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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - 1 N 22.01   

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https://dejure.org/2008,19348
OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - 1 N 22.01 (https://dejure.org/2008,19348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2008 - 1 N 22.01 (https://dejure.org/2008,19348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2008 - 1 N 22.01 (https://dejure.org/2008,19348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben eines Unternehmens als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit einer Behörde gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); Zuständigkeit der in den §§ 37 und 38 Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bestimmten Verwaltungsbehörden für die ...

  • Judicialis

    FPersG § 4 Abs. 1; ; FPersG § ... 4 Abs. 3; ; FPersG § 4 Abs. 3 Nr. 1; ; FPersG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; FPersG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; FPersG § 4 Abs. 4; ; FPersG § 7 a Abs. 1 Nr. 3; ; FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 4; ; FPersG § 8 Abs. 2; ; FPersG § 9 Abs. 1; ; VwVfG § 1 Abs. 1; ; VwVfG § 3; ; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; VwVfG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 40 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; OrdZG § 24 Nr. 6; ; OWiG § 37; ; OWiG § 37 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 37 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2; ; OWiG § 38; ; OWiG § 38 Satz 1; ; OWiG § 38 Satz 2 Alt. 2; ; OWiG § 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - 1 N 22.01
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die sich im Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Maßgeblich ist für § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG - auch in Abgrenzung zum Sitz nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG - der Ort, an dem die Tätigkeiten bzw. Arbeitsvorgänge tatsachlich stattfinden, auf die sich die in Frage stehende Verwaltungshandlung bezieht (Ramsauer, in Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 3 Rn. 22; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - OVG 1 N 22.01 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Betrieb eines Unternehmens wie auch einer seiner Betriebsstatten eine gewisse räumlich-gegenständliche Verfestigung des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte an einem Ort voraussetzen (a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - OVG 1 N 22.01 -, juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 16.02.2023 - 23 ZB 22.1952

    Anforderungen an die für eine tierschutzrechtlich erlaubnispflichtige Tätigkeit

    Stellt sich die erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG daher als Betrieb eines Unternehmens dar oder erfüllt sie die Merkmale einer Berufsausübung oder einer anderen dauernden Tätigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (oder der entsprechenden Regelung des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines anderen Bundeslandes), so ist maßgeblich für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit der Ort, an dem die Tätigkeit tatsächlich schwerpunktmäßig stattfindet (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.8.2008 - OVG 1 N 22.01 - juris Rn. 20; VG Osnabrück, B.v. 14.3.2011 - 6 B 94/10 - BeckRS 2011, 49280; Ronellenfitsch in BeckOK VwVfG, 58. Ed. Stand 1.10.2020, § 3 Rn. 8).
  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit ist - in Abgrenzung zum Sitz - das "Betreiben" des Unternehmens oder der Betriebsstätte, also tatsächlich stattfindende Tätigkeiten oder Arbeitsvorgänge (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. August 2008 - OVG 1 N 22.01 -, juris, Rn. 20 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.753

    Anordnung nach dem Fahrpersonalgesetz; Vorlage von Unterlagen bzw. Übermittlung

    Die Vorlage der nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahrenden Unterlagen sowie die bloße Bekanntgabe der Personalien und Zuständigkeitszeiträume ihrer Mitarbeiter kann für die Klägerin oder auch für ihre Mitarbeiter noch keine Verfolgungsgefahr begründen, da ein Schuldvorwurf die Feststellung weiterer Tatsachen voraussetzen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 15.8.2008 - OVG 1 N 22.01 - juris Rn. 22, sowie auch BayVGH, B.v. 14.3.2008 - 22 CS 07.2968 - GewArch 2008, 371).
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