Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 10 S 4.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5079
OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 10 S 4.21 (https://dejure.org/2021,5079)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2021 - 10 S 4.21 (https://dejure.org/2021,5079)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 10 S 4.21 (https://dejure.org/2021,5079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB, § 80a VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde bei Missachtung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31 Abs 1 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB, Art 28 Abs 2 S 1 GG, § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Baugrenze; Stellplätze; gemeindliche Planungshoheit; Missachtung des Einvernehmenserfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 10 S 4.21
    Dritter im Sinne von § 80a VwGO kann auch eine Gemeinde sein (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris Ls. 2 und Rn. 3), die sich dagegen wendet, dass eine Baugenehmigung ohne das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt wurde und so das Einvernehmenserfordernis missachtet worden sei.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziffer 1.5 sowie Ziffer 9.10 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 18. Juli 2013 (http://www.bverwg.de/informationen/streitwertkatalog.php, vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris Rn. 10), wobei der Senat der erstinstanzlichen Wertfestsetzung folgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 10 S 4.21
    Der Beschluss der Vorinstanz beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 05. November 2013 - 2 B 1010/13 -, juris Rn. 15 ff.), wonach die erlassene einstweilige Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO, den Bebauungsplan bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug zu setzen, nur für die Zukunft wirke und einem weiteren Vollzug des Bebauungsplans durch weitere Baugenehmigungen entgegenstehe.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Beigeladenen angeführten Ausführungen im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. November 2013 (- 2 B 1010/13 -, juris Rn. 9 ff.) zur Verletzung von subjektiven Rechten bei einer Nachbarklage.

  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14

    Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2021 - 10 S 4.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt nämlich allein die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten, dem Schutz der Planungshoheit dienenden Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Baugenehmigung; eine materiell-rechtliche Überprüfung der Rechtslage findet nicht statt (BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - BVerwG 4 C 1.14 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 139. EL August 2020, § 36 Rn. 47).
  • VG Schwerin, 03.03.2023 - 2 B 358/23

    Erfordernis des Verfahrens zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei der

    Eine (weitere) materielle Überprüfung der Rechtslage, insbesondere der Frage, ob die Genehmigung, ggf. unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, zu erteilen ist, findet nicht statt (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 16.2.2021 - 10 S 4.21 - juris Rn. 8).

    Im von der Gemeinde angestrengten vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den gesetzlichen Sofortvollzug einer solchen Baugenehmigung (vgl. § 212a Abs. 1 BauGB) rechtfertigt die Missachtung des Beteiligungserfordernisses die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 16.2.2021 - 10 S 4.21 - juris Rn. 14; vgl. auch VG Schwerin, Beschluss vom 21.4.2022 - 2 B 619/19 - BeckRS 2022, 39594 Rn. 32, 37).

    Dass nach den Ausführungen des Antragsgegners in der Antragserwiderung nach "dem augenblicklichen Stand der diesseitigen bauplanungsrechtlichen Prüfung (...) mit einer erforderlichen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 71 Abs. 1 LBauO M-V i. V. m. § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB zu rechnen" sei, ist - trotz des Umstands der mit § 246 Abs. 10 und 12 BauGB verbundenen weitreichenden Erleichterungen für die Zulassung von Flüchtlingsunterkünften - unerheblich, da eine weitere materiell-rechtliche Prüfung in den Fällen der Verletzung des Beteiligungsrechts gerade nicht stattfindet (vgl. OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 16.2.2021 - 10 S 4.21 - juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2022 - 10 S 23.21

    Vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung - gemeindliches

    Dritter im Sinne von § 80a VwGO kann auch eine Gemeinde sein, die sich dagegen wendet, dass eine Baugenehmigung ohne das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt worden sei (OVG-Bln-Bbg, Beschluss vom 16. Februar 2012 - OVG 10 S 4/21 -, juris Rn.3).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziffer 1.5 sowie Ziffer 9.10 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 18. Juli 2013 (http://www.bverwg.de/informationen/streitwertkatalog.php, vgl. OVG-Bln-Bbg, Beschluss vom 16. Februar 2012 - OVG 10 S 4/21 -, juris Rn. 15), wobei der Senat der erstinstanzlichen Wertfestsetzung folgt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht