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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11   

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https://dejure.org/2012,37158
OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11 (https://dejure.org/2012,37158)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2012 - 2 B 5.11 (https://dejure.org/2012,37158)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2012 - 2 B 5.11 (https://dejure.org/2012,37158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 173 VwGO, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 BauO BB, § 29 BauGB
    Zulässigkeit von Bauvorhaben: Restitutionsverfahren; Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Bindungswirkung eines Parzellierungsplans und einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Aufschließungsvertrag; ortsstatuarisches Bauverbot

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 173 VwGO, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 BauO BB, § 29 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 4 WoSdlG, § 71 NatSchG BB
    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich; Parzellierungsplan; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung; Aufschließungsvertrag; ortsstatuarisches Bauverbot; Verjährung; Schriftsatznachlass; neuer Antrag; Wiedereröffnung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teltow-Seehof; Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Verjährungshemmung bis zur Bestandskraft des Restitutionsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Der Schriftsatznachlass umfasste demgegenüber nicht die Befugnis, nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung weitere (Hilfs-)Anträge zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 -, NVwZ-RR 2002, 217 [219]).

    Ein Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung besteht bei versäumten Klageanträgen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001, a.a.O., S. 220).

    Nachgelassene Schriftsätze erzwingen vielmehr nur dann eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei einer - durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordneten - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein um einen Vorgang der städtebaulich unerwünschten unorganischen Siedlungsweise handelt, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang i.S.d. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29/81 -, NVwZ 1985, 747; vgl. ferner Bayer. VGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 ZB 08.37 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 1999 - 5 S 1916/97 -, NVwZ-RR 2000, 481 [482]).

    Die Vorhaben sind ferner nicht unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit von Streubebauung als zulässig anzusehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O.).

    Ebenso wenig handelt es sich um eine sonstige nicht zu missbilligende Außenbereichsbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O.), weil die Vorhaben konkret geeignet sind, eine Folgebebauung nach sich zu ziehen.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).

    Weil es sich bei dem hier verfolgten Anspruch aus § 2 des Aufschließungsvertrages 16. Mai 1934 vor dem Hintergrund der "Seehof-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.

  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057

    Durch Umbau einer Boots- und Badehütte in den ersten Jahren nach dem zweiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Nur freistehende Gebäude mit einem gänzlich anderen "Zuschnitt" (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 1 B 10.2057 -, juris Rn. 30), die an anderer Stelle auf den Flurstücken lägen, können genehmigt werden.

    Mag ein die Art der baulichen Nutzung betreffender "Qualitätssprung" auch die Annahme eines "Aliud" nahelegen (Bayer. VGH, Urteil vom 20. Dezember 2010, a.a.O.), kann der Umkehrschluss, dass bei Fehlen eines hierauf bezogenen Qualitätssprungs kein "Aliud", sondern ein bloßes "Minus" vorliege, nicht gezogen werden.

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Die Voraussetzungen für den Eintritt einer solchen Bindungswirkung lagen vor (vgl. zur Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351 [352]).

    (2) Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Juni 1956, a.a.O., S. 355) ausgeführt hat, dass die Behörde an eine Wohnsiedlungsgenehmigung nicht mehr gebunden sei, wenn sich die für die Entscheidung über die Wohnsiedlungsgenehmigung maßgebenden Gesichtspunkte derart geändert hätten, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen baurechtlichen Dispens zu erteilen, die Genehmigung der Bebauung nicht mehr vertretbar sei, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99

    Zur Auslegung der Widerlegungstatbestände in REAO BE Art 3 Abs 2 bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Das Restitutionsverfahren hätte seinen Zweck aber nicht vollumfänglich erfüllt, weil sie unbilliger Weise nicht in die Lage versetzt worden wären, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls im Anschluss an das Restitutionsverfahren zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4).

    Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, a.a.O.), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.

  • OVG Hamburg, 14.09.1995 - Bf II 5/93
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Die Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung beschränkt sich auf das, was Gegenstand der Prüfung im Wohnsiedlungsverfahren war (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14. September 1995 - Bf II 5/93 -, juris Rn. 73).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Hingegen hätte die Zeit vorher nicht interessiert, die Zeit nachher nur insoweit als die durch Hemmung verlängerte Frist weiterlief (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1991 - XII ZR 85/90 -, NJW-RR 1991, 573 [572]).
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    So kann eine Änderung der Bauabsichten nach Art und Umfang, wenn sie die für das Wohnsiedlungsgesetz erheblichen siedlungspolitischen oder bodenrechtlichen Interessen wesentlich berührt, auch die Bindung lockern oder aufheben, die an sich aus einer früheren Wohnsiedlungsgenehmigung für die Behörde erwachsen sein und ihre Entscheidungsmöglichkeiten einschränken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1960 - I C 43.59 -, BVerwGE 10, 202 [207]).
  • BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
    Ob einem vertraglichen Anspruch der Kläger darüber hinaus das Rechtsinstitut der Aufhebung von Verträgen wegen Veränderung der für ihr Zustandekommen maßgebenden Verhältnisse (clausula rebus sic stantibus) entgegenstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1956 - I B 179.55 -, juris Rn. 5), kann angesichts dessen offen bleiben.
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • OVG Hamburg, 17.03.2004 - 2 Bs 13/04

    Reichweite von Nachtragsgenehmigungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10

    Berufungsverfahren; veränderter Klageantrag in erster Instanz; teilweise

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 9 ZB 08.37

    Baugenehmigung; Ortsrand; Bebauungszusammenhang; akzessorische Nutzung; zu

  • OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06

    Zur Zulässigkeit einer Bebauung in Ortsrandlage

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 5 S 2400/89

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich durch 8 - 10 m hohe Böschung

  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 75.77
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65

    Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1916/97

    Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 2 N 63.16

    Geltungsdauer und Bindungswirkung einer Wohnsiedlungsgenehmigung

    Sie haben nämlich 11 Monate nach Eintritt der Bestandskraft der Restitutionsbescheide (28. Juni 2005) und lediglich zwei Tage, nachdem die in Rede stehenden Grundstücke am 8. Mai 2006 in ihr Eigentum gelangten, die Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen bzw. eines Vorbescheides gestellt, die Gegenstand der Verfahren OVG 2 B 3.11, OVG 2 B 4.11 und OVG 2 B 5.11 waren.

    Mit den rechtskräftigen Urteilen des Senats vom 14. November 2012 (OVG 2 B 3.11, OVG 2 B 4.11 und OVG 2 B 5.11) steht darüber hinaus fest, dass eine Bindung des Beklagten an die Wohnsiedlungsgenehmigung vom 13. Juni 1935 auch nicht deshalb entfallen ist, weil sich die für die Entscheidung über die Wohnsiedlungsgenehmigung maßgebenden Gesichtspunkte derart geändert hätten, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen baurechtlichen Dispens zu erteilen, die Genehmigung der Bebauung nicht mehr vertretbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351 [355]).

  • VG Cottbus, 28.10.2021 - 3 K 274/18
    Eine natürliche Schranke, die aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten die Bebauung insoweit beschränkte, ist - wie ausgeführt - nicht vorhanden (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Q 35/06 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2012 - OVG 2 B 5.11 - juris Rn. 40).
  • VG Cottbus, 22.07.2019 - 3 K 439/16

    Versagung einer Baugenehmigung bei Verstoß gegen das Bauplanungsrecht

    Eine natürliche Schranke, die aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten die Bebauung insoweit beschränkte, ist nicht vorhanden (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Q 35/06 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2012 - OVG 2 B 5.11 - juris Rn. 40).
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