Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29 Abs 1 BauGB
Erweiterung eines Innen- und Außenbetriebs einer Diskothek - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 VwGO, § 29 Abs 1 BauGB, § 59 Abs 1 BauO BE
Gaststättenbetrieb (Diskothek); Innenbetrieb; Erweiterung; Außenbetrieb (Schankvorgarten); Baugenehmigung; Nutzungsänderung; gemischte Gaststätte; Verlassen bisheriger Variationsbreite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.06.2019 - 19 L 226.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Bremen, 03.05.1994 - 1 BA 46/93
Nutzungen von Hofflächen oder Grundstücksfreiflächen als Teil und Erweiterung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19
Dies wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung damit begründet, dass mit der Erweiterung eines Gaststättenbetriebes um eine Außenschankfläche und dem damit verbundenen Vordringen der gewerblichen Nutzung auf die Freifläche des Grundstücks die Variationsqualität der bisherigen Gaststättennutzung des Gebäudes verlassen wird mit der Folge, dass bodenrechtliche Belange, insbesondere die planungsrechtliche Einordnung und Beurteilung der von der Freifläche ausgehenden Lärmimmissionen, neu zur Prüfung anstehen (vgl. Bayer. VGH…, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 B 00.3282 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Urteil vom 3. Mai 1994 - 1 BA 46/93 -, Gewerbearchiv 1996, Seite 78 - 82;… ebenso König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2019, § 4 Rn. 29). - BVerwG, 24.10.2017 - 2 B 11.17
Revisionszulassung; Zeitausgleich, auch wenn sich der Beamte selbst in der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19
Eine gemischte Gaststätte liegt vielmehr immer dann vor, wenn sie sowohl auf einen Innenbetrieb als auch auf einen Außenbetrieb ausgerichtet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2017 - OVG 2 B 11.17 -, juris Rn. 31). - VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19
Dies wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung damit begründet, dass mit der Erweiterung eines Gaststättenbetriebes um eine Außenschankfläche und dem damit verbundenen Vordringen der gewerblichen Nutzung auf die Freifläche des Grundstücks die Variationsqualität der bisherigen Gaststättennutzung des Gebäudes verlassen wird mit der Folge, dass bodenrechtliche Belange, insbesondere die planungsrechtliche Einordnung und Beurteilung der von der Freifläche ausgehenden Lärmimmissionen, neu zur Prüfung anstehen (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 31. Juli 2003 - 2 B 00.3282 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Urteil vom 3. Mai 1994 - 1 BA 46/93 -, Gewerbearchiv 1996, Seite 78 - 82;… ebenso König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2019, § 4 Rn. 29).
- VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
"Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen
Vorliegend geht es um die Frage, ob der von dem genehmigten gemischten Gaststättenbetrieb der Beigeladenen, d.h. einer Gaststätte, die sowohl auf einen Innenbetrieb als auch auf einen Außenbetrieb ausgerichtet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2020 - OVG 2 S 31.19 -, juris) unzumutbare Beeinträchtigungen auf die Wohnanwesen der Antragsteller ausgehen.