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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 2 S 47.17   

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https://dejure.org/2018,402
OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 2 S 47.17 (https://dejure.org/2018,402)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2018 - 2 S 47.17 (https://dejure.org/2018,402)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 2 S 47.17 (https://dejure.org/2018,402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 Abs 2 AufenthG 2004, § 2 Abs 1 Nr 3 BeschV 2013
    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Angemessenheit der Beschäftigung in Bezug auf die in einem Hochschulstudium erlangte berufliche Qualifikation

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 Abs 2 AufenthG, § 2 Abs 1 Nr 3 BeschV, § 80 Abs 5 VwGO
    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Möglichkeit der Erteilung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Hochschulabsolventin; Master of Science; Meeresbiologie; inländischer Hochschulabschluss; der beruflichen Qualifikation angemessene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 29.04.2016 - 3 B 53/16

    Aufenthaltserlaubnis; Erwerbstätigkeit; Hochschulabschluss; angemessene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 2 S 47.17
    Der damit gewünschten Offenheit des Zugangs qualifizierter Ausländerinnen und Ausländer zum deutschen Arbeitsmarkt muss bei der Anwendung der Regelung Rechnung getragen werden (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 29. April 2016 - 3 B 53/16 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 A 973/19

    Blaue Karte EU; Fachkraft; Qualifikation; angemessene Beschäftigung

    27 Der Senat hat zu der Vorgängervorschrift des § 18b Abs. 2 Satz 1 AufenthG ausgeführt, dass es angesichts der Tatsache, dass § 19a Abs. 1 AufenthG die Tatbestandsvoraussetzungen einer der Qualifikation angemessenen Beschäftigung nicht weiter definiert, es im Interesse der Sicherung der Fachkräftebasis Deutschlands mit gut ausgebildeten Arbeitnehmern angemessen sei, diese Tatbestandsvoraussetzung sachgerecht so auszulegen, dass es unabhängig von der Fachrichtung des Studiums als qualifikationsangemessen ausreicht, wenn die mit der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse zumindest teilweise oder mittelbar benötigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. Januar 2018 - OVG 2 S 47.17 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2016 - 3 B 53/16 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Beschl. v. 18. Oktober 2019 - 3 B 326/18 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 18.10.2018 - 3 B 326/18

    Blaue Karte EU; Beschäftigung; angemessene Qualifikation

    9 Angesichts der Tatsache, dass § 19a Abs. 1 AufenthG die Tatbestandsvoraussetzungen einer der Qualifikation angemessenen Beschäftigung nicht weiter definiert, ist es im Interesse der Sicherung der Fachkräftebasis Deutschlands mit gut ausgebildeten Arbeitnehmern angemessen, diese Tatbestandsvoraussetzung sachgerecht so auszulegen, dass es unabhängig von der Fachrichtung des Studiums als qualifikationsangemessen ausreicht, wenn die mit der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse zumindest teilweise oder mittelbar benötigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. Januar 2018 - OVG 2 S 47.17 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2016 - 3 B 53/16 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 14.01.2020 - 3 L 494/19
    Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes darf nicht eng erfolgen (so auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. April 2016 - 3 B 53/16 -, juris), sondern muss sich nach dem Regelungskontext des § 2 BeschV an dem Ziel der im Jahre 2013 neugefassten Verordnung orientieren, im Interesse der Sicherung der Fachkräftebasis Deutschlands gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern die Zuwanderung zur Ausübung einer Beschäftigung zu erleichtern (so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - OVG 2 S 47.17 -, juris).
  • VG Köln, 29.07.2019 - 12 L 74/19
    vgl. OVG B-B, Beschluss vom 12.01.2018 - OVG 2 S 47.17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Köln, Beschluss vom 29.10.2018 - 12 L 1099/18 -.
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