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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19   

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https://dejure.org/2020,12476
OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19 (https://dejure.org/2020,12476)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2020 - 6 N 23.19 (https://dejure.org/2020,12476)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 6 N 23.19 (https://dejure.org/2020,12476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 35 VwVfG
    Regelungsgehalt des Bescheids über das (vorzeitige) Nichtbestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 3 VwGO, § 35 VwVfG, § 17 Abs 1 S 4 JAG BE, § 17 Abs 5 JAG BE, § 32 Abs 2 JAO BE
    Berufungszulassungsverfahren; zweite juristische Staatsprüfung; erster Wiederholungsversuch; Anfechtungsklage gegen Nichtbestehensbescheid; Bewertungsrügen; Antrag auf Zulassung zu zweiter Wiederholungsprüfung; Ermessensentscheidung; Punktdurchschnitt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 15 K 761.17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19
    cc) Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 - juris Rn. 69) die Auffassung vertritt, dass im Rahmen des Verfahrens über die Zulassung zum zweiten Wiederholungsversuch kein Anspruch auf ein "Überdenken" der Bewertung durch die Korrektoren bestehe, da ein solches im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen den Nichtbestehensbescheid durchzuführen gewesen wäre, die Bewertungsrügen vielmehr durch die zuständigen Fachreferenten überprüft und gegebenenfalls ergänzende Stellungnahmen der Korrektoren eingeholt würden, bedarf dies mangels Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Verfahren, das den Nichtbestehensbescheid betrifft, keiner näheren Betrachtung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 14 A 313/09

    Anspruch auf Neubewertung einer für einen zweiten Prüfungsversuch im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19
    dd) Die Klägerin kann ihre Grundsatzrüge nicht mit Erfolg darauf stützen, dass das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. August 2009 (14 A 313/09), wonach ein Prüfungsbescheid nicht nur hinsichtlich der Feststellung des Nichtbestehens der Prüfung, sondern auch hinsichtlich der Festlegung des Prüfungsergebnisses bestandskräftig geworden sein soll.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19
    Allein der Bescheid über das Nichtbestehen enthält eine rechtliche Regelung und ist daher ein Verwaltungsakt, der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2004 - 6 C 5/93 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 6 N 33.17

    Anspruch eines Prüflings auf vollständige gerichtliche Nachprüfung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 6 N 23.19
    Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung sämtlicher erhobener Bewertungsrügen ist mit Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG allerdings dann geboten, wenn jeder weitere in einer anderen Klausur festgestellte erhebliche Bewertungsfehler die Chance des Klägers erhöhen könnte, mit Hilfe der Neubewertung einer Klausur sein Klageziel zu erreichen oder jede weitere für den Kläger günstige Neubewertung zu einer Verbesserung der Gesamtnote der juristischen Staatsprüfung führen würde (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Januar 2018 - OVG 6 N 33.17 - juris Rn. 4).
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