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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18   

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https://dejure.org/2018,32245
OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,32245)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,32245)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,32245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 Brand/KatSchG BB, § 26 Abs 3 Brand/KatSchG BB, § 28 Abs 4 S 1 Brand/KatSchG BB, § 8 Abs 2 S 1 Alt 2 FeuerwEhrAngLbV BB 2008, § 8 Abs 3 FeuerwEhrAngLbV BB 2008
    Ausschluss von Mitgliedern aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 1 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 1 Brand/KatSchG BB, § 26 Abs 3 Brand/KatSchG BB, § 28 Abs 4 S 1 Brand/KatSchG BB, § 8 Abs 2 FeuerwEhrAngLbV BB 2008, § 8 Abs 3 FeuerwEhrAngLbV BB 2008
    Anfechtungsklage; Freiwillige Feuerwehr; Angehöriger; öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Ausschluss; Ortswehrführer; persönliche Eignung; Umgang mit Vorgesetzten; Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Feuerwehr; Ausschlussgrund; Ermessensentscheidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Einordnung von Angehörigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. m.w.N. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 65/13 - juris Rn. 15; OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 B 267/04 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 8 B 2476/09

    Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 08.05.2013 - 2 B 65/13

    Einstweilige Anordnung, Umsetzung, Freiwillige Feuerwehr, Bereichsleiter,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. m.w.N. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 65/13 - juris Rn. 15; OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 B 267/04 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1889/17
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Auch wenn in § 8 Abs. 2 TVFF als Rechtsfolge nicht ausdrücklich auf die in § 7 Abs. 2 Buchst. a bis d TVFF genannten milderen Disziplinarmaßnahmen verwiesen wird, folgt aus diesem Grundsatz, dass ein Ausschluss bei Vorliegen der in § 8 Abs. 2 TVFF genannten Voraussetzungen nur dann in Betracht kommt, wenn keine ebenso geeignete, mildere Maßnahme ausreichen würde (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17 - juris Rn. 9).
  • VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 4 MB 71/21

    Brandschutz - Ausschluss eines aktiven Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Der Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr als schärfste Reaktion auf eine Dienstpflichtverletzung darf nur erfolgen, wenn dem ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglied ein so schwerer Verstoß gegen Dienstpflichten vorzuwerfen ist, dass andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend bzw. angemessen sind oder sich bereits als erfolglos erwiesen haben (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2019 - 3 L 103/19 -, juris Rn. 6; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 22; VGH Kassel, Beschl. v. 08.02.2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 9; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.09.2014 - 1 S 920/14 -, juris Rn. 21).

    Zu berücksichtigen ist deshalb auch, ob sich die Pflichtverletzungen des betroffenen Mitglieds gerade auf dessen Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem von ihm steuerbaren Verhalten beruhen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2019 - 3 L 103/19 -, juris Rn 12; VGH Kassel, Beschl. v. 08.02.2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 10; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).

  • VG Potsdam, 25.02.2021 - 2 K 1467/17
    bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - 4 B 4.18 -, juris Rn. 18, und VG Potsdam, Beschluss vom 25. September 2020 - 1 L 600/20 -, juris Rn. 6 ff.

    Der Verstoß von § 8 Abs. 3 TVFF gegen § 26 Abs. 3 BbgBKG gilt auch unabhängig von der Frage, ob diese Bestimmung als eine Regelung über die Verbands- oder die Organkompetenz zu verstehen ist; die Kammer teilt dazu die wie folgt begründete Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 12. September 2018, a. a. O.):.

    Die Zulassung der Berufung beruht auf §§ 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; die Frage, ob § 8 Abs. 3 TVFF gegen § 26 Abs. 3 BbgBKG verstößt, hat grundsätzliche Bedeutung und ist insbesondere mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. September 2018 (a. a. O.) noch nicht abschließend geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Insoweit ist der Beklagten kein der gerichtlichen Überprüfung entzogenes Maßnahmeermessen eingeräumt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 ZB 17.1387 -, juris Rn. 13).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich die Pflichtverletzungen des Klägers gerade nicht auf sein Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem vom Kläger steuerbaren Verhalten beruhen (vgl. zum letztgenannten Aspekt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung: HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).

  • VG Potsdam, 25.09.2020 - 1 L 600/20
    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 12. September 2018 (OVG 4 B 4.18, juris) das Folgende ausgeführt (juris Rn. 18):.

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018, a. a. O. Rn. 22.

  • VG Magdeburg, 26.03.2019 - 1 A 538/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die Aufnahme in die Feuerwehr und der - hier streitgegenständliche - Ausschluss aus dieser sind deshalb - in Entsprechung zur beamtenrechtlichen Ernennung bzw. Entlassung - als Verwaltungsakt anzusehen (für Vorstehendes: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris).
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