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OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2012 - 4 E 11.12 (https://dejure.org/2012,22477)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 21 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 24 Abs 3 VwGO, § 35 DRiG
Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters nur bei rechtskräftiger Verurteilung im Strafverfahren; Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 21 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 21 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 24 Abs 3 VwGO, § 35 DRiG
Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; nicht rechtskräftige Verurteilung im Strafverfahren; vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92
Ehrenamtlicher Richter - Voraussetzung - Wegfall - Amtsenthebung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12
Eine vorläufige Regelung käme dementsprechend hier nur in Betracht, wenn im Entbindungsverfahren noch keine Entscheidung getroffen werden könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 18. August 1992 - 1 S 8/92 -, juris Rn. 7).
- OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22
Amtsenthebung eines Schöffen bei Teilnahme an sog. Montagsspaziergang unter …
Eine solche Handhabung stünde im Widerspruch zum Regelungskonzept des § 32 GVG, der eine Amtsenthebung schon bei Erhebung der Anklage nur zulässt, wenn - wie hier nicht - der Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter droht, nicht aber dann, wenn allein die Verhängung einer erheblichen Freiheitsstrafe in Betracht kommt (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 21 VwGO OVG Berlin-Brandenburg - OVG 4 E 11.12, juris Rn. 4).