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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2020 - 3 RS 3.20   

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https://dejure.org/2020,11306
OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2020 - 3 RS 3.20 (https://dejure.org/2020,11306)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2020 - 3 RS 3.20 (https://dejure.org/2020,11306)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 3 RS 3.20 (https://dejure.org/2020,11306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 87a Abs 1 Nr 2 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 152a VwGO, § 149 Abs 1 S 2 VwGO
    Anhörungsrüge; Hauptsachenerledigung; selbstständiges Streitverfahren; kontradiktorisch; Rücknahme; Zwischenentscheidung; Berichterstatter; Zuständigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 103 Abs 1 GG, § 87a Abs 1 Nr 2 VwGO, § 161 Abs 2 VwGO, § 152a VwGO, § 149 Abs 1 S 2 VwGO
    Anhörungsrüge; Hauptsachenerledigung; selbstständiges Streitverfahren; kontradiktorisch; Rücknahme; Zwischenentscheidung; Berichterstatter; Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2017 - 13 ME 362/17

    Anhörungsrüge; vorläufiger Rechtsschutz; Zwischenentscheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2020 - 3 RS 3.20
    Sie kann - bei einem unterstellten Gehörsverstoß - durch den später in der Sache ergehenden Beschluss vollständig korrigiert werden (entsprechend für den Fall eines so genannten Hängebeschlusses OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. November 2017 - 13 ME 362/17 - juris).
  • OVG Bremen, 23.12.2015 - 1 S 288/15

    Entscheidung des Einzelrichters über die Streitwertbeschwerde bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2020 - 3 RS 3.20
    Das vorbereitende Verfahren, auf das sich § 87a Abs. 1 VwGO und die daraus folgende Alleinzuständigkeit des Berichterstatters bezieht, war hier mit dem Beschluss des Senats im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO abgeschlossen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 1 S 288/15 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 8 C 12.654

    Die (übereinstimmende) Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2020 - 3 RS 3.20
    Hierzu zählen weder das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 C 12.654 - juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 So 88/17 - juris; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 161 Rn. 13) noch die Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO.
  • OVG Hamburg, 13.09.2018 - 4 So 88/17

    Rücknahme des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe statt Erledigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2020 - 3 RS 3.20
    Hierzu zählen weder das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 8 C 12.654 - juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 So 88/17 - juris; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 161 Rn. 13) noch die Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2020 - L 11 SF 127/19
    Hauptsacheverfahren (vgl. hierzu Nr. 7211 Ziff. 3 KV-GKG) sieht das KV-GKG hierfür einen Gebührentatbestand nicht vor (vgl. zur Parallelvorschrift der Nr. 5400 KV-GVG: OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2020 - OVG 3 RS 3/20 - juris-Rn. 3; zur Parallelvorschrift der Nr. 1700 KV-GVG: Toussaint, in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, GKG KV 1700 Rn. 3; jeweils für den insoweit vergleichbaren Fall der Rücknahme einer Anhörungsrüge).
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