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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 12 S 22.18, 12 M 33.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 12 S 22.18, 12 M 33.18 (https://dejure.org/2018,12661)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2018 - 12 S 22.18, 12 M 33.18 (https://dejure.org/2018,12661)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 12 S 22.18, 12 M 33.18 (https://dejure.org/2018,12661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, § 58a Abs 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 2 AufenthG 2004
    Beschwerde; Abschiebungsandrohung; Einreiseverbot; Befristung; Fehlen einer Befristungsentscheidung; kein Abschiebungshindernis; keine Beschwer

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Beschwerde; Abschiebungsandrohung; Einreiseverbot; Befristung; Fehlen einer Befristungsentscheidung; kein Abschiedbungshindernis; keine Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 12 S 22.18
    Das Fehlen einer Einzelfallentscheidung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer beschwert den Antragsteller nicht und kann daher auch nicht zur Rechtswidrigkeit oder mangelnden Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung führen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung unter Anschluss an BVerwG, Beschluss 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - InfAuslR 2018, 55, juris Rn. 72).

    In Ansehung der Beschwerdegründe, die zutreffend darauf hinweisen, dass die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Abschiebungsanordnungen nach § 58a Abs. 1 AufenthG ergangen ist, bei denen nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AufenthG regelmäßig keine Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots erfolgt, ist lediglich auszuführen, dass dies einer Übertragbarkeit der Aussage, das Fehlen einer behördlichen Einzelfallentscheidung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer beschwere den Antragsteller nicht und könne daher auch nicht zur Rechtswidrigkeit oder mangelnden Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - InfAuslR 2018, 55, juris Rn. 72), auf Fälle wie denjenigen der Antragsteller nicht entgegensteht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2014 - 12 S 113.13

    Anschlussbeschwerde; Rückführungsrichtlinie; Einreiseverbot; Befristung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 12 S 22.18
    1 Die Beschwerde hat aus den Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses, denen der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschlüsse vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 - und 29. November 2016 - OVG 12 S 84.16 - beide in juris; Urteil vom 27. Oktober 2016 - OVG 12 B 18.15 - InfAuslR 2017, 126, juris) folgt, keinen Erfolg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2016 - 12 B 18.15

    Haftung für Abschiebungskosten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 12 S 22.18
    1 Die Beschwerde hat aus den Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses, denen der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschlüsse vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 - und 29. November 2016 - OVG 12 S 84.16 - beide in juris; Urteil vom 27. Oktober 2016 - OVG 12 B 18.15 - InfAuslR 2017, 126, juris) folgt, keinen Erfolg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2016 - 12 S 84.16

    Rechtzeitige Befristung der Wirkung der Abschiebung; Vollzugshindernis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 12 S 22.18
    1 Die Beschwerde hat aus den Gründen des erstinstanzlichen Beschlusses, denen der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschlüsse vom 21. März 2014 - OVG 12 S 113.13 - und 29. November 2016 - OVG 12 S 84.16 - beide in juris; Urteil vom 27. Oktober 2016 - OVG 12 B 18.15 - InfAuslR 2017, 126, juris) folgt, keinen Erfolg.
  • VG Berlin, 11.07.2019 - 31 K 462.17

    Schutz vor politischer Verfolgung in Guinea

    Insbesondere wirken sich eventuelle Mängel bei der Einzelfallentscheidung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer (dazu sogleich) nicht auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris Rn. 1).
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    Solange es jedoch auch an einer solchen Befristungsentscheidung fehle, könne ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht entstehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3/17 - juris Rn. 36; der Rechtsprechung des BVerwG folgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris).
  • VG Berlin, 09.01.2019 - 34 K 1131.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Schließlich begegnen das auf Grundlage von § 11 Abs. 2 und 3 AufenthG in Ziffer 4 des Bescheids verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot, welches nicht schon von Gesetzes wegen gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 -, juris Rn. 71 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris Rn. 2), und seine Befristung keinen rechtlichen Bedenken.
  • VG Cottbus, 07.08.2018 - 3 L 403/18
    Denn das Fehlen einer Einzelfallentscheidung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer beschwert den Antragsteller nicht und kann daher auch nicht zur Rechtswidrigkeit oder mangelnden Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531, 1539, juris Rn. 72; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18, OVG 12 M 33.18 -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 28.05.2019 - 6 K 829.17A

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen pakistanischen

    Das in Ziffer 6 des Bescheides verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot, welches nicht schon von Gesetzes wegen gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 -, juris Rn. 71 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris Rn. 2), und seine Befristung lassen Ermessensfehler im Sinne des § 114 Satz 1 VwGO nicht erkennen.
  • VG Berlin, 21.06.2018 - 34 K 63.17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes einer Frau aus dem Libanon wegen familiärer

    Das in Ziffer 6 des Bescheides verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot, welches nicht schon von Gesetzes wegen gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 -, juris, Rn. 71 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris, Rn. 2), und seine Befristung lassen Ermessensfehler im Sinne des § 114 Satz 1 VwGO nicht erkennen.
  • VG Berlin, 12.06.2019 - 31 K 394.17
    Insbesondere wirken sich eventuelle Mängel bei der Einzelfallentscheidung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer (dazu 3.) nicht auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 28.05.2019 - 6 K 829.17
    schluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 - juris Rn. 2), und seine Befristung lassen Ermessensfehler im Sinne des § 114 Satz 1 VwGO nicht erkennen.
  • VG Berlin, 11.07.2019 - 31 K 81.17
    Insbesondere wirken sich eventuelle Mängel bei der Einzelfallentschei­ dung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer (dazu sogleich) nicht auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2018 - OVG 12 S 22.18 - , juris Rn. 1).
  • VG Köln, 09.09.2020 - 22 K 2390/18
    Insbesondere wirken sich eventuelle Mängel bei der Einzelfallentscheidung über ein Einreiseverbot und dessen Dauer (dazu sogleich) nicht auf die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung aus vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2018 - OVG 12 S 22.18 -, juris Rn. 2.
  • VG Berlin, 03.04.2019 - 31 K 245.17

    Rechtsschutz gegen Abschiebung

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