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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,11126)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,11126)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 2 A 1.07 (https://dejure.org/2007,11126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an das förmliche Bebauungsplanverfahren; Notwendigkeit einer hinreichenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vor der Zustimmung des Abgeordnetenhauses des Landes; Zweck und Folgen einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 21; ; BauGB § 9 Abs. 8; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 241 Abs. 3; ; BauNVO § 23; ; AGBauGB § 6 Abs. 3; ; AGBauGB § 6 Abs. 4; ; AGBauGB § 8 Abs. 1; ; AGBauGB § 8 Abs. 3; ; AGBauGB § 9; ; AGBauGB § 32; ; VvB Art. 64 Abs. 3

  • finkmann.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Normenkontrolle (erfolgreich); Bebauungsplan; Mitte; außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung; Verfahren; Abwägungsentscheidung; Zuständigkeit der Senatsverwaltung; Zustimmung des Abgeordnetenhauses; maßgeblicher Zeitpunkt; Rechtsprüfung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Wie in dem gemeinsam mit dem vorliegenden Verfahren verhandelten und unter dem selben Datum entschiedenen Normenkontrollverfahren OVG 2 A 7.06 hat auch im vorliegenden Planungsverfahren die zuständige Senatsverwaltung nach der Zustimmung des Abgeordnetenhauses nicht nur die Begründung des Bebauungsplans in redaktioneller Hinsicht überarbeitet, sondern im so genannten Festsetzungsverfahren im Rahmen einer umfassenden Rechtsprüfung die abschließende Abwägungsentscheidung vorgenommen und begründet.

    Wegen der weiteren, von der Antragstellerin durch Verweisung auf ihr Vorbringen in dem Verfahren OVG 2 A 7.06 gerügten Mängel, verweist der Senat auf die Begründung des Urteils in diesem Verfahren.

    Anders als in dem den Bebauungsplan I-202 c betreffenden Verfahren OVG 2 A 7.06, zeichnen die Baugrenzen hier nicht den Grundriss der vorhandenen Plattenbauten nach und schränken dadurch die Neubebauungsmöglichkeit ein.

  • OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 23.98

    Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans; Verfahrens- und Abwägungsmängel; Geltung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Eine solche Einwirkungsmöglichkeit des für die Bauleitplanung zuständigen Senatsmitglieds war, wie der 2. Senat des OVG Berlin in einem Urteil vom 16. Mai 2003 (OVG 2 B 23.98) dargelegt hat, nach der damaligen Verfassungslage erforderlich, um der parlamentarischen Ministerverantwortung gerecht werden zu können.

    Dies hat sich erst durch die Übertragung legislativer Befugnisse auf die Bezirke durch die Verfassungsreform im Jahre 1994 (Gesetz vom 6. Juli 1994, GVBl. S. 217) und die entsprechende Novellierung des AGBauGB geändert (OVG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.05.1995 - 4 NB 5.95
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Es ist zwar anerkannt, dass eine Gemeinde die mit der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen Folgeprobleme nicht bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend regeln muss, sondern Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich einem späteren Verfahren überlassen kann, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, BRS 57 Nr. 7).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Hat sich der Planungsträger von einem unzutreffend angenommenen Belang leiten lassen und sind andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen können, weder im Bauleitplanverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich, so ist die unzutreffende Erwägung auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (BVerwGE, Urteil vom 21. August 1981, BVerwGE 64, 33, 40).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Eine Festsetzung aber, die zu keiner Konfliktbewältigung führt, und einen nicht vollzugsfähigen Inhalt festsetzt, ist abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, U.v. 12. August 1999, BVerwGE 109, 246).
  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    In der weiteren vom Antragsgegner zitierten, in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidung vom 22. Oktober 1996 (OVG 2 A 7.96) hat der 2. Senat des OVG Berlin es dann auch ausdrücklich offen gelassen, ob für Bebauungspläne von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung an der bisherigen Auffassung über den maßgeblichen Zeitpunkt festzuhalten ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Steht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans wegen des formellen Fehlers fest, ist schon mit Blick auf die vom Antragsgegner zu prüfende Möglichkeit einer Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB gleichwohl auf die von der Antragstellerin im vorliegenden Verfahren in erster Linie geltend gemachte materielle Rüge unzulässiger Baugrenzenfestsetzungen einzugehen und unter Zugrundlegung der Begründung des Bebauungsplans vom 16. Februar 2006 zu prüfen (vgl. auch Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren OVG 2 A 2.07).
  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Zielsetzung des § 246 Abs. 2 BauGB ist es, den Stadtstaaten aus Gründen föderativer Selbständigkeit einen möglichst großen Gestaltungsspielraum zu verschaffen, der nur inhaltlich durch die besonderen bauplanungsrechtlichen Erfordernisse begrenzt ist (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990, NVwZ 1991, 1074).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Eine nachträgliche Änderung der Begründung eines Bebauungsplans ist verfahrensfehlerhaft und kann dem völligen Fehlen einer Begründung im Sinne des § 214 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gleichstehen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001, NVwZ-RR 2002, 98).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07
    Ferner ist anerkannt, dass es einen beachtlichen Verfahrensmangel bedeutet, der zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führt, wenn feststeht, dass die Planbegründung nicht von dem zuständigen Gemeindeorgan gebilligt wurde, es also an einer wirksamen Begründung für den Bebauungsplan fehlt (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002, NVwZ-RR 2002, 172).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB ,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Bei Bebauungsplänen der Berliner Bezirke kommt es auf die Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan (vgl. § 6 Abs. 3 AGBauGB) an, die die letzte inhaltliche Entscheidung im Aufstellungsverfahren darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - 10 A 6.07

    Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Mitwirkung der ehrenamtlichen

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteile vom 12. Mai 2009 - OVG 10 A 4.08 - S. 14 und - OVG 10 A 7.08 - S. 15; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18

    Normenkontrolle; Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild;

    Während der Bebauungsplan I-202 a vom 16. Februar 2006 mit Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 (- OVG 2 A 1.07 - juris) für unwirksam erklärt wurde, hatte der Bebauungsplan.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 7.08

    Normenkontrollverfahren: Außenbereichssatzung

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2008 - 2 A 4.07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan

    Im vorliegenden Fall gilt die zweijährige Rügefrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung (Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2006, BGBl. I S. 3316) geltenden Fassung, so dass die Frist bis zum 22. Dezember 2008 läuft und eventuelle Verfahrensmängel im gerichtlichen Verfahren auch ohne eine entsprechende Rüge durch die Antragstellerin von Amts wegen zu beachten sind (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 - UA S. 9), wobei das Gericht sich im Interesse einer sachgerechten Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche begeben soll (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, BVerwGE 116, 188 m.w.N.) Grundsätzlich beurteilt sich die Frage der möglichen Planerhaltung gemäß § 233 Abs. 2 S. 1 BauGB zwar nach den §§ 214, 215 BauGB in der jeweils neuesten Fassung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
    Mit ihrem Normenkontrollantrag rügen die Antragstellerinnen zunächst - wie in den Parallelverfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 - die Teilung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als unzulässig und rechtswidrig; Bezüglich der hofartigen Aussparung der Baugrenze im Bereich des WA 2 machen sie geltend, es sei kein einziger vernünftiger städtebaulicher Grund erkennbar, warum im Fall einer Neubebauung dieser kuriose Grundriss eingehalten werden solle.

    betreffenden Normenkontrollklagen OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06 sind lediglich redaktionelle Änderungen der Begründung, insbesondere Schreibfehlerkorrekturen, nach der Vorlage an das Abgeordnetenhaus vorgenommen worden.

    Solche Änderungen sind zulässig (vgl. im Einzelnen die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren OVG 2 A 1.07 und OVG 2 A 7.06).

  • VG Berlin, 31.03.2016 - 19 L 329.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahme einer entwicklungsrechtlichen

    Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 für das Areal einschließlich der westlich hiervon belegenen Grundstücke mit dem Bereich des Denkmals für die ermordeten Juden Europas bis zur E... wurde im Normenkontrollverfahren vom OVG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 - aus formellen Gründen für unwirksam erklärt.

    Zu den vergleichbaren Baugrenzen im unwirksamen Bebauungsplan vom 16. Februar 2006 hat das OVG Berlin-Brandenburg ausgeführt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, juris Rdn. 43):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets,

    In den Fällen, in denen eine Geltendmachungsfrist für formelle Mängel noch nicht abgelaufen ist, sind diese jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats noch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, UA S. 9).
  • VG Berlin, 05.04.2011 - 13 L 189.10

    Städteplanerisches Konzept als Voraussetzung für die Zurückstellung von

    Umgekehrt ist eine Planung, die sich ohne weitere städtebauliche Rechtfertigung darin erschöpft, durch eine Festschreibung des Bestandes die vorhandene Bebauung vor Änderungen zu bewahren, abwägungsfehlerhaft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, juris, Rn. 45; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. April 1969 - I A 88.68 -, BRS 22 Nr. 6).

    Die Frage, ob die dahinter stehenden bevölkerungsstrukturellen und sozialen Motive überhaupt Gesichtspunkte sind, die nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 Alt. 2 bzw. Nr. 3 BauGB eine Beschränkung des Maßes der baulichen Nutzung rechtfertigen können (zweifelnd OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 2 A 1.07 -, a.a.O.), kann daher dahin stehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 2 A 3.08

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur gewerblichen Nutzung

    Für die Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan maßgebend (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB; OVG Bln-Bbg., Urteil vom 11. Oktober 2007 - 2 A 1.07 -, veröffentlicht in Juris).
  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 51.13

    Bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Erteilung von Auskünften über die Nutzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06
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