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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12   

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https://dejure.org/2012,22477
OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12 (https://dejure.org/2012,22477)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2012 - 4 E 11.12 (https://dejure.org/2012,22477)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2012 - 4 E 11.12 (https://dejure.org/2012,22477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 21 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 24 Abs 3 VwGO, § 35 DRiG
    Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters nur bei rechtskräftiger Verurteilung im Strafverfahren; Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 21 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 24 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 24 Abs 3 VwGO, § 35 DRiG
    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; nicht rechtskräftige Verurteilung im Strafverfahren; vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92

    Ehrenamtlicher Richter - Voraussetzung - Wegfall - Amtsenthebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 4 E 11.12
    Eine vorläufige Regelung käme dementsprechend hier nur in Betracht, wenn im Entbindungsverfahren noch keine Entscheidung getroffen werden könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 18. August 1992 - 1 S 8/92 -, juris Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22

    Amtsenthebung eines Schöffen bei Teilnahme an sog. Montagsspaziergang unter

    Eine solche Handhabung stünde im Widerspruch zum Regelungskonzept des § 32 GVG, der eine Amtsenthebung schon bei Erhebung der Anklage nur zulässt, wenn - wie hier nicht - der Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter droht, nicht aber dann, wenn allein die Verhängung einer erheblichen Freiheitsstrafe in Betracht kommt (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 21 VwGO OVG Berlin-Brandenburg - OVG 4 E 11.12, juris Rn. 4).
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