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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18   

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https://dejure.org/2018,42282
OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,42282)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,42282)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2018 - 1 B 5.18 (https://dejure.org/2018,42282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 6 S 1 FeV 2010, § 11 Abs 6 S 2 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 13 S 1 Nr 2c FeV 2010
    Fahrerlaubnisentziehung - ausreichende Angabe von Begutachtungsstellen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 S 1 Nr 2c FeV
    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Atemalkoholkonzentration (mindestens 1,09 mg/l AAK); Messung im Ausland (Polen) ; Fahreignungsgutachten ; medizinisch-psychologisches Gutachten; Anordnung; Angabe von Begutachtungsstellen; fehlende Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr. vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293-305, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Diese Anforderungen hat der Beklagte erfüllt (vgl. grdl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O., juris Rn. 12 ff.).

    Diese Anforderung kann sich weder auf den Wortlaut des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV noch auf den Sinn und Zweck der Vorschrift stützen, der darin besteht, dem Betroffenen eine fundierte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder nicht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O., Rn. 21).

    Dem entsprechend ist die Aussage, dass der Schluss auf die Nichteignung nur zulässig ist, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war (stRspr.), um den Vorbehalt der Anwendung von § 46 VwVfG zu ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016, a.a.O., Rn. 26 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1237/14

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung bei einer im Ausland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Zu der Frage, inwieweit eine im Ausland (Polen) begangene Alkoholfahrt und die dort gemessene Atemalkoholkonzentration die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen können (Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris Rn. 26 ff.).

    Denn danach ist lediglich erforderlich, dass die aus dem ausländischen Staat stammenden Erkenntnisse über den Grad der Alkoholisierung des Klägers während seiner Autofahrt die vom Beklagten daraus abgeleiteten Eignungszweifel ebenso rechtfertigen wie entsprechende Feststellungen im Inland (ebenso OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris Rn. 26 ff. m.w.N. ).

  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 11 CS 18.1494

    Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Eine vollständige Auflistung der nächstgelegenen Stellen ("innerhalb einer Fahrzeit von zwei Stunden ") ist nicht erforderlich (vgl. VGH München, Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11).

    Der von einigen Verwaltungsgerichten vertretenen (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19) und vom Verwaltungsgericht Cottbus geteilten Ansicht, wonach § 11 Abs. 6Satz 2 FeV die Fahrerlaubnisbehörde verpflichte, alle Untersuchungsstellen zu benennen, die in bis zu zwei Stunden Autofahrt erreichbar seien, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof München zu Recht eine Absage erteilt (vgl. Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 1485/13

    Beibringung eines Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Nach diesen Maßgaben ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die von der Behörde darzulegenden Gründe für die Gutachtenanordnung nicht auch ergänzend aus bereits übersandten Schreiben ergeben können (wohl ebenso OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2014 - 16 B 1485/13 - juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 29.08.2018 - 1 B 236/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Soweit der Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung auf eine Eilentscheidung des OVG Saarlouis (Beschluss vom 29. August 2018 - 1 B 236/18 - juris) hingewiesen hat, in der es um eine Fahrerlaubnisentziehung wegen wiederholten Alkoholmissbrauchs und die insoweit erforderlichen Feststellungen geht, ob eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens vorliegt, ist eine Relevanz für den vorliegenden Fall nicht erkennbar.
  • VG Oldenburg, 10.08.2010 - 7 A 1458/10

    Medizinisch-psychologische Untersuchung; in Betracht kommende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Der von einigen Verwaltungsgerichten vertretenen (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 10. August 2010 - 7 A 1458/10 - juris Rn. 19) und vom Verwaltungsgericht Cottbus geteilten Ansicht, wonach § 11 Abs. 6Satz 2 FeV die Fahrerlaubnisbehörde verpflichte, alle Untersuchungsstellen zu benennen, die in bis zu zwei Stunden Autofahrt erreichbar seien, hat bereits der Verwaltungsgerichtshof München zu Recht eine Absage erteilt (vgl. Beschluss vom 8. August 2018 - 11 CS 18.1494 - juris Rn. 11 f.).
  • VG Cottbus, 07.08.2015 - 1 L 261/15

    Verkehrsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 5.18
    Sein vorläufiger Rechtsschutzantrag (VG 1 L 261/15) hatte vor dem Verwaltungsgericht, aber nicht vor dem Senat Erfolg (OVG 1 S 91.15).
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