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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - 11 S 23.10   

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https://dejure.org/2011,15706
OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - 11 S 23.10 (https://dejure.org/2011,15706)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2011 - 11 S 23.10 (https://dejure.org/2011,15706)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2011 - 11 S 23.10 (https://dejure.org/2011,15706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 BImSchG, § 52 BImSchG, § 80 VwGO, § 113 VwGO, § 146 VwGO
    Windenergieanlagen; Genehmigung; Drittanfechtung; Nebenbestimmungen; Lärmschutz; Schallimmissionsprognose; Schallleistungspegel der Anlage; Garantieerklärung des Herstellers; Vermessung in Dänemark; FGW-Konformität; Betriebsweise; Überwachungsregelungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung eines Schallleistungspegels von 101,7 dB einer Windkraftanlage steht in Einklang mit einem festgelegten Schallleistungspegel von 101,1 dB; Vereinbarkeit eines Schallleistungspegels von 101,7 dB mit einem festgelegten Schallleistungspegel von 101,1 dB beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80
    Gewährleistung eines Schallleistungspegels von 101,7 dB einer Windkraftanlage steht in Einklang mit einem festgelegten Schallleistungspegel von 101,1 dB; Vereinbarkeit eines Schallleistungspegels von 101,7 dB mit einem festgelegten Schallleistungspegel von 101,1 dB beim ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - 11 S 23.10
    Davon ist indes regelmäßig dann auszugehen, wenn die der Genehmigung zugrunde liegende Schallimmissionsprognose mit hinreichender Sicherheit erkennen lässt, dass diese Werte eingehalten werden (i.d.S. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10. März 2011 - 8 A 11215/10 -, zit. nach juris Rn 14).

    Da die Nebenbestimmung 4.2 dem Schutz auch des Antragstellers dient, hat dieser Anspruch darauf, dass die zuständige Behörde ermessensfehlerfrei über Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Nebenbestimmung entscheidet bzw. - im Fall einer denkbaren Ermessensreduzierung auf Null - zur Durchsetzung dieser Nebenbestimmung einschreitet (i.d.S. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10. März 2011 - 8 A 11215/10 -, zit. nach juris Rn 16).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - 11 S 23.10
    Der im Einwirkungsbereich einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage wohnende Dritte kann eine dem Betreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG, Urteil v. 11. Dezember 2003 - 7 C 19.02 -, NVwZ 2004, 610 f., hier zit. nach juris Rn 11) nur mittels des ihm in § 5 Absatz 1 Nr. 1 BImSchG eingeräumten Schutz- und Abwehrrechts anfechten; der Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) kommt keine derartige drittschützende Wirkung zu.
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