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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 12 B 1.07   

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https://dejure.org/2008,11115
OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2008 - 12 B 1.07 (https://dejure.org/2008,11115)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2008 - 12 B 1.07 (https://dejure.org/2008,11115)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2008 - 12 B 1.07 (https://dejure.org/2008,11115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Rücknahme einer Berufung durch Reduzierung des ursprünglich weitergehenden Berufungsziels im Rahmen der Berufungsbegründung; Verpflichtungen einer Berliner Behörde vor der Ablehung eines Anspruchs auf Erteilung einer Information nach dem Berliner ...

  • Judicialis

    IFG Bln § 6 Abs. 2; ; IFG Bln § 10 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG Bln § 6 Abs. 2; IFG Bln § 10 Abs. 3 Nr. 2
    Informationsfreiheitsrecht: Informationsanspruch, Versagungsgrund nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln; fehlende Zustimmung der dritten Stelle; rechtliche Pflicht der Berliner Behörde, den Versuch einer Einholung der Zustimmung von der Drittbehörde zu unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

    Dies schließt es aus, den Informationszugang in Ermangelung einer Einwilligung betroffener Dritter zu versagen, ohne diesen zuvor Gelegenheit zu geben, ihr Einverständnis zu erklären (so schon in einer ähnlichen Konstellation zum Informationsfreiheitsgesetz Berlin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07

    Informationszugang; Senatsverwaltung für Justiz; Geschäftsverteilungsplan;

    Vielmehr war er verpflichtet, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag des Klägers eine etwaige Zustimmung der Betroffenen einzuholen (vgl. zu § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG Bund: Urteil des Senats vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 - juris; zur Einholung einer Zustimmung öffentlicher Stellen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln: Urteil des Senats vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 - NVwZ-RR 2009, 48).
  • VG Schleswig, 11.12.2008 - 12 A 10/07
    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hatte keinen Erfolg (VG Schleswig, Beschluss vom 19.02.2007 Az. 12 B 1/07; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2007 Az. 1 MB 11/07).

    Im Übrigen hat sich die Klägerin zur Klagbegründung auch auf die Beschwerdebegründung im Verfahren 12 B 1/07 bezogen.

    Soweit die Klägerin im Rahmen der Beschwerdebegründung des Verfahrens 12 B 1/07 (1 MB 11/07) auf eine gutachterliche Stellungnahme zur Turbulenzbelastung im Windpark ... des TÜV vom Mai 2007 abgehoben habe, sei diese Stellungnahme nicht geeignet, den Nachweis der Standsicherheit durch das Gutachten des GmbH in Frage zu stellen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08

    Informationszugang; Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben; Vorbereitung von

    Da es die Beklagte trotz der ihr insoweit grundsätzlich obliegenden Verpflichtung unterlassen hat, die Einwilligung der betroffenen Dritten einzuholen, hätte sie den Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG schon aus diesem Grund nicht verneinen dürfen (zur Einholung einer Zustimmung öffentlicher Stellen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008, NVwZ-RR 2009, 48).
  • VG Schwerin, 08.09.2010 - 1 A 389/07

    Anspruch auf Einsicht in Rechnungen von Amtshilfe leistenden Behörden anderer

    Das ist beispielsweise anzunehmen, wenn die andere Stelle die begehrte Information selbst veröffentlicht oder in sonstiger Weise frei zugänglich gemacht hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2008 - 12 B 1.07 -, NVwZ-RR 2009, 48 zu der nahezu inhaltsgleichen Vorschrift des § 10 Abs. 3 Nr. 2 des IFG Berlin).
  • VG Berlin, 01.09.2011 - 2 K 179.10
    Solange die Zustimmung dieser öffentlichen Stellen nicht vorliegt und im Wege der Akteneinsicht deren Angaben und Mitteilungen preisgegeben würden, wird die Aktenvorlage zu Recht verweigert (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - OVG 95 A 4.05 - und Urteil vom 11. März 2008 - OVG 12 B 1.07 - beide: Juris).
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