137; sowie die Darstellungen von Epping in: v. Mangoldt/Klein/ Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Rz. 21 zu Art. 66, und DÖV 1999, 529, 530, der im Ergebnis allerdings eine Unvereinbarkeit bejaht).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    Dieses Verbot ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung fehlt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987, NVwZ 1988, 329, 337; Beschluss vom 21. Oktober 1971, a.a.O., S. 286; Beschluss vom 21. Juni 2006, NJW 2006, 2757).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete darauf vertrauen durfte und tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, st. Rspr., u.a. Urteile vom 16. Mai 1991, NVwZ 1991, 1182, 1184; vom 9. Dezember 1998, BVerwGE 108, 93, 96; vom 27. Juli 2005, NVwZ 2005, 1334).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete darauf vertrauen durfte und tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, st. Rspr., u.a. Urteile vom 16. Mai 1991, NVwZ 1991, 1182, 1184; vom 9. Dezember 1998, BVerwGE 108, 93, 96; vom 27. Juli 2005, NVwZ 2005, 1334).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    In der modernen Verfassungswirklichkeit hat die Tätigkeit des Abgeordneten im Bund den Charakter eines den vollen Einsatz seiner Arbeitskraft fordernden Berufes gewonnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1971, BVerfGE 32, 157 = NJW 1972, 285; Urteil vom 5. November 1975, BVerfGE 40, 296, 312 - 314).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    Dieses Verbot ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung fehlt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987, NVwZ 1988, 329, 337; Beschluss vom 21. Oktober 1971, a.a.O., S. 286; Beschluss vom 21. Juni 2006, NJW 2006, 2757).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete darauf vertrauen durfte und tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, st. Rspr., u.a. Urteile vom 16. Mai 1991, NVwZ 1991, 1182, 1184; vom 9. Dezember 1998, BVerwGE 108, 93, 96; vom 27. Juli 2005, NVwZ 2005, 1334).
  • Drs-Bund, 30.06.1976 - BT-Drs 7/5531
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
    In den Materialien zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 7/5531 vom 30. Juni 1976, S. 15) wird hervorgehoben, dass sich der Entwurf der hohen zeitlichen Inanspruchnahme durch das Mandat bewusst sei, die es unmöglich mache, neben diesem das bisherige Amt voll auszufüllen.
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