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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 12 N 36.16   

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https://dejure.org/2016,33842
OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 12 N 36.16 (https://dejure.org/2016,33842)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2016 - 12 N 36.16 (https://dejure.org/2016,33842)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 12 N 36.16 (https://dejure.org/2016,33842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 1 Nr 4 SOG BE
    Akteneinsicht - Anspruch auf ungeschwärzten Zugang zu Versammlungsunterlagen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 Abs 1 Nr 4 SOG BE, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 1 InfFrG BE, § 3 Abs 1 InfFrG BE, § 6 Abs 1 InfFrG BE, § 6 Abs 2 S 1 Nr 1 InfFrG BE
    Akteneinsicht; Versammlungsunterlagen; personenbezogene Daten; Name des Anmelders der Versammlungen; Ablehnungsgrund; Verfolgung überwiegender Privatinteressen; Interessenabwägung; Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Verfahrensrüge; Beweisantrag; ...

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - 12 B 24.15

    Gericht als informationspflichtige Stelle bezüglich Richterdaten; Zugang zu den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 12 N 36.16
    Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass überwiegend Privatinteressen verfolgt werden, ist dem Schutz personenbezogener Daten schon kraft Gesetzes der Vorrang eingeräumt; der Gesetzgeber hat in § 6 Abs. 1 1. Alt. IFG Bln (juris: InfFrG BE) selbst eine abstrakte Interessenabwägung vorgenommen, die den Anspruch auf Informationszugang ausschließt (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juli 2016 - OVG 12 B 24.15 - juris Rn. 20 m.w.N.).(Rn.6).

    Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass überwiegend Privatinteressen verfolgt werden, ist dem Schutz personenbezogener Daten in dieser primär zu prüfenden Alternative nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Juli 2016 - OVG 12 B 24.15 - juris Rn. 20 m.w.N.) schon kraft Gesetzes der Vorrang eingeräumt.

  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 12 N 36.16
    Zwar setzt die auch im Verwaltungsprozess anerkannte Verfahrensweise, einen Beweisantrag durch "Wahrunterstellung" abzulehnen, voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden "ohne jede Einschränkung" als nachgewiesen behandelt wird (BVerwG, Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verschluss des Gerichtsgebäudes vor Ablauf der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 12 N 36.16
    Welche Rechtsfolgen sich aus dem als wahr unterstellten Sachverhalt ergeben, ist indes Sache der rechtlichen Würdigung des Gerichts und kann nicht mit Erfolg mit der Verfahrensrüge angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7).
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