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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20   

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https://dejure.org/2021,43582
OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20 (https://dejure.org/2021,43582)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2021 - 11 L 42.20 (https://dejure.org/2021,43582)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - 11 L 42.20 (https://dejure.org/2021,43582)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2020 - 11 L 5.20

    Streitwert; Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände; verschiedene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Im Ergebnis ging es dem Kläger nicht um die (kumulative) Erteilung beider Aufenthaltstitel, sondern, was nachvollziehbar ist, um die Erteilung desjenigen Aufenthaltsrechts mit den für den Kläger günstigsten Rechtsfolgen und dauerhaftestem Bestand (ebenso einen selbständigen materiellen Gehalt ablehnend: Beschluss des Senats vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn 2).

    Denn das auf eine Verkürzung der Sperrwirkung der Abschiebung gerichtete Begehren stellt - ebenso wie die nicht zu einer Streitwerterhöhung führende Anfechtung einer unselbständigen Abschiebungsdrohung (vgl. 8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, abrufbar unter: www.bverwg.de/rechtsprechung/streitwertkatalog) - lediglich einen unselbständigen Annex zu demjenigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dar (vgl. Beschluss des Senats vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; Hess VGH, Beschluss vom 19. November 2019 - 7 B 881/19 -, juris Rn. 4 m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 19 C 11.1487

    Streitwertbeschwerde, mehrere Ansprüche auf Erlaubnis, hilfsweise Duldung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Denn eine Zusammenrechnung setzt voraus, dass mehrere Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn. 2).

    Im Ergebnis ging es dem Kläger nicht um die (kumulative) Erteilung beider Aufenthaltstitel, sondern, was nachvollziehbar ist, um die Erteilung desjenigen Aufenthaltsrechts mit den für den Kläger günstigsten Rechtsfolgen und dauerhaftestem Bestand (ebenso einen selbständigen materiellen Gehalt ablehnend: Beschluss des Senats vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07

    Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Denn eine Zusammenrechnung setzt voraus, dass mehrere Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder, im Fall nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten, einen selbständigen materiellen Gehalt haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2007 - 19 E 220/07 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 19 C 11.1487 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 11 L 1.21

    Einzelrichter in der Verwaltungsgerichtsordnung; Streitwertbeschwerde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Eine Entscheidungsbefugnis des Berichterstatters des Beschwerdegerichts gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) besteht daher nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - OVG 11 L 1/21 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. März 2019 - OVG 3 L 36.19 -, juris Rn. 4 m. w. N., auch zur anderen Ansicht).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Auch ist es rechtlich möglich, dass mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander erteilt werden, was das Bundesverwaltungsgericht - worauf die Beschwerde hinweist - für eine Konstellation, in der zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein weiteres Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG bereits erteilt war, klargestellt hat (Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2019 - 3 L 36.19

    Streitwert für einen Rechtsstreit wegen Ausschlusses vom Unterricht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Eine Entscheidungsbefugnis des Berichterstatters des Beschwerdegerichts gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) besteht daher nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Februar 2021 - OVG 11 L 1/21 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. März 2019 - OVG 3 L 36.19 -, juris Rn. 4 m. w. N., auch zur anderen Ansicht).
  • VGH Hessen, 19.11.2019 - 7 B 881/19

    Streitwert für Einreise- und Aufenthaltsverbote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 11 L 42.20
    Denn das auf eine Verkürzung der Sperrwirkung der Abschiebung gerichtete Begehren stellt - ebenso wie die nicht zu einer Streitwerterhöhung führende Anfechtung einer unselbständigen Abschiebungsdrohung (vgl. 8.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, abrufbar unter: www.bverwg.de/rechtsprechung/streitwertkatalog) - lediglich einen unselbständigen Annex zu demjenigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dar (vgl. Beschluss des Senats vom 27. August 2020 - OVG 11 L 5/20 -, juris Rn. 4; Hess VGH, Beschluss vom 19. November 2019 - 7 B 881/19 -, juris Rn. 4 m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
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