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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18   

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https://dejure.org/2019,2685
OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18 (https://dejure.org/2019,2685)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2019 - 3 S 94.18 (https://dejure.org/2019,2685)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2019 - 3 S 94.18 (https://dejure.org/2019,2685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 75 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 926 Abs 1 ZPO
    Gegenstand des Anordnungsverfahrens; Erteilung einer vorläufigen Ausbildungsduldung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 75 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 926 Abs 1 ZPO, § 60 Abs 2 S 4 AufenthG
    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Billiges Ermessen; Anordnung der Klageerhebung; entsprechende Anwendung; Besonderheiten des Verwaltungsrechts; Anhängigkeit der Hauptsache; Bindungswirkung der einstweiligen Anordnung; Streitgegenstand des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18
    Hinzu kommt, dass die vorläufige Ausbildungsduldung allein aufgrund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren zu erteilen war, so dass der Antragsgegner auch nicht gehindert ist, bei der erstmaligen nachträglichen Entscheidung im Verwaltungsverfahren die Sach- und Rechtslage erneut zu prüfen und gegebenenfalls eine gegenteilige Entscheidung zu treffen (vgl hierzu VGH München, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 CE 97.392 - juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 12 S 27.12

    Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung bei einstweiliger Anordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18
    Hat der von einer einstweiligen Anordnung Begünstigte einen entsprechenden Antrag bei der Behörde bereits gestellt und wurde über diesen noch nicht entschieden, ist die Hauptsache in diesem Sinne anhängig mit der Folge, dass die Voraussetzungen für eine gerichtliche Anordnung nicht erfüllt sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2012 - OVG 12 S 27.12 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 10.02.2017 - 4 B 157/16

    Abwasserentsorgungseinrichtung; Leitungen; Kanäle; öffentliche Widmung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2019 - 3 S 94.18
    Ob der Antragsgegner in dieser Konstellation überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für den von ihm gestellten Antrag nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 926 Abs. 1 ZPO hatte, kann im Hinblick darauf, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllt waren, dahin stehen (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis öffentlicher Rechtsträger z. B. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 4 B 157/16 - juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 06.08.2019 - 3 L 151/19

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis für

    Unabhängig davon, ob hier aufgrund der begehrten vorläufigen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von einer Vorwegnahme der Hauptsache auszugehen wäre (vgl. zu den verschiedenen Streitgegenständen und der Rechtskraftwirkung OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Februar 2019 - OVG 3 S 94.18 -, juris, Rn. 6f), hat der Antragsteller einen Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht.
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