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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13   

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https://dejure.org/2013,13834
OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13 (https://dejure.org/2013,13834)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2013 - 6 S 1.13 (https://dejure.org/2013,13834)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 6 S 1.13 (https://dejure.org/2013,13834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 2 S 1 BBG, § 34 Abs 1 S 1 Nr 1 BBG, § 34 Abs 3 BBG, § 61 Abs 1 S 3 BBG, § 77 Abs 1 BBG
    Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen statusrechtlichen Dienstzeit; Entlassung bei "Sieg Heil"- bzw. "Siggi Heil"-Rufen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § ... 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 11 Abs 2 S 1 BBG, § 34 Abs 1 S 1 Nr 1 BBG, § 34 Abs 3 BBG, § 60 Abs 1 S 3 BBG, § 61 Abs 1 S 3 BBG, § 77 Abs 1 BBG, § 5 BDG, § 13 Abs 1 BDG, § 15 Abs 2 BDG, § 15 Abs 4 BDG, § 16 Abs 1 BDG, § 16 Abs 2 S 1 BDG, § 23 Abs 2 BDG, § 24 Abs 4 S 1 BDG, § 25 Abs 1 S 2 BDG, § 86 StGB, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB, § 86a Abs 2 S 2 StGB, § 153a StPO, § 12 BPolG, § 24 VwVfG
    Beamter; Bundespolizei; Probebeamter; Ablauf der statusrechtlichen Probezeit; Entlassung; vorläufiger Rechtsschutz; Interessenabwägung; Prüfungsmaßstab; Feier mit Kollegen; "Sieg Heil!"-Ruf; "Siggi Heil!"-Ruf; Entfernung aus dem Dienst; Beweiswürdigung; Zeugenaussagen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Probebeamten nach Ablauf der fünfjährigen statusrechtlichen Probezeit wegen eines Dienstvergehens (hier: wegen Ausrufs "Sieg Heil !")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Probebeamten nach Ablauf der fünfjährigen statusrechtlichen Probezeit wegen eines Dienstvergehens (hier: wegen Ausrufs "Sieg Heil !")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lautstarkes Rufen der Worte "Siggi Heil!" im Rahmen einer Feierlichkeit rechtfertigt die fristlose Entlassung eines Polizeimeisteranwärters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Probebeamten wegen Ausrufs "Sieg Heil !" auf einer Feier

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Probebeamten wegen Ausrufs "Sieg Heil !" auf einer Feier

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Unter Zugrundelegung dieser Kriterien hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29/10 - festgestellt, dass die von dem dortigen Beamten verwirklichten Strafdelikte nach § 86 Abs. 1 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a Abs. 1 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) jeweils mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden können und dieser gesetzliche Strafrahmen es wegen des vom dortigen Berufungsgericht gleichfalls bejahten Dienstbezugs zulasse, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Orientierungsrahmen zu nehmen.

    Es genügt vielmehr, wenn das Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 7 bei juris).

    Ob in den Äußerungen des Antragstellers tatsächlich eine Verletzung der in § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG normierten Treuepflicht liegt, wofür jedoch viel spricht, ist vor diesem Hintergrund angesichts der hohen Strafandrohung bei der Bestimmung des Orientierungsrahmens nicht ausschlaggebend (so ausdrücklich zu einer von einem Beamten begangene Straftat nach §§ 86, 86a StGB: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 15 bei juris).

    Hiervon ausgehend ist weiter zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08

    Entlassung eines Beamten auf Probe aus dem Beamtenverhältnis: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 - die fristlose Entlassung seinerzeit für rechtswidrig erachtet habe, weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit habe festgestellt werden können, dass diese Tätowierung bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Gehaltskürzung nach sich ziehen würde, habe es gleichwohl insoweit die Begehung eines Dienstvergehens festgestellt.

    Mit der Anwendung dieses Maßstabs setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem ebenfalls den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 -.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 - hierzu ausgeführt: Die Körpertätowierung eines Bundespolizeibeamten an sich stelle kein Dienstvergehen dar.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Es hat bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 23 bei juris) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren die Zurückstufung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung angesehen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 26 bei juris).

    Kommt ein Dienstbezug hinzu, so kann der Orientierungsrahmen bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr ebenfalls die Zurückstufung, bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sein (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 23 f. bei juris).

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2007 - 2 C 25.06 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4, Rn. 17 ff. bei juris m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Es hat bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 23 bei juris) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren die Zurückstufung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung angesehen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 26 bei juris).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80

    Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Darüber hinaus sind für die Beurteilung der Frage, welche Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens gegen einen Beamten auf Lebenszeit verhängt worden wäre, disziplinarrechtliche Grundsätze maßgebend (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44/80 -, BVerwGE 66, 19 ff., Rn. 16 bei juris zum wortgleichen § 31 BBG a.F. m.w.N.; OVG Münster, a.a.O., Rn. 92 bei juris).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass in einem solchen Fall ein Probebeamter gleichwohl unter den in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG ausdrücklich genannten Voraussetzungen entlassen werden kann (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22/87 -, BVerwGE 82, 356 ff., Rn. 19 bei juris m.w.N. zum wortgleichen § 31 BBG a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1990 - 5 Ss 280/90
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Es handelt sich um eine Parole, die im sog. Dritten Reich von Anhängern der NSDAP verwendet wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1990 - 5 Ss 280/90 - 114/90 I - (MDR 1991, S. 174).
  • OVG Bremen, 31.01.2001 - 2 A 326/99

    Entlassungsverfahren gegen einen Beamten auf Probe; Unzumutbarkeit der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Da gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BBG der Beamte auf Probe seine Ernennung auf Lebenszeit verlangen kann, muss er zugleich in diesem Zeitpunkt auch von dem Risiko einer Entlassung unter erleichterten Bedingungen befreit sein (OVG Münster, Urteil vom 16. Januar 2008 - 1 A 3443/06 -, Rn. 89 bei juris zum wortgleichen § 31 BBG a.F.; OVG Bremen, Urteil vom 31. Januar 2001 - 2 A 326/99 -, NVwZ-RR 2002, S. 131 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 5 Rn. 11; Plog/Wiedow, BBG (alt), § 9 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 3443/06

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Umwandlung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
    Da gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BBG der Beamte auf Probe seine Ernennung auf Lebenszeit verlangen kann, muss er zugleich in diesem Zeitpunkt auch von dem Risiko einer Entlassung unter erleichterten Bedingungen befreit sein (OVG Münster, Urteil vom 16. Januar 2008 - 1 A 3443/06 -, Rn. 89 bei juris zum wortgleichen § 31 BBG a.F.; OVG Bremen, Urteil vom 31. Januar 2001 - 2 A 326/99 -, NVwZ-RR 2002, S. 131 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 5 Rn. 11; Plog/Wiedow, BBG (alt), § 9 Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Insoweit mag sie zwar, wie die Kammer meint, "offenbar" an eine Formulierung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschl. v. 14.6.2013 - 6 S 1.13 -, juris, Rn 8) angelehnt sein (vgl. aber dazu die bereits oben zitierte ältere Entscheidung des 3. Senats des OVG Schleswig).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 4 S 39.21

    Polizeimeister - Beamter auf Probe - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - und 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - beide juris; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - juris) angenommen, dass dieses Dienstvergehen bei einem Lebenszeitbeamten mindestens zu einer Kürzung der Dienstbezüge geführt hätte.
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

    Schon das zurechenbare Setzen eines solchen Scheins stellt eine Dienstpflichtverletzung dar (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 - NVwZ 2001, 1410/1412; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.6.2013 - OVG 6 S 1.13 - juris Rn. 36).
  • VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung

    Ein Beamter muss jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat diametral zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris, Rn. 36).
  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Sie lehnt sich offenbar an eine Formulierung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an, wonach es in dem dortigen Fall "angesichts der die fristlose Entlassung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BBG rechtfertigenden Schwere des Fehlverhaltens des Antragstellers [...] in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stoßen [würde], [den Beamten] bis zum Abschluss des Klageverfahrens weiter zu beschäftigen und zu alimentieren" (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13-, juris, Rn. 8).

    Die dortige Konstellation unterscheidet sich allerdings schon deshalb grundlegend von der hiesigen, weil dem Beamten im dortigen Fall ein Dienstvergehen vorzuwerfen war, das bei einem Lebenszeitbeamten die Entfernung aus dem Dienst nach sich gezogen hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 - juris, Rn. 13).

  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

    Vielmehr besteht für besondere Ermessenserwägungen des Dienstherrn und eine gezielte Ermessenskontrolle des Gerichts nur dann Anlass, wenn konkrete Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise als ermessensgerecht erscheinen ließen, von der Entlassung abzusehen ( OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.06.2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris Rn. 55; VG München , Beschluss vom 24.03.2020 - M 21a S 19.4505 -, juris Rn. 56).
  • VG Bayreuth, 18.12.2020 - B 5 S 20.1240

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher

    Schon das zurechenbare Setzen eines solchen Scheins stellt eine Dienstpflichtverletzung dar (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 - NVwZ 2001, 1410/1412; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.6.2003 - OVG 6 S 1.13 - juris Rn. 36).
  • VG München, 24.03.2020 - M 21a S 19.4505

    Sofortvollzug bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines

    Für eine gezielte Ermessenskontrolle besteht nur dann Veranlassung, wenn besondere Umstände vorliegen sollten, die es ausnahmsweise als ermessengerecht erscheinen ließen, von der Entlassung abzusehen (VG München, B.v. 4.3.2002 - M 5 S 02.681; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.6.2013 - OVG 6 S 1.13 - juris Rn. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - 1 B 1076/23
    vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris, Rn. 27; Zängl, in: Fürst, GKÖD, EL.
  • VG Bayreuth, 10.12.2019 - B 5 K 18.670

    Mangelnde Reife eines Polizeimeisteranwärters

    Schon das zurechenbare Setzen eines solchen Scheins stellt eine Dienstpflichtverletzung dar (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 - NVwZ 2001, 1410/1412; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.6.2013 - OVG 6 S 1.13 - juris Rn. 36).
  • VG Bayreuth, 09.02.2023 - B 5 S 23.15

    Dienstgeschäfteführungsverbot, Anschein einer rechtsradikalen Gesinnung

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