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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11   

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https://dejure.org/2011,17963
OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11 (https://dejure.org/2011,17963)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2011 - 6 N 32.11 (https://dejure.org/2011,17963)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 6 N 32.11 (https://dejure.org/2011,17963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Einkommensprognose bei Bewilligung von Wohngeld - Realisierbarkeit der Gehaltsansprüche

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 1 Abs 1 WoGG 2009, § 15 Abs 1 S 1 WoGG 2009
    Wohngeld; Antrag auf Zulassung der Berufung; Einkommensprognose; Jahreseinkommen; maßgeblicher Zeitpunkt; Bewilligungszeitraum; Gehaltsansprüche; Insolvenz des Arbeitgebers; Zahlungsverzug; Durchsetzbarkeit der Gehaltsansprüche; Ausfallbürgschaft; Überbrückungsgeld; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die bei der Ermittlung des Jahreseinkommens zu treffende Prognoseentscheidung i.R.d. Geltendmachung von Wohngeldansprüchen; Sinn und Zweck der Bewilligung von Wohngeld gem. § 1 Abs. 1 WoGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoGG § 1 Abs. 1; WoGG § 15 Abs. 1 S. 1; WoGG § 19
    Kriterien für die bei der Ermittlung des Jahreseinkommens zu treffende Prognoseentscheidung i.R.d. Geltendmachung von Wohngeldansprüchen; Sinn und Zweck der Bewilligung von Wohngeld gem. § 1 Abs. 1 WoGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11
    Ernstliche Richtigkeitszweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163, 1164) und nicht nur die Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung Zweifeln unterliegt.
  • VG Dresden, 04.06.2003 - 14 K 3054/01
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11
    Auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Juni 2003 - 14 K 3054/01 - folgt nichts anderes.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für das erstrebte Rechtsmittelverfahren erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 N 45.05 -, Rn. 16 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2011 - 6 M 59.11

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Einkommensverhältnisse;

    Die Formulierung des § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2009 (juris: WoGG 2), wonach für die Einkommensermittlung auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, schließt es nicht aus, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 -, Rn. 8 bei juris).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Formulierung des § 15 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2009, wonach auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, es nicht ausschließt, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen (Beschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 -, Rn. 8 bei juris).

  • VG Berlin, 04.07.2011 - 21 K 107.10

    Offenlegung der Einkünfte bei der Beantragung von Wohngeld

    Ist offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Einkommen im Bewilligungszeitraum zu erwarten war, gehen die hieraus resultierenden Zweifel zu Lasten des Antragstellers, der - nach dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, wonach jeder Prozessbeteiligte die ihm günstige Tatsachen zu beweisen hat - die materielle Beweislast für das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen trägt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 N 32.11 -).

    Umstände, die der Antragsteller der Wohngeldbehörde nicht oder erst später mitgeteilt hat, können dabei nach ständiger Rechtsprechung der Kammer - die allerdings im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Beschwerdesenats der Kammer (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 M 10.11 - und vom 14. Juni 2011 - 6 N 32.11 -, Terminprotokoll vom 27. April 2011 - 6 N 78.10 -) einer Überprüfung bedarf - grundsätzlich nicht (mehr) berücksichtigt werden.

    Jedenfalls setzt die Berücksichtigung von später erst vorgetragenen Umständen voraus, dass diese Umstände im Zeitpunkt der Antragstellung bereits objektiv bekannt waren und der Wohngeldbehörde auf entsprechende Ermittlungen hätten unterbreitet werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 N 32.11 - BA S. 6; VG Dresden, Urteil vom 4. Juni 2003 - 14 K 3054/01 - Juris Rdnr. 25).

  • VG Arnsberg, 03.04.2020 - 5 K 2919/19
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 A 1499/10 - (juris); OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 - und vom 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 - (jeweils juris); Verwaltungsgericht (VG) Freiburg, Urteil vom 6. April 2011 - 3 K 1467/10 - (juris).

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11, a.a.O.; VG Ansbach, Urteil vom 15. Januar 2015 - AN 6 K 14.00196 - (juris); vgl. auch Ziff. 24.15 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes - Wohngeld-Verwaltungsvorschrift in der Fassung vom 28. Juni 2017 (WoGVwV 2017).

  • VG Berlin, 10.12.2013 - 21 K 118.13

    Wohngeldrecht - missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld bei Einkommen durch

    Ist offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Einkommen im Bewilligungszeitraum zu erwarten war, gehen die hieraus resultierenden Zweifel zu Lasten des Antragstellers, der - nach dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, wonach jeder Prozessbeteiligte die ihm günstige Tatsachen zu beweisen hat - die materielle Beweislast für das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen trägt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 N 32.11 - Juris Rdnr. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 6 M 10.11

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Einkommen;

    Zudem hat der Senat in seinem Beschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 - (juris) hierzu ausgeführt, dass nach dem Wortlaut dieser Vorschrift für die zu treffende Prognoseentscheidung zwar auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, dass dies aber nicht ausschließt, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
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