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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17   

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https://dejure.org/2020,16359
OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17 (https://dejure.org/2020,16359)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2020 - 3 N 69.17 (https://dejure.org/2020,16359)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 3 N 69.17 (https://dejure.org/2020,16359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 VwGO, § 16 AufenthG 2004
    Rechtsschutzinteresse bei einem Untertauchen des von Abschiebung bedrohten, anwaltlich vertretenen Ausländers; (kein) Erlöschen einer bedingten Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei nicht ordnungsgemäßen Studium

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 VwGO, § 16aF AufenthG, § 124 Abs 2 VwGO, § 43 VwGO
    Rechtsschutzinteresse; "Untertauchen"; Aufenthaltserlaubnis; Studium; auflösende Bedingung; Feststellung des Erlöschens; Anfechtungsklage; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Studienende; nicht ordnungsgemäßes Studium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Eine äußerste Grenze ist erreicht, wenn ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 3).

    Wird - wie hier - die Frist von fünf Monaten gewahrt, kann ein Urteil als nicht mit Gründen versehen gelten, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Die gerichtliche Entscheidung muss geeignet sein, die Rechtsposition des Klägers zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 C 4.18

    Zulässigkeit einer arzneimittelrechtlichen Drittanfechtungsklage; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Da ein feststellender Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 3 C 4/18 - juris Rn. 15), ist der Kläger als Adressat des Bescheides klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Ebenso wenig geht der Zulassungsantrag darauf ein, ob zwischen dem Kläger und seiner Prozessbevollmächtigten noch Kontakt bestand (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 7 A 11512/19 - juris Rn. 16; OVG Weimar, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 ZKO 412/18 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 76/18 - Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2020 - 7 A 11512/19

    Notwendigkeit einer ladungsfähigen Anschrift im Rechtsmittelverfahren; fehlender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Ebenso wenig geht der Zulassungsantrag darauf ein, ob zwischen dem Kläger und seiner Prozessbevollmächtigten noch Kontakt bestand (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 7 A 11512/19 - juris Rn. 16; OVG Weimar, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 ZKO 412/18 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 76/18 - Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 06.06.2019 - 3 ZKO 412/18

    Rechtsschutzinteresse des im Asylverfahren untergetauchten Klägers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Ebenso wenig geht der Zulassungsantrag darauf ein, ob zwischen dem Kläger und seiner Prozessbevollmächtigten noch Kontakt bestand (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 7 A 11512/19 - juris Rn. 16; OVG Weimar, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 3 ZKO 412/18 - juris Rn. 3; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 M 76/18 - Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 3 M 196.19

    Anforderungen an die Anschrift von um Erteilung eines Visums zwecks

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Sollten Zweifel an der ladungsfähigen Anschrift des Klägers bestehen, kann das Gericht ihn unter den Voraussetzungen des § 82 Abs. 2 VwGO zu entsprechenden Angaben auffordern und ggf. auch eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen (vgl. dazu z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2020 - OVG 3 M 196.19 - juris).
  • VGH Bayern, 13.11.2018 - 15 B 18.32145

    Entfallen des Rechtsschutzinteresses im Asylprozess bei Wegfall einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2020 - 3 N 69.17
    Der Senat folgt der Auffassung nicht, wonach einem untergetauchten Kläger trotz anwaltlicher Vertretung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. z. B. VGH München, Beschluss vom 13. November 2018 - 15 B 18.32145 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 15 ZB 21.30628

    Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift

    Allein die weiterbestehende anwaltliche Vertretung des Klägers gibt keinen Anlass, auf das Erfordernis der Adressenangabe zur Feststellung eines weiterbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verzichten, wenn dem Kläger ein berechtigter Grund für die Verweigerung der Adressenangabe fehlt (BayVGH, B.v. 9.2.2001 - 21 B 99.32019 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 13.11.2018 a.a.O.; einschr. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.6.2020 - OVG 3 N 69.17 - juris Rn. 4).
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