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OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 50 Abs 2 S 1 SGB 10, § 107 SGB 10, § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 WoGG
Anwendbarkeit des § 107 SGB 10 bei Rückforderung von Wohngeld nach § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB 10 - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 166 VwGO, § 114 ZPO, § 115 Abs 2 ZPO, § 121 ZPO, § 45 SGB 10, § 50 Abs 2 S 1 SGB 10, § 104 SGB 10, § 107 SGB 10, § 7 Abs 1 S 1 WoGG, § 28 Abs 3 WoGG
Rückforderung von Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; hinreichende Erfolgsaussichten; wirtschaftliche Verhältnisse; Ratenzahlung; Bezug von Leistungen nach dem SGB II; Kosten der Unterkunft; Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides nach § 28 Abs. 3 WoGG; Rückforderung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12
Denn danach setzt die Rücknahme einer anfänglich rechtswidrigen Bewilligung von SGB II-Leistungen wegen einer Verletzung von Mitteilungspflichten durch Unterlassen voraus, dass das Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige des konkreten Umstands für die Bewilligung wesentlich war und dessen Kenntnis eine rechtswidrige Bewilligung verhindert hätte (BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 59/12 R -). - BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91
Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12
Zudem wird im Hauptsacheverfahren ggf. die Frage zu klären sein, welche Auswirkungen es auf die Anwendung des § 107 Abs. 1 SGB X hat, dass dessen Zweck, Doppelleistungen an den Berechtigten zu vermeiden und eine - gewissermaßen unbürokratische - Abwicklung der Ansprüche im Verhältnis der Sozialleistungsträger untereinander zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, NVwZ 1995, S. 81 f., Rn. 15 bei juris), im vorliegenden Fall nicht mehr erreicht werden kann, weil beide Sozialleistungsträger bereits geleistet haben und damit fraglos eine Überzahlung bei der Klägerin eingetreten ist. - BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88
Kenntnis iS von Paragraph 104 SGB 10
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12
Diese Abwicklung bleibt allerdings auf einen Zahlungsausgleich zwischen den beiden Trägern beschränkt, wenn der vorrangig verpflichtete Träger nicht bereits vor seiner Kenntnis der Leistung des anderen selbst geleistet hat (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 9b/7 Rar 12/88 -, Rn. 13 bei juris).
- VG Berlin, 24.06.2014 - 21 K 195.12
Rückforderung von Wohngeld
Ein Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin war in zweiter Instanz erfolgreich (Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2014 - 6 M 128.12 -).Der Bewilligungsbescheid vom 19. Oktober 2011 ist zwar gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 7 WoGG 2009 für die Zeit ab Dezember 2011 unwirksam geworden (so auch im Prozesskostenhilfeverfahren OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 6 M 128.12 -).
- VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13
Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis; …
Demgemäß muss auch eine andere teleologische Reduktion des § 107 SGB X scheitern, die darauf hinausliefe, diese Vorschrift nur auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen eine Doppelleistung noch vermieden werden kann (vgl. dazu etwa Sächs. OVG…, Beschluss vom 08.01.2015 - 4 D 92/14 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris, Rn. 5). - VG München, 09.10.2014 - M 22 K 11.5906
Wird gemäß § 28 Abs. 3 WoGG der Wohngeldbewilligungsbescheid unwirksam, weil ein …
Das VG Berlin v. 24.6.2014, Az. 21 K 195.12, auf das sich diese Auffassung stützen kann (die Frage wird von OVG Berlin-Brandenburg v. 16.1.2014, Az. OVG 6 M 128.12, und von SächsOVG v. 8.1.2015, Az. 4 D 92/14, als klärungsbedürftig bezeichnet), nimmt an, dass, obwohl der Wohngeldbewilligungsbescheid nach § 28 Abs. 3 WoGG unwirksam werde, "gleichwohl" das Wohngeld nach § 107 Abs. 1 SGB X als mit Verwaltungsakt zu Recht erbrachte Leistung gelte ("fingiertes" Arbeitslosengeld II), da insoweit ein Erstattungsanspruch der Wohngeldbehörde gegen den Transferleistungsträger nach § 103 Abs. 1 SGB X bestehe. - OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Rücknahme der Wohngeldbewilligung bei Einkommensanrechnung des Wohngelds im …
Insoweit liegt eine jedenfalls nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage vor, die es ausgehend vom Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 12 ff., zur dort nicht entscheidungserheblichen Frage der doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung von Wohngeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris). - OVG Sachsen, 08.01.2015 - 4 D 92/14
Wohngeld, Erstattung, Leistungsträger, Rückforderung, Erfolgsaussicht
Die Frage der Anwendbarkeit von § 107 SGB 10 und daraus sich ergebender Folgen in Fällen wie hier ist jedoch bislang in der Rechtsprechung nicht hinreichend geklärt, weshalb eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage nicht verneint werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris).