Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9090
OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21 (https://dejure.org/2021,9090)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2021 - 3 M 30.21 (https://dejure.org/2021,9090)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2021 - 3 M 30.21 (https://dejure.org/2021,9090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,9090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 6 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 3 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, Art 8 MRK
    Absehen von den Voraussetzungen der §§ 26 Abs. 4 Satz 2 und 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 6 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 3 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, Art 8 MRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der angefochtene Beschluss verweist, sind Ausnahmen von der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen und stellt eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund dar, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2016 - 1 B 117.16 - juris Rn. 5; Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris Rn. 16).

    In seinem Urteil vom 15. Januar 2007 (- 60654/00 - Sisojeva u.a., NVwZ 2008, 979), auf das die Kläger sich berufen, hat der EGMR vielmehr seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach Art. 8 EMRK nicht ohne weiteres einen besonderen Aufenthaltstitel garantiert, sondern dass ein solcher Titel grundsätzlich den Anforderungen des Art. 8 EMRK genügt, wenn er es dem Berechtigten ermöglicht, im Hoheitsgebiet des Gastlandes einen Wohnsitz zu begründen und dort frei sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens wahrzunehmen (EGMR, Urteil vom 15. Januar 2007 - 60654/00 - Sisojeva u.a., Rn. 91, NVwZ 2008, 979, 981; s.a. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 22.11.2016 - 1 B 117.16

    Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der angefochtene Beschluss verweist, sind Ausnahmen von der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen und stellt eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund dar, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2016 - 1 B 117.16 - juris Rn. 5; Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Zeiten des Leistungsbezugs nach dem SGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    Aus dem Rentenversicherungsverlauf des Klägers ergeben sich eigene Beitragsleistungen aus Erwerbstätigkeit für 54 Monate; staatliche Beitragszahlungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II sind hierfür nicht zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 19 ZB 14.2293 - juris Rn. 6 ff.; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. A., § 9 Rn. 48; a.A. Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 9 Rn. 11).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    In seinem Urteil vom 15. Januar 2007 (- 60654/00 - Sisojeva u.a., NVwZ 2008, 979), auf das die Kläger sich berufen, hat der EGMR vielmehr seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach Art. 8 EMRK nicht ohne weiteres einen besonderen Aufenthaltstitel garantiert, sondern dass ein solcher Titel grundsätzlich den Anforderungen des Art. 8 EMRK genügt, wenn er es dem Berechtigten ermöglicht, im Hoheitsgebiet des Gastlandes einen Wohnsitz zu begründen und dort frei sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens wahrzunehmen (EGMR, Urteil vom 15. Januar 2007 - 60654/00 - Sisojeva u.a., Rn. 91, NVwZ 2008, 979, 981; s.a. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 30.08.2023 - 6 Bf 231/22

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keine für die

    Daraus ergibt sich, dass allein eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund darstellt, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2016, 1 B 117.16, InfAuslR 2017, 115, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2021, OVG 3 M 30/21, juris Rn. 3).
  • VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21

    Beiträge; Erwerbsunfähigkeit; Krankheit; Niederlassungserlaubnis;

    Ihr Versicherungslauf in der gesetzlichen Rentenversicherung weist lediglich zwei Monate Pflichtbeitragszeit und 44 Monate Bezug von Arbeitslosengeld II (zu dessen fehlender Berücksichtigungsfähigkeit vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 27 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2021 - 3 M 30.21 -, juris Rn. 4 m.w.N.) auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht