Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27289
OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20 (https://dejure.org/2020,27289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2020 - 12 S 30.20 (https://dejure.org/2020,27289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2020 - 12 S 30.20 (https://dejure.org/2020,27289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, § 67 Abs 1 GewO
    Kommunalrecht: Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung bei Kündigung eines Benutzungsvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 123 VwGO, § 67 GewO
    Kommunalrecht; kommunale öffentliche Einrichtung; Zwei-Stufen-Theorie; Zugang; Benutzung; Organisationsprivatisierung;Aufgabenprivatisierung; Markthalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20
    Die von der Antragstellerin befürchtete "Flucht ins Privatrecht" ist schon deshalb nicht zu besorgen, weil auch die Beigeladene als Eigengesellschaft grundrechtsverpflichtet bleibt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 7 B 30.90 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 4 CE 19.176

    Gemeindliche Zugangsregelung zu einer öffentlichen Einrichtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20
    Damit vermag sie bereits deshalb nicht durchzudringen, weil eine - hier unterstellte - öffentlich-rechtliche Zulassung zur Nutzung der Markthalle als kommunaler öffentlicher Einrichtung, welche von der Beigeladenen als GmbH zivilrechtlich betrieben wird, keine Dauerregelung darstellt, die zu ihrer Beseitigung einer Rücknahme oder eines Widerrufs bedürfte (so zutreffend für die Nutzung eines Holzlagerplatzes VGH München, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 4 CE 19.176 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15

    Beschwerde; Rechtsweg; Zwei-Stufen-Lehre; Zugang zu einer bestimmten öffentlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20
    Die dem öffentlichen Recht zugewiesene Frage des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wird jedenfalls dann nicht nachträglich unmittelbar durch die Kündigung des Benutzungsvertrages berührt, wenn sich die angeführten Beendigungsgründe auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 6 L 34.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20
    Ob sich dem in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Recht der Gemeinden, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, eine Pflicht zur Aufrechterhaltung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung entnehmen lässt, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Mai 2009 (8 C 10.08, juris Rn. 29 ff.) angenommen hat, bedarf keiner Entscheidung (kritisch etwa Haack, a. a. O. Rn. 115; Mann, a. a. O. § 5 Rn. 197; Schoch, DVBl. 2009, 1533, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116

    Nutzung eines Holzlagerplatzes

    Umstritten ist hingegen, ob sich mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die vorhergehende öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung durch Vollzug auf "andere Weise" im Sinne des Art. 43 Abs. 2 Var. 5 BayVwVfG erledigt (so im Ergebnis BGH, U.v. 7.11.1963 - VII ZR 189.61 - BGHZ 40, 206/210; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2020 - OVG 12 S 30/20 - juris Rn. 7) oder ob das durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis parallel zu der zivilrechtlichen Vertragsbeziehung fortbesteht (so BVerwG, U.v. 22.4.1970 - V C 11.68 - BVerwGE 35, 170/172; BayVGH, B.v. 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - NJW 2013, 249 Rn. 42).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 7 K 5102/20

    Anspruch einer Partei auf Überlassung einer gemeindlichen Einrichtung

    Denn für die Schließung einer öffentlichen Einrichtung gelten dieselben Grundsätze wie für ihre Schaffung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2020, Az.: OVG 12 S 30/20, Rn. 16, juris; VG Aachen, Beschluss vom 9. Mai 2017, Az.: 4 L 599/17, Rn. 33, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht