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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2023 - 3 S 11.23   

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https://dejure.org/2023,11389
OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2023 - 3 S 11.23 (https://dejure.org/2023,11389)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2023 - 3 S 11.23 (https://dejure.org/2023,11389)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 3 S 11.23 (https://dejure.org/2023,11389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 2 AufenthG, Art 25 Abs 1 EGV 810/2009
    Aufenthaltsrecht: Besuchsvisum; Schengen-Visum; Hochzeit der Tochter; Rückkehrabsicht; räumlich beschränktes Visum

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 36 Abs 2 AufenthG, Art 25 Abs 1 EGV 810/2009
    Besuchsvisum - Schengen-Visum - Hochzeit der Tochter - Rückkehrabsicht - räumlich beschränktes Visum

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2019 - 3 B 64.18

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2023 - 3 S 11.23
    Fehlt eigenes Einkommen des Nachzugswilligen, so ist die Bonität der sich zur Kostenübernahme verpflichtenden Garantiegeber am Maßstab der Pfändungsschutzvorschriften zu prüfen, sodass es ferner nicht ausreicht, (einzelne) Gehaltsnachweise vorzulegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2019 - OVG 3 B 64.18 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2023 - 3 S 11.23
    Abgesehen davon rechtfertigt ein unterstellter Beurteilungsfehler nicht automatisch die Annahme, der der Antragsgegnerin zustehende weite Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris Rn. 18) sei auf Null reduziert.
  • VG Berlin, 15.01.2024 - 1 K 231.23
    Es liegt weiterhin kein Ausnahmefall vor, wonach ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit allein für das deutsche Hoheitsgebiet erteilt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 26 m.w.N. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2023 - 3 S 11/23, juris Rn. 6).
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