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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09 (https://dejure.org/2009,8023)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2009 - 10 S 15.09 (https://dejure.org/2009,8023)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 10 S 15.09 (https://dejure.org/2009,8023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; Neues allgemeines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet im Entwicklungsbereich; Wiederholte Bebauungsplanänderungen im Entwicklungsbereich; Baugebietsübergreifendes Gebot der Rücksichtnahme und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; Neues allgemeines Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet im Entwicklungsbereich; Wiederholte Bebauungsplanänderungen im Entwicklungsbereich; Baugebietsübergreifendes Gebot der Rücksichtnahme und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heranrückende Wohnbebauung an Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 506
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112 m.w.N.).

    13 3. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletzt auch nicht das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme, nach dem sich der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück baugebietsübergreifend (nur) bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, a.a.O. m.w.N.).

    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    6 1. Soweit die Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 8. Dezember 2008 einen Gebietserhaltungsanspruch geltend macht, der - unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen und deren Schweregrad - allein schon im Hinblick darauf bestehen könnte, dass in einem festgesetzten Gewerbegebiet eine reine Wohnnutzung nicht zulässig ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 28. Mai 2009, BauR 2009, 1716 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427), sind dessen Voraussetzungen schon nicht erfüllt.

    Dies folgt aus der Wechselbezüglichkeit des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die voraussetzt, dass die Nachbarn bei der Ausnutzung ihrer Grundstücke jeweils den gleichen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen sind, was bei verschiedenen Baugebieten nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112 m.w.N.).

    13 3. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletzt auch nicht das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme, nach dem sich der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen des Plangebiets gelegenes Grundstück baugebietsübergreifend (nur) bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Saarland, 07.11.2006 - 2 W 13/06

    Aussetzungsantrag; Baugenehmigung; Nachbar; Ortsabrundungssatzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Sofern sich nicht aus den allein maßgeblichen Beschwerdegründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf Unwirksamkeitsgründe hinweisen, ist von der Gültigkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 13/06 -, zitiert nach juris; OVG SH, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 MB 19/05 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    15 Ob ein Bauvorhaben den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln, Beschluss vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 CS 08.2352

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarstreitigkeit; Interessenabwägung bei offenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen, etwa weil die neue Wohnbebauung näher "heranrücken" soll als die schon vorhandene oder die neue Wohnbebauung von dem Betrieb aus gesehen in einer Richtung geplant ist, in die dieser bisher ungehindert emittieren durfte, wird das Wohnbauvorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Hierbei sind jedoch die bereits genannten baulichen und bautechnischen Schallschutzmaßnahmen noch nicht berücksichtigt, zu denen die Beigeladene verpflichtet ist, wobei vorauszusetzen ist, dass die Bewohner einer heranrückenden Wohnbebauung die Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes zukünftig auch nutzen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. Oktober 2006, NVwZ-RR 2007, 168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 A 971/08

    Gewerbegebiet: Einschreiten gegen unzulässiges Wohnen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    6 1. Soweit die Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 8. Dezember 2008 einen Gebietserhaltungsanspruch geltend macht, der - unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen und deren Schweregrad - allein schon im Hinblick darauf bestehen könnte, dass in einem festgesetzten Gewerbegebiet eine reine Wohnnutzung nicht zulässig ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 28. Mai 2009, BauR 2009, 1716 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427), sind dessen Voraussetzungen schon nicht erfüllt.
  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    15 Ob ein Bauvorhaben den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln, Beschluss vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722).
  • OVG Berlin, 16.05.2000 - 2 S 1.00

    Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    die Prägung des Einwirkungsbereichs durch den Umfang der Wohn- oder Gewerbebebauung, die Ortsüblichkeit des Geräuschs und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O.; OVG Bln, Beschluss vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2005 - 1 MB 19/05

    Abwägung, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Lärm, Nachbar,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09
    Sofern sich nicht aus den allein maßgeblichen Beschwerdegründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) Ansatzpunkte ergeben, die - überwiegend wahrscheinlich - auf Unwirksamkeitsgründe hinweisen, ist von der Gültigkeit des Bebauungsplans auszugehen (vgl. OVG Saar, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 W 13/06 -, zitiert nach juris; OVG SH, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 MB 19/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8.
  • VG Berlin, 25.06.2014 - 13 K 109.12

    Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

    Ob ein Bauvorhaben im Hinblick auf Geräuschbelästigungen den Anforderungen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots genügt, hängt davon ab, welche Einwirkungen von den Nachbarn nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts noch hinzunehmen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, Beschluss vom 28. Januar 2010 - OVG 10 S 31.09 -, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    12 1. Der Nachbarschutz für ein außerhalb der Grenzen eines Plangebiets gelegenes Grundstück bestimmt sich baugebietsübergreifend (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, NVwZ 2008, 427; OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 - und vom 15. Januar 2009 - OVG 10 S 17.08 -, BauR 2009, 1112).

    Im Rahmen der Genehmigung von Einzelbauvorhaben in Form von genehmigungsbedürftigen bzw. - wie hier - nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S. der §§ 22 ff. BImSchG gilt insoweit über das gebietsübergreifend drittschützende Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) die TA Lärm (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000, BRS 63 Nr. 103; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 - OVG Bln, Beschlüsse vom 18. Juli 2001, NVwZ-RR 2001, 722 und vom 16. Mai 2000, LKV 2001, 372).

    Sofern Kerngebiete und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage) kann deshalb der für das zum Wohnen dienende Gebiet geltende Immissionsgrenzwert auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist, wobei der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von tags 64 dB(A) und von nachts 54 dB(A), der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 16. BImSchV zugleich dem von Kerngebieten entspricht, in entsprechender Anwendung von 6.7 Abs. 1 Satz 2 TA Lärm nicht überschritten werden soll (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2017 - 8 B 10987/17

    Verfahrensfehler nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz - Windenergie und Artenschutz

    Dabei kann allerdings offenbleiben, ob im Verfahren nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO hinsichtlich einer Konzentrationszonenplanung, an die der angefochtene Genehmigungsbescheid für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen anknüpft, lediglich eine Evidenzprüfung vorzunehmen und von der Verbindlichkeit der Darstellungen des Flächennutzungsplans auszugehen ist, sofern diese nicht an offensichtlichen Fehlern leidet (so das Verwaltungsgericht im Anschluss an Rechtsprechung u.a. des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14

    Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden

    Dabei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht im Verfahren gemäß §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 1, 3 VwGO überhaupt Anlass und Berechtigung hat, die Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Inzidentprüfung zu überprüfen, insbesondere dann, wenn - wie hier - nicht die Verletzung eigener Belange des vorläufigen Rechtsschutz Suchenden, sondern die Verletzung formeller Verfahrensvorschriften geltend gemacht wird (generell verneinend OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.5.2012, 2 B 49/12, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2009, OVG 10 S 15.09, juris Rn. 7 - Ausnahme allenfalls bei Evidenz der Fehlerhaftigkeit; ähnlich OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2005, 1 MB 19/05, juris Rn. 21; a.A. wohl BayVGH, Beschl. v. 5.10.2001, 14 Cs 01.1364, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Hinweis auf aufsichtsbehördliche

    (2) Auch die Ausführungen der Abwägung zu der bereits vorhandenen Wohnnutzung ("A... " und "A... "), auf welche die Betriebe der Antragstellerseite ohnehin schon Rücksicht zu nehmen hätten (Abwägungstabelle zu § 3 Abs. 2 BauGB, S. 6 f.), beziehen sich auf einen Beschluss des Senats in einem Eilverfahren, in dem sich ein Lebensmittelgroßunternehmen in einem Gewerbegebiet gegen eine Baugenehmigung für eine 65 m entfernt geplante Wohnhausgruppe in einem benachbarten allgemeinen Wohngebiet wehrte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 30.04.2010 - 19 L 24.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und

    Auch Vorbelastungen sind bei beiden Fallgestaltungen zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September1999 - 4 C 6/98 -, BVerwGE 109, 314 = BauR 2000, S. 192; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 10 S 15.09 -, zit. nach Juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 - m.w.N., zit. nach Juris).
  • VG Trier, 20.03.2017 - 6 L 1885/17

    Windpark Landkreis Bernkastel-Wittlich II

    aa) Vorauszuschicken ist zunächst, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich von der Verbindlichkeit der planerischen Festsetzungen eines Flächennutzungsplanes auszugehen ist, soweit die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes nicht evident ist (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 2. September 2016 - 6 L 38/16 -, juris Rn. 132).
  • VG Arnsberg, 04.08.2015 - 4 K 3121/14

    Rechtmäßig erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem

    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. April 2009 - 1 CS 08.2352 -, juris.
  • VG Berlin, 09.03.2011 - 13 A 72.08

    Rückausnahme zu einem nach § 1 Abs. 5 BauNVO festgesetzten generellen

    Abgesehen davon ist auch ohne die textliche Festsetzung Nr. 3.1 im Genehmigungsverfahren des Einzelbauvorhabens als Orientierungswert die TA Lärm zu beachten, die für Gewerbegebiete gemäß 6.1 d) einen Immissionsrichtwert tags von 65 db(A) und nachts von 50 dB(A) vorsieht (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris, Rn. 15).
  • VG Cottbus, 24.01.2017 - 3 L 297/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09

    (Keine) Übereinstimmung mit maßgeblichem Recht; Abwägungsdefizit; Abwägungsgebot;

  • VG Berlin, 22.03.2022 - 13 L 413.21
  • VG Berlin, 01.10.2019 - 13 L 62.19
  • VG Hamburg, 22.06.2010 - 11 E 1360/10

    Nutzungsuntersagung; Beseitigungsverfügung; Zwei-Wohnungs-Klausel;

  • VG Köln, 02.03.2010 - 2 K 4306/07
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