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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - 10 N 78.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - 10 N 78.12 (https://dejure.org/2015,15606)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2015 - 10 N 78.12 (https://dejure.org/2015,15606)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 10 N 78.12 (https://dejure.org/2015,15606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 3 S 4 VwGO
    Darlegung ernstlicher Zweifel

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 3 S 4 VwGO, § 52 BauO BE, § 82 BauO BE, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 VwVfG
    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Baulast; Löschung; Verpflichtungserklärung; Vertretungsmacht; Dienstsiegel für Beglaubigung der Unterschrift; Sonderbau; Alternativen zur Baulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 N 35.14

    TU Berlin; außerplanmäßiger Professor; eigene Webseite auf dem Server der TU;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - 10 N 78.12
    "Darlegung" ist dabei im Sinne von "Erläutern" und "Erklären" zu verstehen und erfordert dementsprechend in Bezug auf zumindest einen der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO eine Durchdringung und Aufarbeitung des Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht am Maßstab der angefochtenen Entscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - OVG 5 N 35.14 -, juris Rn. 3 m.w.M.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Das schlichte Aufzeigen einer nach Ansicht des Klägers schwierigen Rechtsfrage, die der Senat in dem zitierten Urteil vom 24. November 2015 - 3 L 386/14 - im Übrigen beantwortet hat, ohne dass der Kläger sich - wie erforderlich - substantiiert mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und seine eigene rechtliche Wertung darlegt, genügt den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht (vgl. OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 10 N 78.12 -, juris Rn. 4) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 10 N 17.14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen; Bezeichnung der

    "Darlegung" ist dabei im Sinne von "Erläutern" und "Erklären" zu verstehen und erfordert dementsprechend in Bezug auf zumindest einen der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO eine Durchdringung und Aufarbeitung des Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht am Maßstab der angefochtenen Entscheidung (u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 10 N 78.12 -, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Die Begründung muss sich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgericht substantiiert auseinandersetzen (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 10 N 78.12 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 11. Juli 2014 - OVG 10 N 24.14 -, juris Rn. 3; Bader/Funke-Kaiser/Stulfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 82; Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124a Rn. 49 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2017 - 1 LA 32/16

    Charakteristika eines Ortsteils; Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

    Die pauschale Bezugnahme der Klägerin auf ihre Ausführungen im Parallelverfahren 1 LA 31/16 genügt dem Darlegungserfordernis des § 124 a Abs. 4 S. 3 VwGO im Übrigen nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 10 N 78.12 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 11 N 62.14

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Mit seinem Vorbringen, ein Bedürfnis für den Waffenbesitz im Sinne des § 8 WaffG habe weiterhin bestanden, weil er sich um Aufnahme bei der Z... bemüht und zudem freie Schießplätze genutzt habe, um seinem Schießsporthobby nachzugehen, wiederholt der Kläger im Wesentlichen sein Vorbringen aus dem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren, ohne sich - wie erforderlich - substantiiert mit der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 10 N 78.12 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2016 - 11 N 58.14

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert dabei eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 10 N 78.12 -, juris Rn. 4).
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